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   VG Berlin, 27.04.2010 - 21 K 4.10   

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VG Berlin, 27.04.2010 - 21 K 4.10 (https://dejure.org/2010,28698)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.04.2010 - 21 K 4.10 (https://dejure.org/2010,28698)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. April 2010 - 21 K 4.10 (https://dejure.org/2010,28698)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 10 B 4.07

    Förderung der Errichtung eines Filmtheaters zur Strukturverbesserung:

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2010 - 21 K 4.10
    Für die Beurteilung, ob dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, ist nicht der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend, sondern der Zeitpunkt der Antragstellung oder - ohne dass es vorliegend hierauf ankommt - der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2008 - 10 B 4.07 - Juris; das Bundesverwaltungsgericht hat in der Revisionsentscheidung keine ausdrücklichen Ausführungen hierzu gemacht, jedoch die vom OVG Berlin-Brandenburg herangezogenen Zahlen zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Behördenentscheidung ohne Weiteres "übernommen", Urteil vom 28. Oktober 2009 - 6 C 31.08 - Juris).

    Und eine Regelung, nach der eine spätere Änderung der Sach- und Rechtslage den entstandenen Anspruch wieder entfallen lässt, ist dem Filmförderungsgesetz nicht zu entnehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2008, a.a.O.).

    Dabei hat die Beklagte zu Recht nur Städte mit gleicher Einwohnerzahl herangezogen und nicht auch Umlandgemeinden, weil nur insoweit eine Vergleichbarkeit gewährleistet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2008, a.a.O.).

    Zwar vermittelt ein Multiplexkino erfahrungsgemäß wegen seiner Größe und einer höheren Anzahl von Kinoräumen (Leinwänden) und der dadurch gegebenen Auswahlmöglichkeiten vor Ort, der modernen technischen Ausstattung, den Begleitangeboten usw. ein "anderes Kinoerlebnis" und wird dabei auch neue, vor allem jugendliche Besucherschichten ansprechen; entsprechend soll die im Jahre 2001 in ganz Deutschland beobachtete Steigerung der Besucherzahlen auf die neu erbauten Multiplexkinos zurückzuführen gewesen sein, die Steigerung der Besucherzahlen betrug aber im Durchschnitt nur 16, 7 % (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.10.2009 - 6 C 31.08

    Filmtheater; Neuerrichtung; Strukturverbesserung; Multiplexkino.

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2010 - 21 K 4.10
    Für die Beurteilung, ob dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, ist nicht der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend, sondern der Zeitpunkt der Antragstellung oder - ohne dass es vorliegend hierauf ankommt - der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2008 - 10 B 4.07 - Juris; das Bundesverwaltungsgericht hat in der Revisionsentscheidung keine ausdrücklichen Ausführungen hierzu gemacht, jedoch die vom OVG Berlin-Brandenburg herangezogenen Zahlen zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Behördenentscheidung ohne Weiteres "übernommen", Urteil vom 28. Oktober 2009 - 6 C 31.08 - Juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2009, a.a.O., Rdnr. 24 ff. zur identischen Vorläuferregelung des § 56 Abs. 1 Nr. 1 FFG 1999) ist das - gerichtlich voll nachprüfbare - Tatbestandsmerkmal der Strukturverbesserung im Sinne des § 56 Abs. 1 Nr. 1 FFG 2004 nur erfüllt, wenn an dem Ort, an dem das Filmtheater errichtet werden soll, eine lokale Unterversorgung der Bevölkerung mit Kinodienstleistungen besteht (a.) oder allenfalls auch dann, wenn eine so erhebliche Steigerung der Besucherzahlen zu erwarten ist, dass die durchschnittliche Platzauslastung (einschließlich neuer Kinoplätze) nicht wesentlich unter den Durchschnittswert in vergleichbaren Orten sinkt (b.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Oktober 2009, a.a.O., Rdnr. 26 und 30) setzt dies entweder den Nachweis voraus, dass die zu erwartende erhebliche Steigerung der Besucherzahlen den mit dem Neubau verbundenen Kapazitätszuwachs kompensieren kann und den vorhandenen Anbietern kein Nachteil entstehen wird, oder den Nachweis, dass das neu zu errichtende Kino spezielle Besuchergruppen anspricht, die durch die bisherige lokale Kinowirtschaft nicht ausreichend erschlossen wurden.

  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 4.98

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren.

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2010 - 21 K 4.10
    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage folgt aus dem materiellen Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1999 - 2 C 4.98 - Juris Rdnr. 18).
  • VG Berlin, 13.12.2011 - 21 K 82.11

    Gewährung von Filmförderung für die Neuerrichtung eines (Multiplex-) Kinos

    Das danach ermittelte Verhältnis von Einwohnern pro Kinositzplatz ist (für das Merkmal "Unterversorgung") schließlich in Bezug zu setzen zu dem Durchschnittswert von Einwohnern pro Kinositzplatz in vergleichbaren Orten bzw. Regionen (so auch schon Urteil der Kammer vom 27. April 2010 - VG 21 K 4.10 - Juris Rdnr. 23).
  • VG Berlin, 22.11.2011 - 21 K 98.11

    Kinoförderung und Voraussetzungen einer Unterversorgung

    Das danach ermittelte Verhältnis von Einwohnern pro Kinositzplatz ist (für das Merkmal "Unterversorgung") schließlich in Bezug zu setzen zu dem Durchschnittswert von Einwohnern pro Kinositzplatz in vergleichbaren Orten bzw. Regionen (so auch schon Urteil der Kammer vom 27. April 2010 - VG 21 K 4.10 - Juris Rdnr. 23).
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