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   VG Berlin, 27.04.2016 - 6 L 246.16   

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https://dejure.org/2016,8424
VG Berlin, 27.04.2016 - 6 L 246.16 (https://dejure.org/2016,8424)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.04.2016 - 6 L 246.16 (https://dejure.org/2016,8424)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. April 2016 - 6 L 246.16 (https://dejure.org/2016,8424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    (Keine) Vorläufige Zweckentfremdungserlaubnis für Ferienwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Zweckentfremdungserlaubnis für Ferienwohnung im vorläufigen Rechtsschutz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • sebastianconrad.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsschutz gegen Zweckentfremdungsverbot im Eilverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ferienwohnung Berlin - Zweckentfremdung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zweckentfremdungserlaubnis für Ferienwohnung kann nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden - Ausnahme kann nur bei Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz erteilt werden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Hamburg, 25.03.2011 - 7 E 3289/10

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Eröffnung des Promotionsverfahrens

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2016 - 6 L 246.16
    Diesbezüglich bedarf es keiner Entscheidung, ob als ein Anordnungsanspruch im Sinne des § 123 VwGO auch ein Anspruch auf vorläufige ermessensfehlerfreie Neubescheidung in Betracht kommt (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 25. März 2011 - VG 7 E 3289/10 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 03.03.2016 - 4 B 403/16

    Nachbarantrag gegen Unterbringung von Flüchtlingen in Doppelhaushälfte

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2016 - 6 L 246.16
    Auch hier stellte das Gericht die Antragstellerin im Fall einer Stattgabe vorübergehend so, als ob sie in der Hauptsache obsiegt hätte (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 B 403/16 -, juris Rn. 9; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 179, 180 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2016 - 6 L 246.16
    Zudem hat der Bundesgerichtshof es bezüglich der Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin vom 7. Mai 2013 nicht beanstandet, dass der Senat die gesamte Stadt Berlin als Gebiet ausgewiesen hat, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2015 - VIII ZR 217/14 -, juris Rn. 59 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 6 S 857/13

    Vorläufiger Rechtsschutz bei verfassungswidriger Norm

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2016 - 6 L 246.16
    Dies setzt voraus, dass dem betroffenen Bürger eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten droht, die durch ein Urteil in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 6 S 857/13 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Berlin, 09.07.2001 - 5 SN 14.01

    Außer Kraft Treten der 2. Zweckentfremdungsverbotsordnung (ZwVbVO) durch

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2016 - 6 L 246.16
    Eine vollständige Überprüfung kann nur nach eingehenderen Tatsachenermittlungen und -bewertungen im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens getroffen werden (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 24. Juni 2015 - VG 1 L 65.15 -, S. 4 f. unter Verweis auf OVG Berlin, Beschluss vom 9. Juli 2001 - OVG 5 SN 14/01 -, NVwZ 2001, 1426 f.; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 2.79 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 13. Juni 2002 - OVG 5 B 22.01 -, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2016 - 6 L 246.16
    Das Bundesverfassungsgericht hat von seinem Verwerfungsmonopol für die Fälle des vorläufigen Rechtsschutzes nur in gewissem Umfang Ausnahmen zugelassen, in denen dem in Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes enthaltenen Gebot des effektiven Rechtsschutzes Vorrang vor dem Verwerfungsmonopol zukommt und die Hauptsacheentscheidung nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2016 - 6 L 246.16
    Diese Ausnahme setzt aber jedenfalls voraus, dass bereits ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet oder zumindest konkret angedroht wurde (vgl. die so genannte "Damokles"-Rspr. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 -, juris Rn. 27 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2016 - 6 L 246.16
    Begehrt der Antragsteller die Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung, so kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) - ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und ein Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - BVerwG 6 VR 3.13 -, juris Rn. 5 m.w.N., st. Rspr.).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2016 - 6 L 246.16
    Diese Ausnahme setzt aber jedenfalls voraus, dass bereits ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet oder zumindest konkret angedroht wurde (vgl. die so genannte "Damokles"-Rspr. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 -, juris Rn. 27 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2016 - 6 L 246.16
    Die Möglichkeit des Wohneigentümers, jede sich bietende Chance zu einer günstigeren Verwertung seines Eigentums sofort und maximal auszunutzen, ist verfassungsrechtlich jedenfalls dann nicht geschützt, wenn Wohnraummangel herrscht (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 -, juris Rn. 68).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
  • VG Lüneburg, 27.10.2016 - 5 B 141/16

    Ärztliche Prüfung; Ausübung ärztlicher Beruf; Endgültiges Nichtbestehen;

    Begehrt der Antragsteller die Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung, so kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) - ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und ein Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, juris, Rn. 5 m.w.N.; VG Berlin, Beschl. v. 27.04.2016 - 6 L 246.16 -, juris, Rn. 16).

    Diese besonderen Voraussetzungen gelten auch dann, wenn die begehrte Rechtsposition im Wege der einstweiligen Anordnung zunächst nur für einen befristeten Zeitraum beansprucht wird (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 27.04.2016 - 6 L 246.16 -, juris, Rn. 17).

  • VG Berlin, 26.09.2017 - 6 L 292.17

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Erlass einer Rückführungsaufforderung

    Diese besonderen Voraussetzungen gelten auch dann, wenn die begehrte Rechtsposition im Wege der einstweiligen Anordnung zunächst nur für einen befristeten Zeitraum beansprucht wird (vgl. für das Zweckentfremdungsrecht die Beschlüsse der Kammer vom 27. April 2016 - VG 6 L 246.16 -, juris Rn. 17 m.w.N. und vom 2. August 2017 - VG 6 L 510.17 -, juris Rn. 25 f.).
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