Rechtsprechung
   VG Berlin, 28.02.2020 - 3 L 1028.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3662
VG Berlin, 28.02.2020 - 3 L 1028.19 (https://dejure.org/2020,3662)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.02.2020 - 3 L 1028.19 (https://dejure.org/2020,3662)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - 3 L 1028.19 (https://dejure.org/2020,3662)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 1 EUV 2016/679, Art 4 Nr 1 EUV 2016/679, Art 4 Nr 6 EUV 2016/679, Art 4 Nr 7 EUV 2016/679, Art 17 Abs 1 Buchst a EUV 2016/679
    Anspruch auf vorläufige "Bereinigung" und Neuordnung der Schülerakte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulwechsel - Bereinigung der Schülerakte nach Schulwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Kein Recht auf "Bereinigung" einer Schülerakte bei Schulwechsel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Wunsch des Schülers nach einer sauberen Akte beim Schulwechsel

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Bereinigung einer Schülerakte bei Schulwechsel

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Trotz Datenschutz: Keine Löschung von Einträgen in die Schülerakte bei Schulwechsel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein DSGVO-Anspruch auf "Bereinigung" einer Schülerakte bei Schulwechsel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Artikel 17 DSGVO: Kein Recht auf unbeschriebenes Schulaktenblatt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datenschutz: Bei Schulwechsel kein Anspruch des Schülers auf Löschung seiner Daten aus der Schülerakte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schüler hat keinen Anspruch auf "Bereinigung" seiner Schülerakte nach Schulwechsel - Berufen auf Datenschutz-Grundverordnung nicht möglich

Sonstiges

  • datev.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kein Recht auf Bereinigung einer Schülerakte bei Schulwechsel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Hannover, 08.07.2004 - 6 A 386/04

    Antrag; Berichtigung; Berichtigungsanspruch; Bildungsauftrag; Daten; Datenschutz;

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2020 - 3 L 1028.19
    Soweit es etwa um die Speicherung von personenbezogenen Daten von Schülern über Pflichtverletzungen und deren pädagogischen und rechtlichen Folgen geht, ist die Speicherung für die Aufgabenerfüllung der Schule erforderlich, da die Auswahl einer zukünftigen pädagogischen Maßnahme stets auch von der Beurteilung des Verhaltens des Schülers in vergleichbaren zurückliegenden Situationen abhängig ist (vgl. VG Hannover, Urteil vom 8. Juli 2004 - 6 A 386/04 -, juris Rn. 22 ff.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.2018 - 5 Sa 7/17

    Anspruch auf Zahlung Reisekosten - Entfernung Abmahnung aus Personalakte nach

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2020 - 3 L 1028.19
    Dabei stellt auch eine lediglich in Papierform geführte Akte ein Dateisystem dar, nämlich eine strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind (Art. 4 Nr. 6 DSGVO, vgl. zur Personalakte Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. November 2018 - LAG 5 Sa 7/17 -, juris Rn. 63 f.).
  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2020 - 3 L 1028.19
    Es kann auf sich beruhen, ob darüber hinaus ein weites Verständnis der "Unrechtmäßigkeit" dahingehend angezeigt ist, dass auch ein Verstoß gegen sonstige Anforderungen und Pflichten, die sich aus der DSGVO oder aus dem nationalen Recht ergeben, ausreicht (so wohl Kamann/Braun, in: Ehmann/Selmayr, Datenschutz-Grundverordnung, 2. Aufl. 2018 Art. 17 Rn. 27 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. Mai 2014- C-131/12, Google Spain und Google -, juris Rn. 71-72, 75, 92).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2006 - 8 S 50.06

    Anspruch auf Besuch einer nicht örtlich zuständigen Grundschule; Fehlen des

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2020 - 3 L 1028.19
    Begehren die Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung, setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung voraus, dass sonst schwere und unzumutbare Nachteile drohen, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können, und dass die Antragsteller mit ihrem Begehren in einem Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach Erfolg haben werden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2006 - OVG 8 S 50.06 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 27.04.2020 - 20 K 6392/18

    Datenschutz-Grundverordnung, Auskunft, Kopie, unentgeltlich, kostenlos, Klausuren

    vgl. so schon VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2020 - 3 L 1028.19 -, juris Rn. 18 (zur Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung auf die Führung einer Schülerakte).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24

    Pädagogische Maßnahmen im Schwimmunterricht - hier: Ordnungsregelung zur

    Die Antragsteller zu 2. und 3. üben mit der Abwehr von Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein fremdnütziges Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG aus (vgl. hierzu von Coelln, a.a.O.; VG Hamburg, Beschluss vom 6. Juli 2023 - 5 E 2866/23 - juris Rn. 16; VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2020 - 3 L 1028.19 - juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 01.04.2021 - 3 L 37.21
    Dieser dient nach der konkreten Zweckbestimmung des § 2 Abs. 1 Satz 1 SchuldatenV dem besseren Verständnis der Persönlichkeit des Schülers und zugleich als Unterlage für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus (vgl. hierzu VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2020 - VG 3 L 1028.19 -, juris Rn. 28 ff., bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2020 - OVG 3 S 24/20 -).
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