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   VG Berlin, 28.03.2014 - 4 K 75.13 V   

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VG Berlin, 28.03.2014 - 4 K 75.13 V (https://dejure.org/2014,9570)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.03.2014 - 4 K 75.13 V (https://dejure.org/2014,9570)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. März 2014 - 4 K 75.13 V (https://dejure.org/2014,9570)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Berlin, 28.03.2014 - 4 K 75.13
    Nach deutschem Rechtsverständnis dürfte es eine solche Position jedoch nicht geben (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 -, BVerfGE 129, 1 = NVwZ 2011, 1062 [1064 ab Rn. 71]).
  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 15.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus VG Berlin, 28.03.2014 - 4 K 75.13
    Dazu zählt das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 15. November 2011 - BVerwG 1 C 15.10 -, NVwZ 2012, 976 [978 Rn. 22] zwar auch die Rückkehrbereitschaft.
  • VG Berlin, 21.02.2014 - 4 K 232.11

    Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums zum Besuch

    Auszug aus VG Berlin, 28.03.2014 - 4 K 75.13
    Zur Begründung in Bezug auf die Erteilung eines einheitlichen Visums nach Art. 24 Visakodex verweist das Gericht zunächst auf sein inzwischen mit der zugelassenen Berufung angegriffenes Urteil vom 21. Februar 2014 - VG 4 K 232.11 V -, in dem es auszugsweise heißt:.
  • VG Berlin, 17.12.2014 - 28 K 50.14

    Schengen-Visum für mehrfache Einreisen

    Sie wird mit einer Berufung auf Art. 47 GR-Charta nicht gestärkt, weil diese Norm ein Recht voraussetzt, das der Visakodex nach der Rechtsprechung des EuGH nicht schafft (vgl. etwa Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28. März 2014 - 4 K 75.13 V -, Abdruck Seite 7 [OVG 3 B 2.14]).

    Die weiteren Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zeigen aber, dass damit keine weitergehende Kontrolle vorgenommen wird als in dem von ihm angeführten Urteil vom 28. März 2014 - VG 4 K 75.13 V -.

    Das wird man für alle derartigen, im Urteil vom 28. März 2014 - VG 4 K 75.13 V -, Seite 6, angeführten Überlegungen, die nicht erfunden, sondern Streitverfahren entnommen sind, sagen können.

  • VG Berlin, 04.11.2014 - 28 K 355.13

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Erteilung eines Schengen-Visums

    Erkennt man mit dem EuGH einen im deutschen Recht unbekannten gerichtlicher Überprüfung weitgehend entzogenen "weiten Beurteilungsspielraum" der Beklagten an (dazu mit näheren Ausführungen die bei Juris nachgewiesenen Urteile vom 21. Februar 2014 - VG 4 K 232.11 V - [OVG 2 B 4.14], vom 27. März 2014 - VG 4 K 712.13 V und VG 4 K 35.11 V [OVG 3 B 5.14] - und vom 28. März 2014 - VG 4 K 75.13 V [OVG 3 B 2.14/OVG 3 N 46.14]), dann ist die Klage ebenfalls abzuweisen, weil sich die Beklagte mit ihren Erwägungen zu einer familiären und wirtschaftlichen Verwurzelung im (weiten) Rahmen des Visakodex hält.

    Ob Art. 25 Abs. 1 VK im Falle von der Beklagten angenommener begründeter Zweifel an der Rückkehrabsicht überhaupt zur Anwendung kommt (dazu Urteil vom 28. März 2014 - VG 4 K 75.13 V -, Abdruck Seite 8), kann offenbleiben.

    Die nachgewiesenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigen die Einschätzung etwa im Urteil vom 28. März 2014 - VG 4 K 75.13 V - [OVG 3 B 2.14/OVG 3 N 46.14], dass es in seinem Bereich keine Einigkeit darüber gibt, wie der hier gegebene unionsrechtliche "weite Beurteilungsspielraum" der Beklagten durch die Gerichte zu überprüfen ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 20.14

    Ausländer; Iran; Besuchsvisum; Schengenvisum; Rückkehrabsicht; begründete

    Dieser Maßstab - und nicht etwa eine noch weiter zurückgenommene Kontrolle (so aber VG Berlin, Urteil vom 28. März 2014 - VG 4 K 75.13 V -) - entspricht der insoweit maßgeblichen nationalen Verfahrensausgestaltung (vgl. zur Kontrolldichte bei Bestehen eines Beurteilungsspielraum nur BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - juris m. w. Nachw.).
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