Rechtsprechung
VG Berlin, 29.01.2021 - 4 K 16.19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
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§ 35 Abs. 1 GewO, § 35 Abs. 6 GewO, § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG
GewO, GmbHG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.01.2021 - 4 K 16.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2022 - 1 N 17.21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OVG Niedersachsen, 06.01.2012 - 7 LA 186/11
Bestehen eines Rechtsanspruchs auf die Wiedergestattung der Gewerbeausübung
Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 4 K 16.19
Sie muss prospektiv, d.h. bezogen auf eine mögliche Gefährdung des redlichen Geschäftsverkehrs in der Zukunft, begründet werden, wobei allerdings in der Vergangenheit gezeigtes Verhalten als Indiz gewertet werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Januar 2012 - 7 LA 186/11 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 3. Februar 2011 - 7 PA 101/10 -, juris Rn. 2).Maßgeblich sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Januar 2012, a.a.O.; VGH München…, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 22 ZB 11.184 -, juris Rn. 10).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 4 K 16.19
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der das Gericht folgt, ist ein Gewerbetreibender unzuverlässig, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe zukünftig ordnungsgemäß betreiben wird (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, juris Rn. 13). - VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184
Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des untersagten Gewerbes; maßgeblicher …
- OVG Niedersachsen, 03.02.2011 - 7 PA 101/10
Beweislast für eine Aufrechterhaltung einer Untersagungsverfügung für ein Gewerbe
Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 4 K 16.19
Sie muss prospektiv, d.h. bezogen auf eine mögliche Gefährdung des redlichen Geschäftsverkehrs in der Zukunft, begründet werden, wobei allerdings in der Vergangenheit gezeigtes Verhalten als Indiz gewertet werden kann (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 6. Januar 2012 - 7 LA 186/11 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 3. Februar 2011 - 7 PA 101/10 -, juris Rn. 2). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13
Wiedergestattung der Ausübung der selbständigen Gewerbetätigkeit - …
Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 4 K 16.19
Denn nach Maßgabe des § 302 InsO sind von der Restschuldbefreiung bestimmte Forderungen ausgenommen (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 27. Dezember 2013 - 1 L 112/13 -, juris Rn. 7). - OVG Niedersachsen, 13.11.2017 - 7 LA 79/17
Rechtfertigung der Annahme einer fortbestehenden Unzuverlässigkeit eines …
Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 4 K 16.19
Ein solches Verhalten kann darin bestehen, dass er sich über eine vollziehbare gegen ihn ergangene Gewerbeuntersagung hinwegsetzt und gewerblich tätig wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. November 2017 - 7 LA 79/17 -, juris Rn. 6; vgl. auch VGH München…, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 22 ZB 11.2360 -, juris Rn. 11 ff.). - BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände
Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 4 K 16.19
Hierfür kommen in Betracht Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die sich auf die Gewerbetätigkeit auswirken können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1994 - BVerwG 1 B 9.94 -, juris Rn. 3). - VGH Bayern, 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360
Wiedergestattung der Gewerbeausübung
Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 4 K 16.19
Ein solches Verhalten kann darin bestehen, dass er sich über eine vollziehbare gegen ihn ergangene Gewerbeuntersagung hinwegsetzt und gewerblich tätig wird (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 13. November 2017 - 7 LA 79/17 -, juris Rn. 6; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 22 ZB 11.2360 -, juris Rn. 11 ff.). - BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96
Gewerberecht - Gewerbeuntersagung bei steuerlicher Unzuverlässigkeit
Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 4 K 16.19
Die Unzuverlässigkeit ist insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt hat und damit zu rechnen ist, dass er seinen Pflichten auch künftig nicht ordnungsgemäß nachkommen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250.96 -, juris Rn. 4).