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   VG Berlin, 29.03.2019 - 5 L 399.18   

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VG Berlin, 29.03.2019 - 5 L 399.18 (https://dejure.org/2019,7829)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.03.2019 - 5 L 399.18 (https://dejure.org/2019,7829)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. März 2019 - 5 L 399.18 (https://dejure.org/2019,7829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 80 Abs 1 VwGO, § 22 Abs 4 BeamtStG, § 23 Abs 4 BeamtStG, § 33 Abs 5 GlBerG BE 2006
    Entlassung eines Polizeimeisteranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Würzburg, 24.04.2012 - W 1 S 12.275

    Polizeibeamter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Nichtbewährung

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2019 - 5 L 399.18
    Soll ein Beamter, der auch eine Wiederholungsprüfung nicht bestanden hat, wegen mangelnder fachlicher Leistungen entlassen werden, so darf sich der Dienstherr auf die Prüfungsentscheidung allein nur stützen, wenn diese bereits Bestandskraft erlangt oder ihre sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 VwGO angeordnet ist (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 21. August 1976 - ITH 4/76 - RiA 1979, 157, 159; OVG Münster, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 6 B 22/12 - juris Rn. 8; VG Würzburg, Beschluss vom 24. April 2012 - W 1 S 12.275 - juris Rn. 18; von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, 23. Update 11/18, § 23 Rn. 442; Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Aufl. 2017, § 6 Rn. 56; anderer Auffassung Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, September 2015, § 22 BeamtStG Rn. 10).

    Denn jedenfalls in diesem Fall ist das prüfungsrechtliche Ergebnis unabhängig von der formellen Bestandskraft des Bescheides bereits derart verfestigt, dass der Dienstherr dem Abschluss des prüfungsrechtlichen Verfahrens ausnahmsweise statusverändernd vorgreifen darf (vgl. zu dieser Erwägung VG Würzburg, Beschluss vom 24. April 2012 - W 1 S 12.275 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84

    Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bei nicht

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2019 - 5 L 399.18
    Allein die Anknüpfung an dieses eindeutig fixierbare Ereignis schafft entsprechend dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Entlassungstatbestände sofort von einem Streit um das Prüfungsergebnis unabhängige Verhältnisse und damit in Bezug auf den beamtenrechtlichen Status unmittelbar die gebotene Rechtsklarheit (vgl. zu jeweils vergleichbaren Vorschriften BVerwG, Urteil vom 14. November 1985 - 2 C 35.84 - juris Rn. 15; Urteil vom 30. Januar 1986 - 2 C 27.85 - juris Rn. 15; OVG Münster, Beschluss vom 2. Januar 2018 - 6 B 1410/17 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 27.85

    Ende des Beamtenverhältnisses eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2019 - 5 L 399.18
    Allein die Anknüpfung an dieses eindeutig fixierbare Ereignis schafft entsprechend dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Entlassungstatbestände sofort von einem Streit um das Prüfungsergebnis unabhängige Verhältnisse und damit in Bezug auf den beamtenrechtlichen Status unmittelbar die gebotene Rechtsklarheit (vgl. zu jeweils vergleichbaren Vorschriften BVerwG, Urteil vom 14. November 1985 - 2 C 35.84 - juris Rn. 15; Urteil vom 30. Januar 1986 - 2 C 27.85 - juris Rn. 15; OVG Münster, Beschluss vom 2. Januar 2018 - 6 B 1410/17 - juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2018 - 6 B 1410/17

    Antrag auf vorläufige Weiterbildung zum Polizeikommissar im Wege der

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2019 - 5 L 399.18
    Allein die Anknüpfung an dieses eindeutig fixierbare Ereignis schafft entsprechend dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Entlassungstatbestände sofort von einem Streit um das Prüfungsergebnis unabhängige Verhältnisse und damit in Bezug auf den beamtenrechtlichen Status unmittelbar die gebotene Rechtsklarheit (vgl. zu jeweils vergleichbaren Vorschriften BVerwG, Urteil vom 14. November 1985 - 2 C 35.84 - juris Rn. 15; Urteil vom 30. Januar 1986 - 2 C 27.85 - juris Rn. 15; OVG Münster, Beschluss vom 2. Januar 2018 - 6 B 1410/17 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2019 - 5 L 399.18
    Denn dieses Verfahren soll den ursprünglich mit der Bewertung des Prüflings hinsichtlich einer Prüfungsleistung betrauten Prüfern Gelegenheit geben, den Einwendungen gegen die bisherige Beurteilung und die dabei vorgenommene Ausübung des Beurteilungsspielraums Rechnung zu tragen; dies setzt die Identität ursprünglicher und überdenkender Prüfer und des bei der Beurteilung geübten Verfahrens voraus (dazu BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 1993 - 6 C 35.92 - juris).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2019 - 5 L 399.18
    Es findet seine Grundlage unmittelbar in den Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten, die durch Bestehen oder Nichtbestehen der jeweiligen Prüfung berührt werden, insbesondere grundsätzlich in dem Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 - juris Rn. 39); für den Fall des Vorbereitungsdienstes der Polizei ruht es nach Auffassung der Kammer auf Art. 33 Abs. 2 GG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2009 - 6 B 948/09

    Eintritt der Rechtsfolge der Beendigung eines Widerrufsbeamtenverhältnisses

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2019 - 5 L 399.18
    Die Kammer lässt dabei offen, ob die Entlassungstatbestände des § 22 Abs. 4 BeamtStG und des § 33 Abs. 5 LBG auch die Fallgestaltung erfassen, dass bereits die der Laufbahnprüfung vorgelagerte Zwischenprüfung mangels weiterer Wiederholungsmöglichkeit endgültig nicht bestanden ist und dem Anwärter die Laufbahnprüfung bereits jetzt endgültig verschlossen ist (bejahend zu § 22 Abs. 4 BeamtStG VG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 6 V 2078/14 - unter jedoch unzutreffender Berufung auf VGH München, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 3 CE 09.734 - von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, 23. Update 11/18, § 22 Rn. 102; ebenso zum Nichtbestehen von Modulprüfungen OVG Münster, Beschluss vom 4. August 2009 - 6 B 948/09 - juris Rn. 8; dagegen Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, September 2015, § 22 BeamtStG Rn. 9).
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 3 CE 09.734

    Beamter auf Widerruf

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2019 - 5 L 399.18
    Die Kammer lässt dabei offen, ob die Entlassungstatbestände des § 22 Abs. 4 BeamtStG und des § 33 Abs. 5 LBG auch die Fallgestaltung erfassen, dass bereits die der Laufbahnprüfung vorgelagerte Zwischenprüfung mangels weiterer Wiederholungsmöglichkeit endgültig nicht bestanden ist und dem Anwärter die Laufbahnprüfung bereits jetzt endgültig verschlossen ist (bejahend zu § 22 Abs. 4 BeamtStG VG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 6 V 2078/14 - unter jedoch unzutreffender Berufung auf VGH München, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 3 CE 09.734 - von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, 23. Update 11/18, § 22 Rn. 102; ebenso zum Nichtbestehen von Modulprüfungen OVG Münster, Beschluss vom 4. August 2009 - 6 B 948/09 - juris Rn. 8; dagegen Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, September 2015, § 22 BeamtStG Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - 6 B 22/12

    Entlassung Beamtenverhältnis auf Widerruf Prüfung Vollziehbarkeit Laufbahnprüfung

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2019 - 5 L 399.18
    Soll ein Beamter, der auch eine Wiederholungsprüfung nicht bestanden hat, wegen mangelnder fachlicher Leistungen entlassen werden, so darf sich der Dienstherr auf die Prüfungsentscheidung allein nur stützen, wenn diese bereits Bestandskraft erlangt oder ihre sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 VwGO angeordnet ist (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 21. August 1976 - ITH 4/76 - RiA 1979, 157, 159; OVG Münster, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 6 B 22/12 - juris Rn. 8; VG Würzburg, Beschluss vom 24. April 2012 - W 1 S 12.275 - juris Rn. 18; von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, 23. Update 11/18, § 23 Rn. 442; Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Aufl. 2017, § 6 Rn. 56; anderer Auffassung Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, September 2015, § 22 BeamtStG Rn. 10).
  • BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12

    Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2019 - 5 L 399.18
    Sie gewinnt dann abermals Gestalt in dem Überdenkungsverfahren (zu diesem Verfahren etwa BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 - juris Rn. 5 ff.; BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 2 B 108.15 - juris Rn. 13; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018 Rn. 786).
  • VG Bremen, 13.02.2015 - 6 V 2078/14
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 B 108.15

    Beurteilungsspielraum; Dokumentation; Durchschnittswert; Einzelnote;

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