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   VG Berlin, 29.04.2009 - 1 A 115.07   

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https://dejure.org/2009,28679
VG Berlin, 29.04.2009 - 1 A 115.07 (https://dejure.org/2009,28679)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.04.2009 - 1 A 115.07 (https://dejure.org/2009,28679)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. April 2009 - 1 A 115.07 (https://dejure.org/2009,28679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rav-polizeirecht.de

    Rechtswidrigkeit von Versammlungsauflagen bzgl. Verbot von Transparenten von über 1,5 m und Tragen von Stahlkappenschuhen für rechtswidrig

  • rav.de

    § 15 VersammlG
    Verbote von Transparentlängen von über 1,5 m und Tragen von Stahlkappenschuhen: rechtswidrig; Auflagen, Transparente nicht zu verknoten und einen "Wagenverantwortlichen" zu bestimmen: rechtmäßig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin, 29.04.2005 - 1 S 37.05

    Ausgestaltung der versammlungsrechtlichen Regulierung zweier kollidierender

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2009 - 1 A 115.07
    Vor diesem Hintergrund dürfen keine überspannten Anforderungen an die Gefahrenprognose gestellt werden (zuletzt Beschluss des VG Berlin vom 23. März 2007 - VG 1 A 66.07 - Beschlüsse des OVG Berlin Beschluss vom 19. November 2004 - OVG 1 S 78.04 - sowie vom 29. April 2005 - OVG 1 S 37.05 -).

    Die Personalisierung der Verantwortung ist ein adäquates Mittel, um die Einhaltung der Sicherheitsauflagen sicherzustellen (so auch die Beschlüsse der Kammer vom 25. Mai 2007 - VG 1 A 108.07, vom 18. November 2005 - VG 1 A 243.05 - und vom 28. April 2005 - VG 1 A 65.05, bestätigt vom OVG Berlin durch Beschluss vom 29. April 2005 - OVG 1 S 37.05).

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2009 - 1 A 115.07
    Dies ist entgegen der Auffassung der Kläger mit der flächendeckenden Erfassung sämtlicher Teilnehmer durch Übersichtsaufnahmen, mit denen sich das Bundesverfassungsgericht im Eilbeschluss zum bayerischen Versammlungsgesetz befasst hat (Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08, Rn. 129 ff.), nicht vergleichbar.
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2009 - 1 A 115.07
    Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte bzw. nachweisbare Tatsachen vorliegen, bloße Verdachtmomente und Vermutungen reichen nicht aus (BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 8/01 - NJW 2001, 1407 ff.).
  • VG Berlin, 23.03.2007 - 1 A 66.07

    Verlegung der Abschlusskundgebung der Demonstration "Nein zum Europa des

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2009 - 1 A 115.07
    Vor diesem Hintergrund dürfen keine überspannten Anforderungen an die Gefahrenprognose gestellt werden (zuletzt Beschluss des VG Berlin vom 23. März 2007 - VG 1 A 66.07 - Beschlüsse des OVG Berlin Beschluss vom 19. November 2004 - OVG 1 S 78.04 - sowie vom 29. April 2005 - OVG 1 S 37.05 -).
  • OVG Hamburg, 30.04.2008 - 4 Bs 93/08

    Demonstration des Hamburger Bündnisses gegen Rechts am 1. Mai 2008

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2009 - 1 A 115.07
    Das Hamburger Oberverwaltungsgericht verlangt dementsprechend in ständiger Rechtsprechung die nach den dargelegten Umständen gesicherte Annahme, dass an der Versammlung eine nicht geringe Zahl gewaltbereiter Personen teilnehmen werde, von denen derartige Aktionen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien (Beschlüsse vom 30. April 2008 - 4 Bs 93/08 2 E 1195/08 - und vom 26. Juni 2007 - 4 Bs 130/07).
  • OVG Hamburg, 26.05.2007 - 4 Bs 130/07

    Demonstration zum ASEM-Treffen am 28. Mai 2007 - Oberverwaltungsgericht Hamburg

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2009 - 1 A 115.07
    Das Hamburger Oberverwaltungsgericht verlangt dementsprechend in ständiger Rechtsprechung die nach den dargelegten Umständen gesicherte Annahme, dass an der Versammlung eine nicht geringe Zahl gewaltbereiter Personen teilnehmen werde, von denen derartige Aktionen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien (Beschlüsse vom 30. April 2008 - 4 Bs 93/08 2 E 1195/08 - und vom 26. Juni 2007 - 4 Bs 130/07).
  • VG Berlin, 28.04.2005 - 1 A 65.05

    Kein "Revolutionärer 1. Mai" auf dem Heinrichplatz!

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2009 - 1 A 115.07
    Die Personalisierung der Verantwortung ist ein adäquates Mittel, um die Einhaltung der Sicherheitsauflagen sicherzustellen (so auch die Beschlüsse der Kammer vom 25. Mai 2007 - VG 1 A 108.07, vom 18. November 2005 - VG 1 A 243.05 - und vom 28. April 2005 - VG 1 A 65.05, bestätigt vom OVG Berlin durch Beschluss vom 29. April 2005 - OVG 1 S 37.05).
  • OLG Hamm, 22.10.1997 - 2 Ss 735/97
    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2009 - 1 A 115.07
    Als Schutzwaffe geeignete Gegenstände sind solche, deren Zweckbestimmung nicht, wie bei Schutzwaffen, ausschließlich im Schutz ihres Trägers vor polizeilichen Zwangsmaßnahmen liegt, die aber zum Schutz jedenfalls geeignet sind, weil sie denselben Zweck wie die Schutzwaffen erfüllen können (OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 87).
  • VG Freiburg, 17.05.2010 - 3 K 464/09

    Versammlungsrecht: Verpflichtung zur Bereitstellung von Ordnern und zur

    Das Vorbringen des Klägers im hier anhängigen Verfahren rechtfertigt keine geänderte Beurteilung, zumal die Auflage nur in geringem Umfang in das Recht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG eingreift (vgl. VG Berlin, Urt. v. 29.04.2009 - 1 A 115.07 -, juris) und auch nicht konkret dargelegt worden ist, welche Schwierigkeiten sich aufgrund der Auflage für die Teilnehmer an der Versammlung am 04.04.2009 ergeben haben.
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2009 - 9 OA 349/08

    Möglichkeit der Bewertung der Streitgegenstände bei getrennten, die Festsetzung

    Der Senat neigt zwar dazu, einen einheitlichen Auftrag und Tätigkeitsrahmen sowie einen inneren Zusammenhang zwischen den Verfahren 1 A 104/07, 1 A 106/07, 1 A 113/07, 1 A 114/07, 1 A 115/07 und 1 A 116/07 zu bejahen.
  • VG Berlin, 09.08.2013 - 1 L 230.13

    Untersagung des Aufstellens und Betreibens von Verkaufsständen sowie eines

    Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs. 1 VersG liegen vor, weil durch das beabsichtigte Mitführen von insgesamt 12 bis 15 Kraftfahrzeugen bis 7, 5 Tonnen eine unmittelbare Gefährdung insbesondere für Leib und Leben der Versammlungsteilnehmer verbunden ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 29. April 2009 - 1 A 115.07).
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