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   VG Berlin, 29.07.2002 - 35 A 127.01   

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https://dejure.org/2002,37568
VG Berlin, 29.07.2002 - 35 A 127.01 (https://dejure.org/2002,37568)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.07.2002 - 35 A 127.01 (https://dejure.org/2002,37568)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. Juli 2002 - 35 A 127.01 (https://dejure.org/2002,37568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltserlaubnis als Sichtvermerk zum Zwecke der Familienzusammenführung mit dem Ehemann zugunsten einer Marrokanerin; Vorliegen einer rechtsgültigen in Marroko geschlossenen Ehe; Formale Eheschließung als Vehikel zur Umgehung der deutschen Einreisevorschriften für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

    Auszug aus VG Berlin, 29.07.2002 - 35 A 127.01
    Die Funktion des Staates beschränkt sich statt dessen darauf, ein rechtliches und soziales Umfeld zu schaffen, in dem es beiden Ehegatten möglich ist, das moderne Leitbild der Ehe als auf Dauer angelegte Verbindung gleichberechtigter Partner (BVerfGE 10, 59 [67]) zu verwirklichen, wobei er gleichzeitig hinzunehmen hat, dass die Gestaltung der ehelichen Gemeinschaft entsprechend ihren Vorstellungen als Sphäre privater Lebensgestaltung Aufgabe der Ehepartner ist (BVerfGE 21, 329 [353]; 49, 286 [300]).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus VG Berlin, 29.07.2002 - 35 A 127.01
    Danach ist der Staat nicht berechtigt, fürsorglich Ehen zu verhindern, deren Bestand etwa wegen extremer Altersunterschiede oder charakterlicher Mängel von vornherein fraglich erscheint oder bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit schwere Nachteile für die Frau zu besorgen sind (BVerfGE 31, 58 [84]).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus VG Berlin, 29.07.2002 - 35 A 127.01
    Die Funktion des Staates beschränkt sich statt dessen darauf, ein rechtliches und soziales Umfeld zu schaffen, in dem es beiden Ehegatten möglich ist, das moderne Leitbild der Ehe als auf Dauer angelegte Verbindung gleichberechtigter Partner (BVerfGE 10, 59 [67]) zu verwirklichen, wobei er gleichzeitig hinzunehmen hat, dass die Gestaltung der ehelichen Gemeinschaft entsprechend ihren Vorstellungen als Sphäre privater Lebensgestaltung Aufgabe der Ehepartner ist (BVerfGE 21, 329 [353]; 49, 286 [300]).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus VG Berlin, 29.07.2002 - 35 A 127.01
    Die Funktion des Staates beschränkt sich statt dessen darauf, ein rechtliches und soziales Umfeld zu schaffen, in dem es beiden Ehegatten möglich ist, das moderne Leitbild der Ehe als auf Dauer angelegte Verbindung gleichberechtigter Partner (BVerfGE 10, 59 [67]) zu verwirklichen, wobei er gleichzeitig hinzunehmen hat, dass die Gestaltung der ehelichen Gemeinschaft entsprechend ihren Vorstellungen als Sphäre privater Lebensgestaltung Aufgabe der Ehepartner ist (BVerfGE 21, 329 [353]; 49, 286 [300]).
  • KG, 07.06.1989 - 18 U 2625/88

    Anwendbarkeit des türkischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf in Deutschland lebende

    Auszug aus VG Berlin, 29.07.2002 - 35 A 127.01
    Dies ist im Falle der Ehemündigkeit mit 15 Jahren nicht der Fall (KG, FamRZ 1990, 45 [46]), denn auch das deutsche Eherecht sieht in § 1303 Abs. 2 BGB die Möglichkeit der Eheschließung unterhalb der Volljährigkeitsgrenze vor.
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