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   VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 207.11   

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https://dejure.org/2013,39161
VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 207.11 (https://dejure.org/2013,39161)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.08.2013 - 1 K 207.11 (https://dejure.org/2013,39161)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. August 2013 - 1 K 207.11 (https://dejure.org/2013,39161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 Abs 1 SOG BE, § 21 SOG BE
    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der "Antikapitalistischen Walpurgisnacht" 2011

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 207.11
    Die öffentliche Sicherheit umfasst die Rechtsordnung als Ganzes, die Individualrechtsgüter und den Staat und seine Einrichtungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 - juris, Rn. 77).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 207.11
    Die Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage kann nicht Gegenstand einer Beweisaufnahme sein, weil die Glaubhaftigkeit das Ergebnis einer richterlichen Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 - juris, Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 9 B 138/00 - juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 05.07.2000 - 9 B 138.00

    Wirtschaftliche Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 207.11
    Die Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage kann nicht Gegenstand einer Beweisaufnahme sein, weil die Glaubhaftigkeit das Ergebnis einer richterlichen Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 - juris, Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 9 B 138/00 - juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 41.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 207.11
    Die Stigmatisierung muss Außenwirkung erlangt haben und noch in der Gegenwart andauern (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 41.12 - juris, Rn. 25 m.w.N.; vgl. Urteil der Kammer vom 7. Mai 2012 - VG 1 K 247.11 - S. 4 des Umdrucks).
  • VG Berlin, 08.03.2006 - 1 A 98.05

    Abbruch der Demonstration der Jugendorganisation der NPD vom 8. Mai 2005

    Auszug aus VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 207.11
    Denn die Maßnahme war nicht auf den Eintritt von Rechtsfolgen gerichtet, sondern unmittelbar auf einen tatsächlichen Erfolg (vgl. Urteil der Kammer vom 8. März 2006 - 1 A 98.05 - juris, Rn. 30, zur Absperrung einer Versammlung als faktische Behinderung; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2008 - OVG 1 B 5.06 - juris, Rn. 34).
  • VG Berlin, 06.05.2010 - 1 K 927.09

    Fixie-Fahrräder dürfen sichergestellt werden

    Auszug aus VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 207.11
    Dabei ist unter Gefahr eine Sachlage zu verstehen, die bei ungehindertem Geschehensablauf des zu erwartenden Geschehens in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit führt (Urteil der Kammer vom 6. Mai 2010 - 1 K 927.09 - juris, Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 01.03.2012 - 19 K 1460/08

    Demonstration; Transparente; Aufstoppen; Anhalten eines Aufzuges; polizeiliche

    Auszug aus VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 207.11
    Ihre Selbstdarstellung wurde durch diese Maßnahme nicht unerheblich "kommentiert", zumal andere Gebäude in der unmittelbaren Umgebung nicht eigens abgesperrt wurden (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 1. März 2012 - 19 K 1460/08 - juris, Rn. 87, zur Veränderung der Selbstdarstellung eines Aufzugs durch massive Polizeipräsenz).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 1 B 5.06

    Rechtmäßigkeit des Verbotes eines Aufzuges der Jugendorganisation der NPD am 8.

    Auszug aus VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 207.11
    Denn die Maßnahme war nicht auf den Eintritt von Rechtsfolgen gerichtet, sondern unmittelbar auf einen tatsächlichen Erfolg (vgl. Urteil der Kammer vom 8. März 2006 - 1 A 98.05 - juris, Rn. 30, zur Absperrung einer Versammlung als faktische Behinderung; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2008 - OVG 1 B 5.06 - juris, Rn. 34).
  • VG Berlin, 08.12.2015 - 1 L 376.15

    Beseitigung rechtswidrig aufgestellter Altkleidercontainer im öffentlichen

    Dabei ist unter Gefahr eine Sachlage zu verstehen, die bei ungehindertem Geschehensablauf des zu erwartenden Geschehens in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit führt (VG Berlin, Urteil vom 29. August 2013 - 1 K 207.11 - m.w.N. juris.).
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