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   VG Berlin, 30.05.2007 - 12 V 44.05   

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https://dejure.org/2007,35239
VG Berlin, 30.05.2007 - 12 V 44.05 (https://dejure.org/2007,35239)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.05.2007 - 12 V 44.05 (https://dejure.org/2007,35239)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 12 V 44.05 (https://dejure.org/2007,35239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs; Kriterien für die Abgrenzung des Regelfalls vom Ausnahmefall für die Erteilung eines Visums zum Zwecke des Ehegattennachzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2007 - 12 V 44.05
    Im Falle eines regelmäßigen Umgangs des ausländischen Elternteils, der dem auch sonst Üblichen entspricht, wird in der Regel von einer familiären Gemeinschaft auszugehen sein (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005, 2 BvR 1001/04, juris Rdnr. 28).

    So hat das Bundesverfassungsgericht in den zitierten Entscheidungen stets zum Ausdruck gebracht, Art. 6 Abs. 1, 2 GG verpflichte die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über aufenthalts beendende Maßnahmen die familiären Bindungen entsprechend zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005, a.a.O. Rdnr. 17, Beschluss vom 30. Januar 2002, a.a.O., Rdnr. 22).

    Anderes folgt auch nicht aus dem Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage der Änderungen der familienrechtlichen Rahmenbedingungen durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997 hervorgehoben hat, bei Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berührten, sei maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005, a.a.O., Rdnr. 25).

    Vielmehr gewinnt in dieser mittelbaren Konstellation maßgebliche Bedeutung, dass dem Ziel der Begrenzung des Zuzugs von Ausländern von Verfassungs wegen - wie geschehen - erhebliches Gewicht beigemessen werden darf (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005, a.a.O., Rdnr. 17).

  • BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis für

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2007 - 12 V 44.05
    Auch vor diesem Hintergrund ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, das Kind davor zu schützen, dass die familiäre (Lebens-)Gemeinschaft durch eine eigenverantwortlich in Ansehung der familiären Konstellation getroffene Entscheidung des betreffenden Elternteils in Frage gestellt wird (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - 2 BvR 2108/00 -, juris Rdnr. 17: "Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG gebietet nicht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, um dem Umstand zu begegnen, dass durch den Wandel der elterlichen Lebensverhältnisse aus ... tatsächlichen Gründen die (Wieder-)Herstellung einer familiären Lebensgemeinschaft erschwert oder verhindert wird.").
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2007 - 12 V 44.05
    Die Bewertung, ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung (Bäuerle in GK-AufenthG § 5 Rdnr. 30; BVerwG, Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 -, BVerwGE 102, 12, 17, Urteil vom 28. Januar 1997, juris [beide zur insoweit entsprechenden Regelung des damaligen § 7 Abs. 2 AuslG]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 12 B 16.07

    Sicherung des Lebensunterhalts bei Nachzug eines Kindes zu seiner in Deutschland

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2007 - 12 V 44.05
    Von diesem Betrag sind alle in § 11 Abs. 2 SGB II genannten Freibeträge einschließlich des so genannten Erwerbstätigenfreibetrages (§§ 11 Abs. 2 Nr. 6, 30 SGB II) abzusetzen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2007, OVG 12 B 16.07).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2007 - 12 V 44.05
    Vielmehr erfüllt das Aufenthaltsgesetz das verfassungsrechtliche Schutzgebot für Ehe und Familie, indem es eine Reihe abgestufter Regelungen vorsieht, in denen es der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie nach Maßgabe der nach Fallgruppen gewichteten besonderen Schutzbedürftigkeit der betroffenen Rechnung trägt (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - BVerwG 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13, 18).
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