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   VG Berlin, 30.09.2015 - 28 K 253.11   

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VG Berlin, 30.09.2015 - 28 K 253.11 (https://dejure.org/2015,29957)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.09.2015 - 28 K 253.11 (https://dejure.org/2015,29957)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. September 2015 - 28 K 253.11 (https://dejure.org/2015,29957)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2008 - 1 L 7/08

    Zum ruhegehaltrechtlichen Ausschluss von Zeiten gemäß § 12a BeamtVG (hier:

    Auszug aus VG Berlin, 30.09.2015 - 28 K 253.11
    Die Regelung geht davon aus, dass solche Dienstzeiten nicht mit Tätigkeiten in der rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt und deshalb nicht besoldungs- oder versorgungssteigernd berücksichtigt werden dürfen (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310, juris Rn. 54 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 19. April 2004 - BVerwG 2 C 5.03 -, Buchholz 240 § 30 BBesG Nr. 2, juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 L 7/08 -, juris Rn. 7).

    (3) Danach hätte es dem Kläger oblegen, die gesetzlich vermutete Kausalität der Tätigkeitsübertragung aufgrund besonderer persönlicher Systemnähe zu widerlegen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 L 7/08 -, juris Rn. 8).

    Eine Übertragung aufgrund einer besonderen persönlichen Systemnähe ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn die besondere persönliche Systemnähe bei Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen mitursächlich für die Übertragung der Tätigkeit war (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 L 7/08 -, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VG Berlin, 30.09.2015 - 28 K 253.11
    Die Regelung geht davon aus, dass solche Dienstzeiten nicht mit Tätigkeiten in der rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt und deshalb nicht besoldungs- oder versorgungssteigernd berücksichtigt werden dürfen (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310, juris Rn. 54 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 19. April 2004 - BVerwG 2 C 5.03 -, Buchholz 240 § 30 BBesG Nr. 2, juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 L 7/08 -, juris Rn. 7).

    Im Übrigen lässt sich auch die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 4. April 2001 (- 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310-332) zur Rechtfertigung des § 30 Abs. 1 Satz 2 BBesG herangezogene Erwägung, dass die die spätere Tätigkeit als typischer Ausdruck einer schon in der vorangegangenen Zeit gebildeten politisch-ideologischen Grundeinstellung gewertet werden dürfe, auf Zeiten einer schulischen sowie einer ersten universitären Ausbildung auf Grund des vergleichsweise geringen Alters des davon betroffenen Personenkreises nicht ohne weiteres übertragen.

  • OVG Bremen, 25.06.2014 - 2 B 126/14
    Auszug aus VG Berlin, 30.09.2015 - 28 K 253.11
    Die bloße Erschütterung der Vermutung in dem Sinne, dass auch ein anderer Geschehensablauf als möglich oder sogar als ernstlich möglich dargetan werden kann, reicht nicht aus (OVG Bremen, Urteil vom 25. Juni 2014 - 2 B 126/14 -, juris Rn. 21, m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83

    Ermessensfehlerfreie Androhung einer Abschiebung - Angemessenheit der

    Auszug aus VG Berlin, 30.09.2015 - 28 K 253.11
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das jeweils anwendbare materielle Recht der Behörde keinerlei Entscheidungsspielraum zugesteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 -, NVwZ 1983, 742; Stelkens/Bonk/ Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Auflage 2014, § 46 Rn. 52 m.w.N.).
  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 610/97

    Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst - Anrechnungsausschluß wegen besonderer

    Auszug aus VG Berlin, 30.09.2015 - 28 K 253.11
    Diente die Ausbildung dazu, Staatsfunktionäre und Kader des Staatsapparats der DDR in ideologischer Hinsicht für ihre Tätigkeit im Staatswesen zu schulen, ist Vergleichbarkeit mit der Akademie für Staat und Recht gegeben (BAG, Urteil vom 20. Mai 1999 - 6 AZR 610/97 -, NJW 2000, 1516, juris, zur inhaltsgleichen Regelung in Nr. 4. c) dd) der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03

    Besoldungsdienstalter; Zeiten der Zugehörigkeit zu den Grenztruppen der DDR;

    Auszug aus VG Berlin, 30.09.2015 - 28 K 253.11
    Die Regelung geht davon aus, dass solche Dienstzeiten nicht mit Tätigkeiten in der rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt und deshalb nicht besoldungs- oder versorgungssteigernd berücksichtigt werden dürfen (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310, juris Rn. 54 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 19. April 2004 - BVerwG 2 C 5.03 -, Buchholz 240 § 30 BBesG Nr. 2, juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 L 7/08 -, juris Rn. 7).
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