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   VG Berlin, 31.05.2007 - 2 A 93.06   

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https://dejure.org/2007,26193
VG Berlin, 31.05.2007 - 2 A 93.06 (https://dejure.org/2007,26193)
VG Berlin, Entscheidung vom 31.05.2007 - 2 A 93.06 (https://dejure.org/2007,26193)
VG Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 2 A 93.06 (https://dejure.org/2007,26193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Internationale Beziehungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2007 - 2 A 93.06
    Danach verpflichten das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratiegebot den parlamentarischen Gesetzgeber, in grundlegenden Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit dieser staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfGE 49, 89, 123).
  • VG Berlin, 12.10.2009 - 2 A 20.08

    Anspruch auf Informationszugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    a) Maßstab für die Prüfung von Ausschlussgründen ist, ob deren Vorliegen von der Behörde plausibel dargelegt werden kann; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. Urteile der Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 - juris, Rn. 21, und vom 10. September 2008 - VG 2 A 167.06 -).
  • VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 4 K 07.00903

    Zugang zu den so genannten Herkunftsländer-Leitsätzen des Bundesamtes für

    Von weiteren Voraussetzungen als von der Einstufung als VS-NfD hängt der entsprechende Ausschluss des allgemeinen Informationszugangsanspruchs nicht ab; insbesondere hängt er auch nicht davon ab, ob die Einstufung als VS-NfD formell und materiell zu Recht erfolgt ist (so auch Rossi, IFG, § 3, RdNr. 50; Jastrow/Schlatmann, IFG, § 3, RdNr. 79 ff; anderer Auffassung wohl Roth in Berger/Roth/Scheel, IFG, § 3, insbes. RdNr. 124; ausdrücklich offen gelassen von VG Berlin, Urteil vom 31.5.2007, Az. 2 A 93.06, Juris, RdNr. 29).

    Hierfür wäre auch nichts Durchgreifendes ersichtlich, zumal die Einstufungskriterien nach § 3 VSA mit den gesetzlichen Einstufungskriterien in § 4 Abs. 2 SÜG übereinstimmen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 31.5.2007, Az. 2 A 93.06, Juris, RdNr. 28).

  • VG Berlin, 22.10.2008 - 2 A 114.07

    Zugang zu geschützten Informationen über das Robert-Koch-Institut

    Denn Maßstab für die Prüfung von Ausschlussgründen ist, ob deren Vorliegen von der Behörde plausibel dargelegt werden kann; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. Urteile der Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 - juris, Rn. 21, und 10. September 2008 - VG 2 A 167.06 -).

    Nachteilige Auswirkungen liegen vor, wenn sich das Bekanntwerden der Information negativ oder ungünstig auf die internationalen Beziehungen auswirken kann (Urteil der Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 - juris, Rn. 18, 22).

    Eine derartige Entscheidung hat das Gericht (nur) daraufhin zu überprüfen, ob die anspruchsverpflichtete Stelle von vollständigen und zutreffenden tatsächlichen Grundlagen ausgegangen ist, die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt hat und ob ihre Prognose über die möglichen nachteiligen Auswirkungen nicht offensichtlich fehlerhaft ist (Urteil der Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 - a. a. O., Rn. 18 ff., m. w. N.).

  • VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 4 K 07.903
    Von weiteren Voraussetzungen als von der Einstufung als VS-NfD hängt der entsprechende Ausschluss des allgemeinen Informationszugangsanspruchs nicht ab; insbesondere hängt er auch nicht davon ab, ob die Einstufung als VS-NfD formell und materiell zu Recht erfolgt ist (so auch Rossi, IFG, § 3, RdNr. 50; Jastrow/Schlatmann, IFG, § 3, RdNr. 79 ff; anderer Auffassung wohl Roth in Berger/Roth/Scheel, IFG, § 3 , insbes. RdNr. 124; ausdrücklich offen gelassen von VG Berlin, Urteil vom 31.5.2007, Az. 2 A 93.06, Juris, RdNr. 29).

    Hierfür wäre auch nichts Durchgreifendes ersichtlich, zumal die Einstufungskriterien nach § 3 VSA mit den gesetzlichen Einstufungskriterien in § 4 Abs. 2 SÜG übereinstimmen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 31.5.2007, Az. 2 A 93.06, Juris, RdNr. 28).

  • VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11

    Anwendungsbeobachtungen für Arzneimittel werden teilweise publik

    Maßstab für die Prüfung von Ausschlussgründen ist, ob deren Vorliegen von der Behörde plausibel dargelegt werden kann; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. Urteile der Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 - juris, Rn. 21, und vom 10. September 2008 - VG 2 A 167.06 -).
  • VG Berlin, 17.12.2009 - 2 A 109.08

    Akteneinsicht in ministerielle Vorarbeiten zu einem möglichen

    Dem geltend gemachten Anspruch stehen auch keine Ausschlussgründe nach den §§ 3 ff. IFG entgegen.Maßstab für die Prüfung von Ausschlussgründen ist, ob deren Vorliegen von der informationspflichtigen Stelle plausibel dargelegt wird; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. Urteile der Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 - juris Rn. 21, und 22. Oktober 2008 - VG 2 A 114.07 - juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 08.09.2009 - 2 A 8.07

    Einsicht in Unterlagen der Forschungsgruppe Rosenholz

    Einer gerichtlichen Anforderung der Vorgänge mit der Tagebuchnummer 26385/03 z bedarf es - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht (vgl. Urteile der Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 - juris, Rn. 21, und vom 10. September 2008 - VG 2 A 167.06 -).
  • VG Berlin, 22.03.2012 - 2 K 102.11

    Anspruch auf Informationszugang und Vertraulichkeit der Information

    Denn Maßstab für die Prüfung von Ausschlussgründen ist, ob deren Vorliegen von der Behörde plausibel dargelegt werden kann; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. Urteile der Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 - Juris, Rn. 21, und 10. September 2008 - VG 2 A 167.06 -).
  • VG Berlin, 22.08.2008 - 2 A 138.07

    D (A), Visumsverfahren, Sprachkenntnisse, Ehegattennachzug, Verfahrensrecht,

    Bereits die Einstufung einer Information als Verschlusssache, sei es auch nur mit VS-NfD, löst für sie die Wirkung des § 3 Nr. 4 IFG aus (vgl. [nicht rechtskräftiges] Urteil der [vollen] Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 -, Abdruck Seite 8: Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 22. Januar 2008 - AN 4 K 07.00903 u.a. - Rn. 28 zitiert nach Juris).
  • VG Berlin, 26.06.2009 - 2 A 62.08

    Anspruch auf Zugänglichmachen von Angaben aus einem gerichtlichen Vergleich mit

    Eine mögliche Belastung ist ausreichend; eine Gefährdung, Beeinträchtigung oder ein Schaden ist nicht erforderlich (Urteil der Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 - juris).
  • VG Berlin, 03.12.2008 - 2 A 132.07

    Zugang zu Informationen durch das Bundesministerium der Finanzen

  • VG Berlin, 22.10.2008 - 2 A 29.08

    Anspruch auf Informationszugang und Urheberschutz

  • VG Berlin, 29.01.2010 - 2 A 134.08
  • VG Berlin, 31.05.2007 - 2 A 96.06
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