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   VG Berlin, 31.10.2019 - 10 K 412.18   

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https://dejure.org/2019,36509
VG Berlin, 31.10.2019 - 10 K 412.18 (https://dejure.org/2019,36509)
VG Berlin, Entscheidung vom 31.10.2019 - 10 K 412.18 (https://dejure.org/2019,36509)
VG Berlin, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 10 K 412.18 (https://dejure.org/2019,36509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    "Klimaklage" bleibt ohne Erfolg

  • tagesschau.de (Pressebericht, 31.10.2019)

    Klimaklage gegen Regierung abgewiesen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Prozess gegen Bundesregierung: Bio-Bauern scheitern mit "Klimaklage"

  • datev.de (Kurzinformation)

    Klimaklage bleibt ohne Erfolg

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Klimaklage bleibt ohne Erfolg

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Klage gegen Bundesregierung wegen verfehlter Klimaziele

  • dombert.de (Kurzinformation)

    VG Berlin weist Klimaklage als unzulässig zurück

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klimaklage gegen die Bundesregierung

  • archive.ph (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.10.2019)

    Erste Klimaklage gegen Bundesregierung

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1289
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Allein der Umstand, dass eine sehr große Zahl von Personen betroffen ist, steht einer individuellen Grundrechtsbetroffenheit nicht entgegen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 31. Oktober 2019 - 10 K 412.18 -, Rn. 73; siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, Rn. 43).

    Sollten hingegen darüber hinaus eigenständige Handlungen der Bundesregierung verlangt sein, wäre der Rechtsweg nicht erschöpft, weil insoweit grundsätzlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist (vgl. nur VG Berlin, Urteil vom 31. Oktober 2019 - 10 K 412.18 -, Rn. 46 ff.).

    148 Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 31. Oktober 2019 - 10 K 412.18 - Rn. 70; Groß, EurUP 2019, 353 ; Bickenbach, JZ 2020, 168 ; Meyer, NJW 2020, 894 ; Buser, DVBl 2020, 1389 ; Spieth/Hellermann, NVwZ 2020, 1405 ; Stürmlinger, EurUP 2020, 169 ; Kahl, JURA 2021, 117 ).

    203 Dabeikönnte sich der Staat seiner Verantwortung auch nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 31. Oktober 2019 - 10 K 412.18 -, Rn. 74; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2005 - 7 C 26/04 -, Rn. 35 f.; High Court of New Zealand, Judgement of 2. November 2017, CIV 2015-485-919 [2017] NZHC 733, Rn. 133 f.; Gerechtshof Den Haag, Urteil vom 9. Oktober 2018, 200.178.245/01, Ziffer 64; Hoge Raad der Niederlande, Urteil vom 20. Dezember 2019, 19/00135, Ziffer 5.7.7; United States Court of Appeals for the Ninth Circuit, Urteil vom 17. Januar 2020, No. 18-36082, S. 19 f.).

  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17

    Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im

    Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO 2 -Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus (vgl. auch BVerfGE 157, 30 ; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2005 - 7 C 26.04 -, Rn. 35 f.; VG Berlin, Urteil vom 31. Oktober 2019 - 10 K 412.18 -, Rn. 74).
  • VG Berlin, 08.11.2022 - 10 K 414.20

    Kein Anspruch auf Betrieb von Brunnenanlage im Blumenviertel

    Der Staat muss zur Erfüllung seiner Schutzpflicht allerdings ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art ergreifen, die dazu führen, dass ein - unter Berücksichtigung entgegenstehender Rechtsgüter - angemessener und als solcher wirksamer Schutz erreicht wird (Untermaßverbot; vgl. zu alledem VG Berlin, Urteil vom 31. Oktober 2019 - 10 K 412.18 -, Rn. 69 ff. m.w.N., juris).
  • VG Karlsruhe, 09.08.2022 - 11 K 1427/21

    Krankenhausfinanzierung; Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung;

    Die Klage ist nach allem abzuweisen, zumal sich auch in dem von der Klägerseite in Anspruch genommenen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31.10.2019 - 10 K 412.18 - (NVwZ 2020, 1289) wegen Fortschreibung des nationalen Klimaschutzprogramms kein Anhalt für die Begründetheit des in dem vorliegenden Klageverfahren geltend gemachten Anspruchs auf Erlass eines auf eine konkrete Geldleistung gerichteten Verwaltungsakts bzw. des hilfsweise geltend gemachten unmittelbaren Zahlungsanspruchs findet.
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