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   VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02   

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VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02 (https://dejure.org/2003,17457)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07.04.2003 - 6 A 84/02 (https://dejure.org/2003,17457)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07. April 2003 - 6 A 84/02 (https://dejure.org/2003,17457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchanordnung von neun Monaten Dauer nach qualifiziertem Rotlichtverstoß

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31a StVZO; § 6a StVG; § 1 StGebO; § 9 VwKostG ND
    Angemessenheit; Anhörung; Aussageverweigerungsrecht; Dauer; Ermessen; Ermessensfehler; Ersatzfahrzeug; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Gefährdung; qualifizierter Rotlichtverstoß; Rotlichtverstoß; Tatfahrzeug; Ursächlichkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m. w. N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, aaO., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    Wird die Anhörung des Halters - aus hier nicht nachvollziehbaren, für die Entscheidung aber auch unmaßgeblichen Gründen - verzögert, ist die Fahrtenbuchauflage gleichwohl indessen z. B. dann nicht ausgeschlossen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00

    Androhung; Aufklärung; Aussageverhalten; Dauer; Ermessen; Ermessenserwägung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m. w. N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, aaO., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    Bereits ein Verkehrsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG, Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw.).

  • OVG Niedersachsen, 08.03.1999 - 12 L 976/99

    Fahrtenbuch; Anhörung; Anhörung, verzögerte; Dauer der Fahrtenbuchführung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02
    Bereits ein Verkehrsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG, Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw.).

    Bei einem Verstoß, der - wie hier - gemäß Nr. 4.8 der Anlage 13 ("Punktebewertung nach dem Punktsystem") zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung zu einer Eintragung von 4 Punkten im Verkehrszentralregister geführt hätte, verletzt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht, die Dauer der Fahrtenbuchauflage auf (zumindest !) neun Monate zu erhöhen, zumal durch das Überfahren des Rotlichts im konkreten Fall (anders als in der vom Kläger zitierten Entscheidung des OVG Münster vom 11.04.1988 - 13 a 1388/87 -, VRS 75, 384,) durchaus auch eine konkrete Verkehrsgefährdung verbunden gewesen ist (vgl. dazu VG Braunschweig, Urt. vom 07.12.1998 - 6 A 6185/98 -, Urt. vom 11.04.2002 - 6 A 112/01 - Nds. OVG, Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99; vgl. ferner VGH Bad.-Württ., Urt. vom 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, NZV 2002, 431 f, Urt. vom 09.04.1991 - 10 S 407/91 - NZV 1991, 408; VG Karlsruhe, Beschl. vom 11.09.1996 - 12 K 2422/96 -, zitiert nach Juris; ebenso Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. A., § 31a StVZO Rn 8).

  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist sie auch nicht gehalten, bestimmte Ermittlungsmethoden anzuwenden und hängt die "Unmöglichkeit" der Fahrerfeststellung insbesondere nicht davon ab , dass zunächst versucht worden ist, den Fahrer unmittelbar nach der Tat zu stellen (vgl. dazu bereits BVerwG, Urt. vom 13.10.1978 - VII C 49.77 -, VkBl. 1979, 209; Beschl. vom 09.12.1993 - 11 B 113.93).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Nds. OVG Urt. vom 14.11.1994 - 12 L 5254/94 - Urt. vom 06.11.1996 - 12 L 2664/96 - sowie Beschl. vom 03.06.2002 - 12 LA 469/02; BVerwG, Beschl. vom 09.12.1993 - 11 B 113.93, Beschl. vom 22.06.1995 - 11 B 11.95 -) rechtfertigt das Überfahren einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage ohne Rücksicht darauf, ob hierdurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind, auch bei einmaliger Begehung regelmäßig die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches, gleich ob es sich dabei (nach einer Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde) um einen qualifizierten, oder um einen sog. einfachen Rotlichtverstoß handelt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1977 - XIII A 603/76
    Auszug aus VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02
    Dieser Rechtsmangel führt nicht gemäß §§ 113 Abs. 1, 114 VwGO zu einer vollständigen Aufhebung der Fahrtebuchanordnung, da sich die Ermessenserwägungen zur Dauer der Fahrtenbuchanordnung von der Frage, auf welche Fahrzeuge des Halters sie sich erstreckt, unterscheiden und trennen lassen (a.A. wohl OVG Münster, Urt. vom 07.04.1977 - XIII A 603/76 -, DAR 1977, 333).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 407/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage beim Rotlichtverstoß

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02
    Bei einem Verstoß, der - wie hier - gemäß Nr. 4.8 der Anlage 13 ("Punktebewertung nach dem Punktsystem") zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung zu einer Eintragung von 4 Punkten im Verkehrszentralregister geführt hätte, verletzt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht, die Dauer der Fahrtenbuchauflage auf (zumindest !) neun Monate zu erhöhen, zumal durch das Überfahren des Rotlichts im konkreten Fall (anders als in der vom Kläger zitierten Entscheidung des OVG Münster vom 11.04.1988 - 13 a 1388/87 -, VRS 75, 384,) durchaus auch eine konkrete Verkehrsgefährdung verbunden gewesen ist (vgl. dazu VG Braunschweig, Urt. vom 07.12.1998 - 6 A 6185/98 -, Urt. vom 11.04.2002 - 6 A 112/01 - Nds. OVG, Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99; vgl. ferner VGH Bad.-Württ., Urt. vom 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, NZV 2002, 431 f, Urt. vom 09.04.1991 - 10 S 407/91 - NZV 1991, 408; VG Karlsruhe, Beschl. vom 11.09.1996 - 12 K 2422/96 -, zitiert nach Juris; ebenso Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. A., § 31a StVZO Rn 8).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 11.95

    Mitwirkungspflicht bei der Feststellung des Kraftfahrzeugführers nach Begehung

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Nds. OVG Urt. vom 14.11.1994 - 12 L 5254/94 - Urt. vom 06.11.1996 - 12 L 2664/96 - sowie Beschl. vom 03.06.2002 - 12 LA 469/02; BVerwG, Beschl. vom 09.12.1993 - 11 B 113.93, Beschl. vom 22.06.1995 - 11 B 11.95 -) rechtfertigt das Überfahren einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage ohne Rücksicht darauf, ob hierdurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind, auch bei einmaliger Begehung regelmäßig die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches, gleich ob es sich dabei (nach einer Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde) um einen qualifizierten, oder um einen sog. einfachen Rotlichtverstoß handelt.
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02
    Wird die Anhörung des Halters - aus hier nicht nachvollziehbaren, für die Entscheidung aber auch unmaßgeblichen Gründen - verzögert, ist die Fahrtenbuchauflage gleichwohl indessen z. B. dann nicht ausgeschlossen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02
    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Kläger für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt (BVerwG, Beschl. vom 22.06.1995 - 11 B 7/95 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22 = DAR 1995, 459 m. w. Nw.; Beschl. vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 - NZV 2000, 385 unter Hinweis auch auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37; vgl. ferner BVerfG, Beschl. vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, NJW 1982, 586; ständige Rechtsprechung u.a. auch des Nds. OVG, Beschl. vom 30.04.2002 - 12 ME 349/02 m. w. Nw.; Beschl. vom 03.06.2002 - 12 LA 469/02).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 12 L 669/99

    Fahrtenbuch; Ermittlung; Ermittlung, zureichende; Fahrtenbuch; Gefährdung,

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m. w. N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, aaO., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).
  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 110.72

    Ersatzzustellung behördlicher Bescheide im Lastenausgleichsrecht - Zustellung an

  • VG Karlsruhe, 11.09.1996 - 12 K 2422/96

    Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Anordnung zur Vorlage eines

  • OVG Niedersachsen, 06.11.1996 - 12 L 2664/96

    Fahrtenbuchanordnung; Mißachten eines Rotlichts; Erhebliches Verkehrsverstoß;

  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1988 - 13 A 1388/87

    Fahrtenbuch; Auflage; Rotlicht; Rote Ampel

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2000 - 12 M 756/00

    Anhörung; Bevollmächtigter; Ermittlung; Fahrtenbuch; Täterfeststellung;

  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • BVerwG, 06.02.1998 - 7 B 18.98
  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 13.10.1978 - 7 C 49.77

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Geschlossene Ortsschaft - Fahrtenbuchauflage -

  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

    Die Verkehrsbehörde muss dabei das ihr eingeräumte Ermessen rechtsfehlerfrei ausüben: Insbesondere hat sie den insoweit entscheidungserheblichen Sachverhalt hinreichend aufzuklären, Anhaltspunkte darzustellen, die im konkreten Fall für die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf die Ergänzungsfahrzeuge des Halters sprechen, und diese Gesichtspunkte nachvollziehbar bei ihren Ermessenserwägungen zu berücksichtigen (s. dazu Nds. OVG, B. v. 02.11.2005, a.a.O.; VG Braunschweig, U. v. 07.04.2003 - 6 A 84/02 - U. v. 02.04.2003 - 6 A 602/02 - U. v. 22.12.2003 - 6 A 738/02 - U. v. 12.05.2005 - 6 A 398/04 -).

    Gegen die Gebührenfestsetzung durch den Beklagten, gegen die auch der Kläger keine gesonderten Einwände erhoben hat, bestehen unter Berücksichtigung der Ausführungen in dem angegriffenen Kostenfestsetzungsbescheid keine rechtlichen Bedenken (vgl. dazu VG Braunschweig, Urteile v. 07.04.2003 - 6 A 84/02 - und 21.01.2004 - 6 A 57/03 -).

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