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   VG Braunschweig, 07.04.2016 - 5 A 75/15   

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https://dejure.org/2016,8659
VG Braunschweig, 07.04.2016 - 5 A 75/15 (https://dejure.org/2016,8659)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07.04.2016 - 5 A 75/15 (https://dejure.org/2016,8659)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07. April 2016 - 5 A 75/15 (https://dejure.org/2016,8659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 AsylVfG
    Clanzugehörigkeit als Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe; Hargeysa; Heirat zwischen Angehörigen eines Mehrheits und eines Minderheitenclans; Mehrheitsclan Issaq, Sub Clan Haberawal; Minderheitenclan Midgan; Somalia

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 2 K 14.30395

    Asylrecht Syrien

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.04.2016 - 5 A 75/15
    Hat keine relevante Vorverfolgung stattgefunden, so kann Schutz nach § 3 AsylG weiterhin nur derjenige beanspruchen, der eine i.S.d. § 3 Abs. 1 AsylG relevante Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten hat (VG Augsburg, Urteil vom 11. November 2014 - Au 2 K 14.30395 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

    Entscheidend ist, ob bei "qualifizierender" Betrachtungsweise aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden nach Abwägung aller bekannten Umstände Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann und deshalb eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (VG Augsburg, Urteil vom 11. November 2014 - Au 2 K 14.30395 -, juris Rn. 25 m.w.N).

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.04.2016 - 5 A 75/15
    Dabei gilt unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum inhaltsgleichen bisherigen § 60 Abs. 1 AufenthG a.F., dass eine Verfolgungsgefahr für einen nicht verfolgt Ausgereisten und damit dessen begründete Furcht vor Verfolgung nur dann vorliegt, wenn ihm bei verständiger, nämlich objektiver Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. z.B. BVerwG, B. v. 7.2.2008 - 10 C 33.07 - AuAS 2008, 118).
  • VG Regensburg, 22.06.2015 - RO 7 K 14.30492

    Somalia, Abgaal, Midgan, Mehrheitsclan, Minderheitenclan, soziale Gruppe, Clan,

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.04.2016 - 5 A 75/15
    Aufgrund der Bedeutsamkeit der Clanzugehörigkeit haben die Clans eine deutlich abgegrenzte Identität, da sie von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig wahrgenommen werden (§ 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG; vgl. auch VG Regensburg, U. v. 22.06.2015 - RO 7 K 14.30492 -, abrufbar unter www.asyl.net, S. 3; a.A. VG Lüneburg, Urteil vom 16.07.2015 - 6 A 200/14 - n.v., m.w.N).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.04.2016 - 5 A 75/15
    Das Gericht darf hinsichtlich asylbegründender Vorgänge im Verfolgerland keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (vgl. BVerwG, U.v. 16.04.1985 - 9 C 109/84 - BVerwGE 71, 180 ff.).
  • VG Braunschweig, 23.09.2015 - 5 A 42/15

    Somalia; Verfolgung im Zusammenhang mit einer Eheschließung zwischen Angehörigen

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.04.2016 - 5 A 75/15
    Denn die behauptete Verfolgungsfurcht beruht auf der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG, hier der Clanzugehörigkeit (vgl. auch VG Braunschweig, U. v. 23.09.2015 - 5 A 42/15 -, abrufbar unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de).
  • VG Sigmaringen, 25.10.2017 - A 1 K 2737/17

    Somalia; Mischehe; Minderheitenclan

    Clan und Familie, einbezogen die weitere Familie, sind demzufolge nach wie vor die wichtigsten Faktoren bezüglich der Akzeptanz, der Sicherheit und dem Zugang zu Grundbedürfnissen wie Wohnung und Essen (Auswärtiges Amt, Lagebericht, Stand: November 2016 - S. 16; vgl. zur Einordnung als soziale Gruppe auch VG Braunschweig, Urteil vom 07. April 2016 - 5 A 75/15 -, juris).
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