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   VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 419/04   

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VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 419/04 (https://dejure.org/2005,21819)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08.02.2005 - 2 B 419/04 (https://dejure.org/2005,21819)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 2 B 419/04 (https://dejure.org/2005,21819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wirksamer Widerspruch auch durch bevollmächtigte juristische Person, Privilegierung bei Grenzabstand

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs 1 Nr 2 BBauG; § 22 Abs 4 BauNVO; § 7 Abs 4 BauO ND; § 9 Abs 1 BauO ND; § 12 Abs 1 VwVfG; § 14 VwVfG
    Bevollmächtigung; Grenzabstand; Handlungsfähigkeit; juristische Person; Nachbargrundstück; natürliche Person; Privilegierung; Sondergebiet; Treu und Glauben; Vollmacht; Widerspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 419/04
    Das nachbarliche Austauschverhältnis lässt eine Inanspruchnahme der Abstandsfläche anderer Grundstücke für die Festlegung des Standortes eines Gebäudes an der Grenze in der Regel nicht zu (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 30.03.1999 - 1 M 897/99 - NVwZ 1999, 716; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, a.a.O., § 72 Rn. 42, 53).

    Das ist jene den Nachbarschutz kennzeichnende Situation, in der die Rechte und Pflichten in einem beide Seiten bevorteilenden Austauschverhältnis stehen (Nds. OVG, BESCHL. v. 03.03.1999 - 1 M 897/99 -, NVwZ-RR 1999, 716 = BauR 1999, 1163).

    Es kommt darauf an, welche "Abstandsschatten" die Gebäudeteile an der Grenze auf das Grundstück des jeweils anderen werfen und in welcher Weise sie hierdurch bei Würdigung der konkreten Verhältnisse diejenigen Belange beeinträchtigen, welche die Grenzabstandsvorschriften zu schützen bestimmt sind (NdsOVG, Urt. v. 12.09.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42, Nr. 196, Beschl. v. 30.03.1999 - 1 M 897/99 -, a. a. O., Beschl. v. 09.09.2004 - 1 ME 194/04 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2004 - 1 ME 194/04

    Vorrang des Vollzugsinteresses des Bauherrn im Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 419/04
    Da der Gesetzgeber mit der Regelung in § 212a Abs. 1 BauGB tendenziell den Bauabsichten den Vorrang einräumt, ist dem Bauherrn eine Zurückstellung seiner Bauabsichten nicht erst dann zuzumuten, wenn nach der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren allein möglichen summarischen Prüfung des Sachverhalts mehr oder minder zweifelsfrei ergibt, dass Nachbarrechte nicht verletzt sind (Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.2004 - 1 ME 194/04 -, NVwZ-RR 2005, 17).

    Es kommt darauf an, welche "Abstandsschatten" die Gebäudeteile an der Grenze auf das Grundstück des jeweils anderen werfen und in welcher Weise sie hierdurch bei Würdigung der konkreten Verhältnisse diejenigen Belange beeinträchtigen, welche die Grenzabstandsvorschriften zu schützen bestimmt sind (NdsOVG, Urt. v. 12.09.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42, Nr. 196, Beschl. v. 30.03.1999 - 1 M 897/99 -, a. a. O., Beschl. v. 09.09.2004 - 1 ME 194/04 -, a.a.O.).

    Auch die konkrete Art der Nutzung ist zu berücksichtigen (Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.2004, a. a. O. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.09.1984 - 6 A 49/83
    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 419/04
    Es kommt darauf an, welche "Abstandsschatten" die Gebäudeteile an der Grenze auf das Grundstück des jeweils anderen werfen und in welcher Weise sie hierdurch bei Würdigung der konkreten Verhältnisse diejenigen Belange beeinträchtigen, welche die Grenzabstandsvorschriften zu schützen bestimmt sind (NdsOVG, Urt. v. 12.09.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42, Nr. 196, Beschl. v. 30.03.1999 - 1 M 897/99 -, a. a. O., Beschl. v. 09.09.2004 - 1 ME 194/04 -, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2003 - 1 ME 193/03

    Errichtung einer Verkaufsbox; Einstweiliger Nachbarrechtsschutz; Festsetzung

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 419/04
    Ob die in dem Bescheid vom 04.01.2005 genannten Gründe, gemessen an der Rechtsprechung des NdsOVG zu einer Ausnahme nach § 13 NBauO tragfähig sind, ist für die Kammer zweifelhaft (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 03.09.2003 - 1 ME 193/03 - NVwZ-RR 2004, 382; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, a.a.O., § 13 Rn. 4 - 6, 10 f.).
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 419/04
    Für die Verfahrenshandlungen in Widerspruchsverfahren werden im Interesse der Rechtssicherheit höhere Anforderungen gestellt, soweit es um die analoge Anwendung der Vorschriften im BGB über die Anfechtbarkeit von Willenserklärungen gemäß §§ 119 ff. BGB oder deren Widerruf gemäß §§ 130, 182 ff. BGB geht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1979 - 6 C 10.78 -, BVerwGE 57, 342, VG München, Urt. v. 06.02.1992 - M 1 K 91.3428 -, BayVBl. 1992, 762).
  • VG München, 06.02.1992 - M 1 K 91.3428

    Verlust der Klagemöglichkeit eines Nachbarn durch Rechtsbehelfsverzicht aufgrund

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 419/04
    Für die Verfahrenshandlungen in Widerspruchsverfahren werden im Interesse der Rechtssicherheit höhere Anforderungen gestellt, soweit es um die analoge Anwendung der Vorschriften im BGB über die Anfechtbarkeit von Willenserklärungen gemäß §§ 119 ff. BGB oder deren Widerruf gemäß §§ 130, 182 ff. BGB geht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1979 - 6 C 10.78 -, BVerwGE 57, 342, VG München, Urt. v. 06.02.1992 - M 1 K 91.3428 -, BayVBl. 1992, 762).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1998 - 10 A 6361/95

    Widerspruch gegen Baugenehmigung; Drittwiderspruch; Widersprüchliches Verhalten;

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 419/04
    Wenn der Bebauungsplan wirksam ist, gilt der Abstand von ½ H nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 NBauO nur für den Grenzabstand "in" dem Baugebiet, d.h. im Verhältnis zu Grundstücken innerhalb des Baugebiets, nicht jedoch für den Abstand von den Grenzen solcher Nachbargrundstücke, die ganz oder überwiegend außerhalb der genannten Gebiete liegen (vgl. entsprechend zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen OVG Münster, Urt. v. 05.02.1998 - 10 A 6361/95 - BRS 60 Nr. 110).
  • BFH, 22.01.1991 - X R 107/90

    Auch juristische Personen können vor den FG als Prozeßbevollmächtigte auftreten

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 419/04
    Über das Tätigwerden der juristischen Person als Vertreter gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ist damit nichts gesagt (wie hier für eine juristische Person als Bevollmächtigte: OVG Berlin, Urt. v. 03.12.1990 - 7 B 85.88 - Juris; vgl. auch für gerichtliche Verfahren: BFH, Urt. v. 22.01.1991 - XR 107/90 -, BFHE 163, 404).
  • OVG Sachsen, 04.04.2000 - 1 B 282/99

    Versäumung der Widerspruchsfrist; Zustellung mittels eingeschriebenen Briefes;

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 419/04
    Selbst wenn der Auffassung gefolgt würde, eine juristische Person sei nicht handlungsfähig, so müsste die Antragsgegnerin zumindest in entsprechender Anwendung des § 14 Abs. 6 Satz 1 VwVfG die K. als Bevollmächtigte zurückweisen (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 04.04.2000 - 1 B 282/99 -, SächsVBl. 2000, 290 sowie Juris), was bislang nicht geschehen ist.
  • VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 486/04

    Vorliegen eines subjektiv-öffentlichen Nachbarrechts; Beschluss eines

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 419/04
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin, jeweils auch in den Parallelverfahren 2 B 409/04 und 2 B 486/04, Bezug genommen.
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • BVerwG, 27.08.1992 - 6 B 33.92

    Juristische Person; Altbau; Stichtagsmiete; Mischmietverhältnis; Ortsübliche

  • OVG Berlin, 03.12.1990 - 7 B 85.88
  • VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 409/04

    Kein Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung nach § 1 Abs. 7 BauGB; Gebot der

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin, jeweils auch in den Parallelverfahren 2 B 419/04 und 2 B 486/04, Bezug genommen.

    Das Verkehrsgutachten ist nachvollziehbar zu der Verteilung der Kfz-Ströme gelangt (s. zur Erläuterung die interne e-Mail des Herrn N. von der Antragsgegnerin vom 28.12.2004, Anl. 3 zum Schriftsatz der Antragsgegnerin in dem Verfahren 2 B 419/04).

    Ausführungen dazu erübrigen sich auch deshalb, weil der nördliche Teil des Einkaufszentrums aufgrund der nicht eingehaltenen Grenzabstände (s. das Parallelverfahren 2 B 419/04) anders geplant werden könnte bzw. müsste, was auch die Immissionslage ändern dürfte.

    Die Beigeladene hat eine Verzichtserklärung abgegeben, welche die Antragstellerin in dem Parallelverfahren 2 B 419/04 für ausreichend hält, um einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme auszuräumen (Schriftsatz vom 21.12.2004).

    Soweit das Gericht durch das Vorbringen in den Parallelverfahren 2 B 419/04 und 2 B 486/04 auf mögliche Mängel der Lärmgutachten hingewiesen wurde, ist dazu nach vorläufiger Prüfung Folgendes auszuführen:.

    Eine Nachberechnung habe nicht zu einer Änderung der Beurteilungspegel geführt (Stellungnahme des Gutachters M. vom 03.08.2004 an Antragsgegnerin, s. Anl. 5 des Schriftsatzes der Antragsgegnerin vom 11.01.2005 in dem Verfahren 2 B 419/04).

    Ebenso wenig ist das Vorbringen in dem Parallelverfahren 2 B 419/04 zu den Öffnungen in den Parkdecks (S. 19 f. des Gutachtens vom 23.07.2004) erfolgreich.

    Entgegen dem Vortrag der Antragstellerin in dem Parallelverfahren 2 B 419/04 ist kein Zuschlag auf die Werte der Beurteilungspegel vorzunehmen, weil Immissionsprognosen generell an einer Ungenauigkeit von 3 bis 4 dB(A) leiden.

  • VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 486/04

    Prüfungswesen, Verwaltungsverfahrensrecht

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin, jeweils auch in den Parallelverfahren 2 B 409/04 und 2 B 419/04, Bezug genommen.
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