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   VG Braunschweig, 08.07.2005 - 6 B 370/05   

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VG Braunschweig, 08.07.2005 - 6 B 370/05 (https://dejure.org/2005,17143)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08.07.2005 - 6 B 370/05 (https://dejure.org/2005,17143)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - 6 B 370/05 (https://dejure.org/2005,17143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweilige Linienverkehrsgenehmigung und Rechtsschutz der konkurrierenden Bewerber

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 PBefG; § 15 PBefG; § 20 PBefG; § 42 PBefG; § 42 Abs. 2 VwGO; § 80 Abs. 5 VwGO; § 80a Abs. 3 VwGO; § 123 VwGO
    Erteilung von einstweiligen Erlaubnissen für Linienverkehrsgenehmigungen; Beurteilungsspielraum der Genehmigungsbehörde bei der Bewertung der Verkehrsbedürfnisse und ihrer befriedigenden Bedienung sowie hinsichtlich der Gewichtung der öffentlichen Verkehrsinteressen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung von einstweiligen Erlaubnissen für Linienverkehrsgenehmigungen; Beurteilungsspielraum der Genehmigungsbehörde bei der Bewertung der Verkehrsbedürfnisse und ihrer befriedigenden Bedienung sowie hinsichtlich der Gewichtung der öffentlichen Verkehrsinteressen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Anderes Busunternehmen darf Linien im Landkreis Gifhorn übernehmen

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Verfahrensregeln im Genehmigungswettbewerb?

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.07.2005 - 6 B 370/05
    Soweit es um die Genehmigung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen geht (§ 13a PBefG), sind außerdem die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zu beachten (vgl. hierzu: BVerwG, EuGH-Vorlage vom 06.04.2000, NVwZ 2001, 320; EuGH, Urt. vom 24.07.2003, DVBl 2003, 1206).

    Wegen des Verbots der Doppelbedienung kann während der Geltungsdauer der einem Unternehmen erteilten (einstweiligen) Liniengenehmigung einem anderen Bewerber in der Regel eine entsprechende Genehmigung nicht erteilt werden (BVerwG, Urt. vom 02.07.2003, aaO., Urt. vom 06.04.2000, aaO.).

    Dies gilt zur Wahrung der öffentlichen Verkehrsinteressen gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 PBefG dann, wenn - wie es hier der Fall ist - davon auszugehen ist, dass eine annähernd kostendeckende Bedienung der Linien nur durch einen Unternehmer erfolgen kann und eine Konkurrenz zu einem ruinösen Wettbewerb führen würde (BVerwG, Urt. vom 06.04.2000, aaO.).

  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Berufsverkehr trotz schwebenden

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.07.2005 - 6 B 370/05
    Zwar handelt es sich bei einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG um einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung (BVerwG, Urt. vom 25.10.1968, BVerwGE 30, 347; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 15.10.1993 - 4 M 9/93 - ; OVG Hamburg, Beschl. vom 20.09.2004 - 1 Bs 303/04 - ), der den Adressatem der einstweiligen Erlaubnis begünstigt und einen Mitbewerber beschweren kann.

    Denn im Verfahren nach § 20 PBefG besteht für die Genehmigungsbehörde kein Anlass zu einer erneuten Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, wenn bereits eine positive Entscheidung nach § 15 PBefG über den Betrieb einer Linie getroffen wurde (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 25.10.1968, aaO.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 15.10.1993, aaO.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.1993 - 4 M 9/93
    Auszug aus VG Braunschweig, 08.07.2005 - 6 B 370/05
    Zwar handelt es sich bei einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG um einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung (BVerwG, Urt. vom 25.10.1968, BVerwGE 30, 347; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 15.10.1993 - 4 M 9/93 - ; OVG Hamburg, Beschl. vom 20.09.2004 - 1 Bs 303/04 - ), der den Adressatem der einstweiligen Erlaubnis begünstigt und einen Mitbewerber beschweren kann.

    Denn im Verfahren nach § 20 PBefG besteht für die Genehmigungsbehörde kein Anlass zu einer erneuten Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, wenn bereits eine positive Entscheidung nach § 15 PBefG über den Betrieb einer Linie getroffen wurde (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 25.10.1968, aaO.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 15.10.1993, aaO.).

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.07.2005 - 6 B 370/05
    Soweit es um die Genehmigung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen geht (§ 13a PBefG), sind außerdem die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zu beachten (vgl. hierzu: BVerwG, EuGH-Vorlage vom 06.04.2000, NVwZ 2001, 320; EuGH, Urt. vom 24.07.2003, DVBl 2003, 1206).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.07.2005 - 6 B 370/05
    Denn eine weitere Linienverkehrsgenehmigung auf Strecken, die bereits von einem anderen Unternehmer bedient werden, ist grundsätzlich nicht zulässig (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 06.04.2000, DVBl 2000, 1614 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 20.09.2004 - 1 Bs 303/04

    Stadtrundfahrten unterfallen nicht dem Linienverkehr

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.07.2005 - 6 B 370/05
    Zwar handelt es sich bei einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG um einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung (BVerwG, Urt. vom 25.10.1968, BVerwGE 30, 347; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 15.10.1993 - 4 M 9/93 - ; OVG Hamburg, Beschl. vom 20.09.2004 - 1 Bs 303/04 - ), der den Adressatem der einstweiligen Erlaubnis begünstigt und einen Mitbewerber beschweren kann.
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.07.2005 - 6 B 370/05
    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2003 (BVerwGE 118, 270), aus der die Antragstellerin ihre diesbezügliche Rechtsansicht herleitet, stützt diese Forderung nicht.
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.07.2005 - 6 B 370/05
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Genehmigungsbehörde bei der Bewertung der Verkehrsbedürfnisse und ihrer befriedigenden Bedienung sowie hinsichtlich der Gewichtung der öffentlichen Verkehrsinteressen ein Beurteilungsspielraum zusteht, da diese Entscheidung nicht nur prognostische, sondern auch verkehrs- und raumordnungspolitische Wertungen voraussetzt (BVerwG, Urt. vom 26.07.1989, BVerwGE 82, 260; Nds. OVG, Urt. vom 16.09.2004, NVwZ-RR 2005, 105).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 3545/01

    Prüfung der künftigen Finanzierung von beantragtem Linienverkehr im Rahmen eines

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.07.2005 - 6 B 370/05
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Genehmigungsbehörde bei der Bewertung der Verkehrsbedürfnisse und ihrer befriedigenden Bedienung sowie hinsichtlich der Gewichtung der öffentlichen Verkehrsinteressen ein Beurteilungsspielraum zusteht, da diese Entscheidung nicht nur prognostische, sondern auch verkehrs- und raumordnungspolitische Wertungen voraussetzt (BVerwG, Urt. vom 26.07.1989, BVerwGE 82, 260; Nds. OVG, Urt. vom 16.09.2004, NVwZ-RR 2005, 105).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2008 - 13 B 929/08

    Rechtsschutzbegehren im Streit um die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis

    BVerwG, Urteile vom 2.7.2003 - 3 C 46/02 -, NJW 2003, 2696, und vom 6.4.2000 - 3 C 6/99 -, DVBl. 2000, 1614; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.1.2007 - 3 S 2675/06 -, juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 8.7.2005 - 6 B 370/05 -, juris.

    BVerwG, Urteil vom 25.10.1968 - VII C 90.66 -, a. a. O.; OVG S.-A.; Beschlüsse vom 23.10.2007 - 1 M 148/07 - und vom 9.2.2007 - 1 M 267/06 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.1.2007 - 3 S 2675/06 -, a. a. O.; VG Braunschweig, Beschluss vom 8.7.2005 - 6 B 370/05 -, a. a. O.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

    Denn insoweit wurde auf den Entwurf des Nahverkehrsplans hingewiesen, an dem sich die von der Genehmigungsbehörde und dem Rhein-Neckar-Kreis als Aufgabenträger entwickelte Bewertungsmatrix eng anlehnt (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 08.07.2005 - 6 B 370/05).
  • VG Sigmaringen, 28.09.2006 - 5 K 1315/06

    Einstweilige Erlaubnis für den Weiterbetrieb des Schülerverkehrs

    Nach der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1968 - VII C 90.66 -, juris; siehe ferner OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.10.1993 - 4 M 9/93 -, juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 08.07.2005 - 6 B 370/05 - a.A. soweit ersichtlich nur VG München, Beschluss vom 01.12.1998 - M 6 S 98.5141 -, juris) ist in Fällen, in denen - wie hier - eine endgültige Genehmigung aufgrund der Anfechtung durch einen Dritten (noch) nicht vollzogen werden kann, der Zeitraum bis zum Vorliegen einer unanfechtbaren Genehmigung mittels einstweiliger Erlaubnisse nach § 20 PBefG zu überbrücken und nicht durch Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der endgültigen Genehmigung (so jedoch VG München, Beschluss vom 01.12.1998 - M 6 S 98.5141 -, juris).

    Lediglich im Fall einer inzwischen eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage oder einer offensichtlich falschen rechtlichen Bewertung bei der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach den §§ 13 und 15 PBefG bestünde für die Genehmigungsbehörde ein Anlass, in eine erneute Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen einzutreten (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 25.10.1968 - VII C 90.66 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.10.1993 - 4 M 9/93 -, juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 08.07.2005 - 6 B 370/05 -, juris).

  • VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

    Selbst wenn man darauf abstellt, ob die Verlängerung sachlich gerechtfertigt war (vgl. auch VG Hannover, Urt. v. 4. August 2009 - 7 A 6106/08 - VG Sigmaringen, Beschl. v. 28. September 2006 - 5 K 1315/06 - VG Braunschweig, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 6 B 370/05 -,jeweils zit. nach JURIS zu § 15 PBefG), ist die Verlängerung wirksam geworden.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 9 S 1431/17

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 Abs 1 S 1 PBefG -

    Zwar hat die Antragstellerin der auch vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zutreffend entnommen, dass es bei der Konkurrenz mehrerer Bewerber um eine einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG in der Regel sachgerecht ist, die einstweilige Erlaubnis demjenigen Unternehmer zu erteilen, dem auch die endgültige, wenn auch noch nicht bestandskräftige Linienverkehrsgenehmigung erteilt worden ist (so auch NdsOVG, Beschluss vom 20.05.2016, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.09.2008 - 13 B 929/08 -, DVBl. 2008, 1454; OVG LSA, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 M 267/06 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 28.09.2006, a.a.O.; VG Braunschweig, Beschluss vom 08.07.2005 - 6 B 370/05 -, juris; Bauer, a.a.O., § 20 Rn. 5; Fielitz/Grätz, PBefG, Stand 73. Aktualisierung Januar 2017, § 20 Rn. 4; vgl. ferner OVG Hamburg, Beschluss vom 21.02.2011 - 3 Bs 131/10 -, GewArch 2011, 482).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2007 - 1 M 148/07

    Konkurrentenstreit um einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG

    Der Senat hält an der von ihm in dem Beschluss vom 9. Februar 2007 (Az.: 1 M 267/06) unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1968 (Az.: VII C 90.66, BVerwGE 30, 347 f.) vertretenen Auffassung fest, dass es grundsätzlich sachgerecht und nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn dem Unternehmer, dem die endgültige Linienverkehrsgenehmigung nach § 15 Abs. 1 PBefG erteilt worden ist, auch die einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG bis zur Unanfechtbarkeit dieser Entscheidung erteilt wird; etwas anderes gilt nur bei einer inzwischen eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage oder einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung bei der Erteilung der Genehmigung (vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 15. Oktober 1993 - 4 M 9/93 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2. Januar 2007 - 3 S 2675/06 -, juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Juli 2005 - 6 B 370/05 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

    Das im sog. Genehmigungswettbewerb nach § 13 PBefG einzuhaltende Verfahren sei nicht mit einem Ausschreibungsverfahren nach dem Vergaberecht vergleichbar (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.2004 - VI-Kart 1/04 (V) - VG Braunschweig, Beschl. v. 08.07.2005 - 6 B 370/05 -).
  • VG Dessau-Roßlau, 14.08.2008 - 2 B 93/08

    Keine einstweilige Linienverkehrserlaubnis für unterlegene Bewerberin

    Denn es ist grundsätzlich sachgerecht und nicht ermessensfehlerhaft, wenn dem Unternehmer, dem die endgültige Linienverkehrsgenehmigung nach § 15 Abs. 1 PBefG erteilt worden ist, auch die einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG bis zur Unanfechtbarkeit dieser Entscheidung erteilt wird; etwas anderes gilt nur bei einer inzwischen eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage oder einer offensichtlich falschen Rechtsanwendung bei der Erteilung der Genehmigung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - 1 M 148/07 und 1 M 149/07 und vom 15. Oktober 1993 - 4 M 9/93 - VGH Baden-Württenberg, Beschluss vom 02. Januar 2007 - 3 S 2675/06 -, [...]; VG Braunschweig, Beschluss vom 08. Juli 2005 - 6 B 370/05 -, [...]).
  • VG Gießen, 08.05.2008 - 6 K 30/08

    Klagebefugnis eines Konkurrenten gegen Linienverkehrsgenehmigung

    18 Die Klägerin hat nämlich noch nicht einmal einen Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG gestellt und ist damit insoweit keine Mitbewerberin der Beigeladenen (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 08.07.2005, 6 B 370/05, Juris).
  • VG Braunschweig, 14.09.2009 - 6 B 174/09

    Konkurrentenschutz bei der Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für eine

    Infolgedessen ist ein konkurrierender Linienverkehrsunternehmer in entsprechender Anwendung von § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt, wenn einem Mitbewerber eine einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG zur sofortigen Linienbedienung auf einer Strecke erteilt wird, für die sich beide Konkurrenten beworben haben (vgl. BVerwG, U. v. 25.10.1968 - VII C 134.66 -, BVerwGE 30, 347; VG Braunschweig, B. v. 08.07.2005 - 6 B 370/05 -, [...]).
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