Rechtsprechung
VG Braunschweig, 09.06.2004 - 4 B 226/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Unmöglichkeit des Vollzugs aufenthaltsbeendender Maßnahmen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1a Abs 2 AsylbLG; § 2 AsylbLG
Passersatzpapiere; Unmöglichkeit; Vertretenmüssen; Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 30.07.1999 - 12 M 2997/99
Verletzung der Mitwirkungspflicht bei Beschaffung; Barbetrag; Mitwirkungspflicht; …
Auszug aus VG Braunschweig, 09.06.2004 - 4 B 226/04
Ein Vertretenmüssen im Sinne des § 1 a AsylbLG ist nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg dann gegeben, wenn sich aus dem Verhalten der Ausländer ergibt, dass sie ihren Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Passersatzpapieren nicht nachkommen (vgl. Beschluss vom 30.7.1999, - 12 M 2997/99). - OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 4 LC 592/02
Ausländer; Ausländerbehörde; Ausreise; BSHG; Duldung; Hindernis; humanitäre …
Auszug aus VG Braunschweig, 09.06.2004 - 4 B 226/04
Für die von den Antragstellern u. a. begehrte Besserstellung nach § 2 Abs. 1 AsylbLG ist schon deshalb kein Raum, weil ihrer Ausreise und dem Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen lediglich der tatsächliche Grund entgegensteht, dass sie nicht über Pass- oder Passersatzpapiere verfügen und dieser Grund selbst dann nicht leistungsbegründend ist, wenn entsprechende Papiere auch bei gehörigem Bemühen der Antragsteller nicht zu beschaffen wären (vgl. hierzu: Nds. OVG, Beschluss vom 5. November 2003 - 4 LC 592/02 - und Beschluss vom 27. März 2001 - 12 MA 1012/01 -). - OVG Niedersachsen, 27.03.2001 - 12 MA 1012/01
Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; aufenthaltsbeendende Maßnahme; Ausreise; …
Auszug aus VG Braunschweig, 09.06.2004 - 4 B 226/04
Für die von den Antragstellern u. a. begehrte Besserstellung nach § 2 Abs. 1 AsylbLG ist schon deshalb kein Raum, weil ihrer Ausreise und dem Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen lediglich der tatsächliche Grund entgegensteht, dass sie nicht über Pass- oder Passersatzpapiere verfügen und dieser Grund selbst dann nicht leistungsbegründend ist, wenn entsprechende Papiere auch bei gehörigem Bemühen der Antragsteller nicht zu beschaffen wären (vgl. hierzu: Nds. OVG, Beschluss vom 5. November 2003 - 4 LC 592/02 - und Beschluss vom 27. März 2001 - 12 MA 1012/01 -).