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   VG Braunschweig, 09.08.2006 - 5 B 212/06   

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VG Braunschweig, 09.08.2006 - 5 B 212/06 (https://dejure.org/2006,44860)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 09.08.2006 - 5 B 212/06 (https://dejure.org/2006,44860)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 09. August 2006 - 5 B 212/06 (https://dejure.org/2006,44860)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457

    Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.08.2006 - 5 B 212/06
    Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Antragsteller mittels aggressiver Werbung tätig wird und wie weit seine Tätigkeit bei der Wettannahme geht, es liegt eine Vermittlung im Sinne von § 14 Abs. 1 NLottG und jedenfalls eine strafbare Teinahme im Sinne des Tatbestandes des § 284 StGB vor (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. vom 03.11.2003 - 11 ME 369/03 - Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG; Bay. VGH, Entsch. vom 10.07.2006 - 22 BV 05.457 -, Rechtsprechungsdatenbank des Bay. VHG; OVG NRW, Entsch. vom 28.06.2006 4 B 961/06 - Rechtsprechungsdatenbank des OVG NRW).

    Nach Auffassung des 22. Senats des Bayrischen VGH ( E. v. 10.07.2006 - 22 BV 05.457 ) haben die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des Art. 12 GG keine Bindungswirkung nach § 31 BverfGG.

    Davon wird auch die vom Bundesverfassungsgericht als "Ersatzgesetzgeber" wahrgenommene, auf § 35 BverfGG beruhende "Notkompetenz" zur Durchsetzung der Verfassungsbindung und mittelbar auch zur Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts erfasst (Bay. VGH, 22. Senat, E. v. 10.07.2006, aaO.) Wie bereits oben unter 1. dargestellt, entspricht die derzeitige Situation den "Maßgaben" des Bundesverfassungsgerichts.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.08.2006 - 5 B 212/06
    Vielmehr hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 06.11.2003 (E. - C 243/01 - Rechtsprechungsdatenbank curia.europa-eu -) die Ausgestaltung der Veranstaltung von Sportwetten ausdrücklich den Regelungen der Mitgliedsstaaten überlassen und eben nicht die europaweite Geltung einer Konzession festgestellt (ebenso Nds. OVG, aaO.; Bay. VGH aaO.).

    Nach dem E. -Urteil des EuGH ( v. 06.11.2003 - C 243/01 - ) sind nationale Beschränkungen der Art. 49, 45, 46 EG möglich, wenn sie aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses (Rdnr.65 der Entscheidung) gerechtfertigt sind, fiskalische Interessen nur eine Nebenfolge sind und eine Untersuchung über die Verhältnismäßigkeit der angewendeten Mittel vorliegt bzw. durchgeführt wird.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04

    Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.08.2006 - 5 B 212/06
    Die vom Generalanwalt beim EuGH Colomer in seinem Schlussantrag vom 16.05.2006 ( in den Sachen C 338/04, C 359/04 und 360/04 ) geäußerte andere Rechtsauffassung hat sich der EuGH bisher nicht zu Eigen gemacht.
  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06

    Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.08.2006 - 5 B 212/06
    Der Hessische VGH ( E. v. 25.07.2006 - 11 TG 1465/06 -) nimmt nicht - wie das OVG NRW - eine vorübergehende Suspendierung des Gemeinschaftsrecht an, sondern sieht den Vorrang des Gemeinschaftsrechts auch bei Anwendung der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts gewahrt.
  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.08.2006 - 5 B 212/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 28.03.2006 ( 1 BvR 1054/01 ) und vom 04.07.2006 ( 1 BvR 138/05 ) festgestellt, dass die derzeitige Praxis des staatlichen Wett-Monopols mit Art. 12 GG unvereinbar ist, jedoch die entsprechenden Regelungen der Landes- Lotteriegesetze in Bayern (die erstgenannte Entscheidung) und Baden-Württemberg (die zweitgenannte Entscheidung) sowie § 284 StGB nicht für nichtig erklärt.
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 11 ME 369/03

    Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette;

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.08.2006 - 5 B 212/06
    Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Antragsteller mittels aggressiver Werbung tätig wird und wie weit seine Tätigkeit bei der Wettannahme geht, es liegt eine Vermittlung im Sinne von § 14 Abs. 1 NLottG und jedenfalls eine strafbare Teinahme im Sinne des Tatbestandes des § 284 StGB vor (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. vom 03.11.2003 - 11 ME 369/03 - Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG; Bay. VGH, Entsch. vom 10.07.2006 - 22 BV 05.457 -, Rechtsprechungsdatenbank des Bay. VHG; OVG NRW, Entsch. vom 28.06.2006 4 B 961/06 - Rechtsprechungsdatenbank des OVG NRW).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.08.2006 - 5 B 212/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 28.03.2006 ( 1 BvR 1054/01 ) und vom 04.07.2006 ( 1 BvR 138/05 ) festgestellt, dass die derzeitige Praxis des staatlichen Wett-Monopols mit Art. 12 GG unvereinbar ist, jedoch die entsprechenden Regelungen der Landes- Lotteriegesetze in Bayern (die erstgenannte Entscheidung) und Baden-Württemberg (die zweitgenannte Entscheidung) sowie § 284 StGB nicht für nichtig erklärt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.08.2006 - 5 B 212/06
    Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Antragsteller mittels aggressiver Werbung tätig wird und wie weit seine Tätigkeit bei der Wettannahme geht, es liegt eine Vermittlung im Sinne von § 14 Abs. 1 NLottG und jedenfalls eine strafbare Teinahme im Sinne des Tatbestandes des § 284 StGB vor (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. vom 03.11.2003 - 11 ME 369/03 - Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG; Bay. VGH, Entsch. vom 10.07.2006 - 22 BV 05.457 -, Rechtsprechungsdatenbank des Bay. VHG; OVG NRW, Entsch. vom 28.06.2006 4 B 961/06 - Rechtsprechungsdatenbank des OVG NRW).
  • OLG Celle, 01.02.2007 - 13 U 195/06

    Wettbewerbswidrigkeit einer Fernsehwerbung für Sportwetten; Erlaubnis der

    Es kann deshalb offen bleiben, ob die Vorschriften zum staatlichen Wettmonopol in N. bis zu der vom Bundesverfassungsgericht (für die entsprechende bayerische Rechtslage) geforderten gesetzlichen Neuregelung weiterhin anwendbar sind, weil das Land bis zum jetzigen Zeitpunkt ein Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung seines Monopols andererseits herzustellen hat (für das Land Niedersachsen bejahend: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19. Dezember 2006 - 5 B 212/06; zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Freistaat Bayern: BVerfG, Beschl. v. 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 Rn. 19 ).
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