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   VG Braunschweig, 10.12.2004 - 6 C 407/04   

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https://dejure.org/2004,30946
VG Braunschweig, 10.12.2004 - 6 C 407/04 (https://dejure.org/2004,30946)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10.12.2004 - 6 C 407/04 (https://dejure.org/2004,30946)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 6 C 407/04 (https://dejure.org/2004,30946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Psychologie unter Korrektur der Berechnung der Aufnahmekapazität

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 Abs 2 GKG; § 53 Abs 3 GKG; § 2 Abs 1 VergabeVO ND; § 2 Abs 4 VergabeVO ND; § 8 Abs 1 KapVO ND; § 8 Abs 3 KapVO ND; § 14 Abs 3 KapVO ND; § 16 KapVO ND; § 4 Abs 3 LVerpflV ND
    Aufnahmekapazität; Ausschlussfrist; Hochschulzugangsberechtigung; Hochschulzulassung; Juniorprofessur; Psychologie; Regellehrverpflichtung; Schwundberechnung; Streitwert; vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.12.2004 - 6 C 407/04
    Die Kammer hält indes - wie auch das Niedersächsische OVG (Beschl. vom 29.06.2003, 2 NB 859/04 - Beschl. vom 30.11.2004, 2 NB 430/03) - eine Lehrverpflichtung von nur vier LVS für Juniorprofessorinnen und -professoren in Anbetracht der dienstrechtlichen Stellung eines solchen Hochschullehrers und der mit dieser Funktionsstelle verbundenen Aufgabenbereiche nicht für angemessen.

    Wenngleich er nicht mehr mit der erheblichen Arbeitsbürde einer Habilitation belastet ist, ist der Juniorprofessor jedoch gehalten, erhebliche Zeit auf die Schärfung seines wissenschaftlichen Profils zum Erwerb der für die Erlangung einer Lebenszeitprofessur notwendigen wissenschaftlichen Zusatzqualifikation aufzuwenden; diese umfänglichen Arbeiten beschneiden in aller Regel den zeitlichen Umfang seines Einsatzes in der Lehre (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 30.11.2004, aaO., m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04

    Zulassung zum Studium; befristete Verträge wissenschaftlicher Mitarbeiter

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.12.2004 - 6 C 407/04
    Einige der Verträge wurden zudem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen (vgl. hierzu: Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 30.04.2004, aaO.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 17.11.2004, 6 D 11327/04.OVG).
  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.12.2004 - 6 C 407/04
    Insbesondere erweist sich die in § 4 Abs. 3 Nr. 2 (2. Alt.) LVVO ausgewiesene Regellehrverpflichtung von befristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeitern auch in Anbetracht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.03.2004 (NJW 2004, 2803) als rechtmäßig.
  • VG Göttingen, 15.11.2004 - 8 C 2133/04

    Ausschlussfrist; Hochschulvergabeverordnung; Hochschulzulassungsrecht;

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.12.2004 - 6 C 407/04
    Der gerichtliche Zulassungsantrag unterscheidet sich von dem an die Hochschule gerichteten Antrag nach Form und Inhalt und ist deshalb nicht geeignet, diesen auch nur teilweise zu ersetzen oder ihn zu ergänzen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 23.04.1992 - 10 N 5675/91 u.a. - VG Braunschweig, Beschl. vom 08.12.1999 - 6 C 2607/99 - VG Göttingen, Beschl. vom 15.11.2004 - 8 C 2133/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2004 - 2 NB 859/04

    (Vorläufige) Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.12.2004 - 6 C 407/04
    Die Kammer hält indes - wie auch das Niedersächsische OVG (Beschl. vom 29.06.2003, 2 NB 859/04 - Beschl. vom 30.11.2004, 2 NB 430/03) - eine Lehrverpflichtung von nur vier LVS für Juniorprofessorinnen und -professoren in Anbetracht der dienstrechtlichen Stellung eines solchen Hochschullehrers und der mit dieser Funktionsstelle verbundenen Aufgabenbereiche nicht für angemessen.
  • VG Braunschweig, 15.11.2005 - 6 C 579/05

    Abitur; Anteilsquote; Antragsfrist; Ausländer; Besoldungsgruppe;

    Insbesondere erweist sich die in § 4 Abs. 3 Nr. 2 (2. Alt.) LVVO ausgewiesene Regellehrverpflichtung von befristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeitern auch in Anbetracht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.03.2004 (NJW 2004, 2803) als rechtmäßig (vgl. hierzu: Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 30.04.2004, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 17.11.2004, 6 D 11327/04.OVG; VG Braunschweig, Beschl. vom 10.12.2004 - 6 C 407/04 -).

    Dies hat die Kammer bereits in der Entscheidung vom 10.12.2004 (6 C 407/04) ausgeführt.

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