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   VG Braunschweig, 11.09.2013 - 2 A 1311/12   

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https://dejure.org/2013,24198
VG Braunschweig, 11.09.2013 - 2 A 1311/12 (https://dejure.org/2013,24198)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11.09.2013 - 2 A 1311/12 (https://dejure.org/2013,24198)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11. September 2013 - 2 A 1311/12 (https://dejure.org/2013,24198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 BauGB; § 1 Abs. 7 BauGB; § 14 BauGB
    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Stadt Braunschweig muss über Bauantrag für Halle zur Konditionierung schwach radioaktiver Abfälle neu entscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Baugenehmigung für eine Halle zur Konditionierung schwach radioaktiver Abfälle

  • Jurion (Kurzinformation)

    Gemeinde muss Ermessen hinsichtlich ausnahmsweiser Erteilung einer Genehmigung für "untypischen" Abfallbetrieb ausüben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stadt Braunschweig muss über Bauantrag für Halle zur Konditionierung schwach radioaktiver Abfälle neu entscheiden

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinde muss Ermessen hinsichtlich ausnahmsweiser Erteilung einer Genehmigung für "untypischen" Abfallbetrieb ausüben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 1103/98

    Tagesordnung; Ratssitzung; Normenkontrolle; Bebauungsplan; Veränderungssperre

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2013 - 2 A 1311/12
    Wegen ihres Sicherungszweckes (§ 14 Abs. 1 BauGB) ist lediglich nachzuprüfen, ob sich die abzeichnende Planung schon jetzt als offensichtlich nichtig, und dementsprechend die Veränderungssperre sich als zur Sicherung der Planung nicht als erforderlich im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB erweist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.11.2003 - 4 BN 60/03 -, BRS 66 Nr. 115; NdsOVG, Urt. vom 17.12.1998 - 1 K 1103/98 -, BRS 60 Nr. 59).

    Auch eine zunächst nur auf die Verhinderung einer - aus der Sicht der Gemeinde - Fehlentwicklung gerichtete Planung kann einen Inhalt haben, der rechtlich nicht zu beanstanden ist (NdsOVG, Urteil vom 17.12.1998 a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.1993 - 11a NE 53/89

    Bauplanungsrecht: Ermittlung der abwägungsrelevanten Gesichtspunkte erfordert bei

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2013 - 2 A 1311/12
    Zudem verlangt die Beachtung der Belange der Wirtschaft (vgl. § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 8 a BauGB) mehr als nur die Berücksichtigung des durch Art. 14 GG garantierten Bestandsschutzes; sie beinhaltet vielmehr auch die Abwägung von Kapazitätserweiterungen und Modernisierungen von Anlagen, die zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit notwendig sind (vgl. OVG Münster, Urt. vom 08.03.1993 - 11a NE 53/89 -, BRS 55 Nr. 12).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00

    Abwägung; Baugebiet; bauliche Anlage; bebautes Gebiet; Bebauungsplan;

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2013 - 2 A 1311/12
    Deshalb muss die Gemeinde im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung den Interessen eines bereits im Plangebiet ansässigen Unternehmens am Fortbestand und der Entwicklung seines Betriebes ausreichend Rechnung tragen (vgl. NdsOVG, Urt. vom 18.09.2001 - 1 L 3779/00 -, BRS 64 Nr. 31).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 14.88

    Verwaltungsprozeßrecht: Beschwerdeberechtigung im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2013 - 2 A 1311/12
    Vielmehr gehört es auch zu den Aufgaben der Gemeinde, im Rahmen der Bauleitplanung u. a. zu prüfen, ob ein Standort von Anlagen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, für den vorgesehenen Zweck geeignet ist und ob die in Aussicht genommene Nutzung mit der Nutzung der Umgebung verträglich ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 12.12.1990 - 4 NB 14/88 -, BRS 50 Nr. 44).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2013 - 2 A 1311/12
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 18.12.1990 (Az. 4 NB 8.90, BRS 50 Nr. 9) ausgeführt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1985 - 10 C 13/84
    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2013 - 2 A 1311/12
    Vielmehr ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass die Entscheidung, ob und in welcher Form und welchem Umfang eine Planung betrieben wird, grundsätzlich dem gerichtlich nicht überprüfbaren Planungsermessen der Gemeinde obliegt und das Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit praktisch nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen eine Schranke der Planungsbefugnis darstellt (vgl. OVG Koblenz, Urt. vom 16.01.1985 - 10 C 13/84 -, NVwZ 1985, 766).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2013 - 2 A 1311/12
    Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre nur dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. vom 21.12.1993 - 4 NB 40/93 -, NVwZ 1994, 698 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2013 - 2 A 1311/12
    Wegen ihres Sicherungszweckes (§ 14 Abs. 1 BauGB) ist lediglich nachzuprüfen, ob sich die abzeichnende Planung schon jetzt als offensichtlich nichtig, und dementsprechend die Veränderungssperre sich als zur Sicherung der Planung nicht als erforderlich im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB erweist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.11.2003 - 4 BN 60/03 -, BRS 66 Nr. 115; NdsOVG, Urt. vom 17.12.1998 - 1 K 1103/98 -, BRS 60 Nr. 59).
  • BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00

    Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2013 - 2 A 1311/12
    Die Ziele wiederum ergeben sich aus den planerischen Vorstellungen der Gemeinde über den Inhalt des Bebauungsplans, die bei Erlass der Veränderungssperre vorliegen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 15.08.2000 - B. 4 BN 35.00 -, BRS 64 Nr. 109).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2013 - 2 A 1311/12
    In diesem Fall steht die Baugenehmigung neben der atomrechtlichen Genehmigung, die dann ihrerseits aus baurechtlichen Gründen nicht mehr versagt werden darf (vgl. BVerwG, Urt. vom 11.05.1989 - 4 C 1.88 -, BVerwGE 82, 61).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2010 - 7 A 295/09

    Teilweise Änderung eines Bebauungsplans wegen ungenauer Bezeichnung; Hinreichende

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 8 S 1676/92

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Begrenzung der höchstzulässigen Zahl der

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