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   VG Braunschweig, 11.09.2014 - 6 B 228/14   

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VG Braunschweig, 11.09.2014 - 6 B 228/14 (https://dejure.org/2014,34949)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11.09.2014 - 6 B 228/14 (https://dejure.org/2014,34949)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11. September 2014 - 6 B 228/14 (https://dejure.org/2014,34949)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Braunschweig, 03.08.2010 - 6 B 126/10

    Betreuung; Härte

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2014 - 6 B 228/14
    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. z. B. VG Braunschweig, B. v. 03.08.2010 - 6 B 126/10 -, www.rechtsprechung.niedersachsen.de - im Folgenden: dbnds - = juris Rn. 2; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).

    Vielmehr liegt sie nur vor, wenn die Nachteile des Besuchs der zuständigen Pflichtschule auch mit Blick auf das vom Gesetzgeber vorrangig bewertete öffentliche Interesse an der Erfüllung der Schulbezirkseinteilung im Einzelfall wegen einer "unzumutbaren Härte" nicht hinnehmbar oder aus pädagogischen Gründen geboten ist (vgl. für alles Vorstehende: VG Braunschweig, B. v. 03.08.2010, a.a.O., Rn. 6 f.).

    Angesichts des Ausnahmecharakters der nach § 63 Abs. 3 Satz 4 NSchG zu erteilenden Genehmigung und der besonderen Situation, in der diese Genehmigung zu erteilen ist, ist vielmehr nach der tatsächlichen Ausgestaltung des von den Erziehungsberechtigten gewählten Betreuungsverhältnisses, der örtlichen Bindung und dem zeitlichen Umfang der Betreuung oder dem zeitlichen, wie sachlichen Aufwand zu urteilen, der für die Betreuungsperson mit der Wahrnehmung schulischer und außerschulischer Belange verbunden ist (vgl. zu allem Nds. OVG, B. v. 14.09.2007 - 2 ME 575/07 -, dbnds; B. v. 24.08.2012 - 2 ME 336/12 -, dbnds; VG Braunschweig, B. v. 03.08.2010, a.a.O.).

  • BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06

    Hufbeschlaggesetz

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2014 - 6 B 228/14
    Aus einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis lässt sich im Hinblick auf die von der Verfassung angeordnete Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 2 NV) kein Anspruch des Bürgers auf Wiederholung des rechtswidrigen Handelns herleiten ("keine Gleichbehandlung im Unrecht", vgl. VG Braunschweig, B. v. 15.12.2006 - 6 B 321/06 -, NVwZ 2007, 324 = dbnds = juris Rn. 29 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1999 - 13 M 3944/99

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Nichtversetzung in nächsthöheren Schuljahrgang;

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2014 - 6 B 228/14
    Eine die Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Anordnung erhöhende Vorwegnahme der Hauptsache liegt schon dann vor, wenn die begehrte Entscheidung des Gerichts dem Antragsteller für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens die Rechtsposition vermitteln würde, die er in der Hauptsache anstrebt (vgl. Nds. OVG, B. v. 23.11.1999 - 13 M 3944/99 -, NVwZ-RR 2001, 241; Finkelnburg/ Dombert/Külpmann, a. a. O., Rn. 179 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 ME 575/07

    Voraussetzungen für den Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2014 - 6 B 228/14
    Angesichts des Ausnahmecharakters der nach § 63 Abs. 3 Satz 4 NSchG zu erteilenden Genehmigung und der besonderen Situation, in der diese Genehmigung zu erteilen ist, ist vielmehr nach der tatsächlichen Ausgestaltung des von den Erziehungsberechtigten gewählten Betreuungsverhältnisses, der örtlichen Bindung und dem zeitlichen Umfang der Betreuung oder dem zeitlichen, wie sachlichen Aufwand zu urteilen, der für die Betreuungsperson mit der Wahrnehmung schulischer und außerschulischer Belange verbunden ist (vgl. zu allem Nds. OVG, B. v. 14.09.2007 - 2 ME 575/07 -, dbnds; B. v. 24.08.2012 - 2 ME 336/12 -, dbnds; VG Braunschweig, B. v. 03.08.2010, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2012 - 2 ME 336/12

    Voraussetzungen für eine unzumutbare Härte im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2014 - 6 B 228/14
    Angesichts des Ausnahmecharakters der nach § 63 Abs. 3 Satz 4 NSchG zu erteilenden Genehmigung und der besonderen Situation, in der diese Genehmigung zu erteilen ist, ist vielmehr nach der tatsächlichen Ausgestaltung des von den Erziehungsberechtigten gewählten Betreuungsverhältnisses, der örtlichen Bindung und dem zeitlichen Umfang der Betreuung oder dem zeitlichen, wie sachlichen Aufwand zu urteilen, der für die Betreuungsperson mit der Wahrnehmung schulischer und außerschulischer Belange verbunden ist (vgl. zu allem Nds. OVG, B. v. 14.09.2007 - 2 ME 575/07 -, dbnds; B. v. 24.08.2012 - 2 ME 336/12 -, dbnds; VG Braunschweig, B. v. 03.08.2010, a.a.O.).
  • VG Braunschweig, 25.08.1997 - 6 A 61170/97

    Schulbesuch und Ausnahmegenehmigung; Ausnahmegenehmigung; Berufstätigkeit;

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2014 - 6 B 228/14
    Außerhalb des Schulgeländes ist ein den Sorgerechtsregelungen zuwiderlaufender Zugriff der Großmutter auf den Sohn der Antragsteller auch bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer anderen, entfernter liegenden Schule nicht zu verhindern (vgl. auch VG Braunschweig, U. v. 25.08.1997 - 6 A 61170/97 -, juris Rn. 24).
  • VG Braunschweig, 12.12.2006 - 6 B 321/06

    Aufnahme in eine Klasse mit bilingualem Unterricht

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2014 - 6 B 228/14
    Aus einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis lässt sich im Hinblick auf die von der Verfassung angeordnete Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 2 NV) kein Anspruch des Bürgers auf Wiederholung des rechtswidrigen Handelns herleiten ("keine Gleichbehandlung im Unrecht", vgl. VG Braunschweig, B. v. 15.12.2006 - 6 B 321/06 -, NVwZ 2007, 324 = dbnds = juris Rn. 29 m.w.N.).
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