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   VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12   

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VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12 (https://dejure.org/2012,6667)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12.03.2012 - 6 B 40/12 (https://dejure.org/2012,6667)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12. März 2012 - 6 B 40/12 (https://dejure.org/2012,6667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Mitwirkungspflichten des Halters zur Abwendung einer Fahrtenbuchauflage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31a StVZO
    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrtenbuchauflage - Mitwirkungspflichten des Fahrzeugshalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuchauflage wegen mangelnder Mitwirkung bei Fahrerermittlung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Die lieben im Ausland lebenden Verwandten - Fahrtenbuchauflage!

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12
    Durch die Auflage darf derjenige Fahrzeughalter zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden, der unter Vernachlässigung seiner Aufsichtsmöglichkeiten nicht dartun kann oder will, wer sein Fahrzeug im Zeitpunkt einer mit diesem begangenen Verkehrszuwiderhandlung gefahren hat (BVerwG, B. v. 30.06.1989 - 7 B 90/89 -, juris Rn. 8 = …

    Der Fahrtenbuchanordnung steht auch nicht entgegen, dass der Antragsteller nach eigenen Angaben bislang verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist (vgl. BVerwG, B. v. 30.06.1989 - 7 B 90/89 -, juris Rn. 8 = …

    Vielmehr genügt regelmäßig die bei jeder Kraftfahrzeugnutzung nicht auszuschließende Möglichkeit, dass der jeweilige Fahrer Verkehrsvorschriften zuwiderhandelt (vgl. BVerwG, B. v. 30.06.1989, a. a. O.).

    Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, setzt als Maßnahme der vorbeugenden Gefahrenabwehr nicht die Besorgnis voraus, dass künftig gerade der Fahrzeughalter als Fahrer seines Kraftfahrzeuges Verkehrszuwiderhandlungen begehen könnte (BVerwG, B. v. 30.06.1989, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers;

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 m. w. N.; B. v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; B. v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, B. v. 17.02.1999 - 12 L 669/99 - B. v. 27.06.00 - 12 L 2377/00 - B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607).

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a. a. O., und v. 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006, a. a. O., ständige Rechtsprechung).

    Er muss dabei von sich aus alle möglicherweise weiterführenden Hinweise zur Person des Fahrzeugführers geben (vgl. Nds. OVG, B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607; VG Braunschweig, B. v. 17.09.2004, a. a. O., Rn. 19).

  • VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06

    Anhörung; Antritt; Beweis; Beweisfoto; einmalig; einsetzen; Ergebnis; erheblich;

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12
    Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde ausweislich der vorliegenden Unterlagen in einem standardisierten Verfahren mit dem Radargerät "Traffipax Speedophot", einem allgemein anerkannten Messgerät, durchgeführt (vgl. zu diesem Gerät z. B. VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, www.rechtsprechung.niedersachsen.de - im Folgenden: dbnds - = DAR 2007, 165 = juris, m. w. N.; OLG Oldenburg, B. v. 29.01.1996 - Ss 10/96 -, NZV 1996, 375 = juris).

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a. a. O., und v. 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006, a. a. O., ständige Rechtsprechung).

  • VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04

    Ersatzfahrzeug; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; Fahrzeughalter; fehlende

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12
    Der Halter muss die Personen, die das Tatfahrzeug in dem fraglichen, die Tatzeit umfassenden Zeitraum genutzt haben, konkret benennen (VG Braunschweig, B. v. 17.09.2004 - 6 A 258/04 -, juris Rn. 19 = dbnds, best. durch Nds. OVG, B. v. 19.12.2005 - 12 LA 471/04 -).

    Er muss dabei von sich aus alle möglicherweise weiterführenden Hinweise zur Person des Fahrzeugführers geben (vgl. Nds. OVG, B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607; VG Braunschweig, B. v. 17.09.2004, a. a. O., Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00

    Androhung; Aufklärung; Aussageverhalten; Dauer; Ermessen; Ermessenserwägung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 m. w. N.; B. v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; B. v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, B. v. 17.02.1999 - 12 L 669/99 - B. v. 27.06.00 - 12 L 2377/00 - B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607).

    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U. v. 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m. w. N.; B. v. 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, U. v. 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - B. v. 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, U. v. 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 m. w. N.; B. v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; B. v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, B. v. 17.02.1999 - 12 L 669/99 - B. v. 27.06.00 - 12 L 2377/00 - B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607).

    Der Fahrer soll auch dafür zur Verantwortung gezogen, die von ihm begangene Verkehrsstraftat oder -ordnungswidrigkeit also auch geahndet werden können (vgl. BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947

    Obliegenheit zur Feststellung der Identität des Fahrzeugführers vor

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12
    Dazu gehören der Name und die Anschrift der Personen, die das Fahrzeug im fraglichen Zeitraum genutzt haben, jedenfalls dann, wenn dem Halter diese Angaben ohne erheblichen Ermittlungsaufwand möglich sind (vgl. BayVGH, B. v. 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947 -, juris Rn. 8; VG Neustadt, B. v. 06.08.2009 - 6 L 671/09.NW -, juris Rn. 7; s. auch OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 11.10.2007 - 8 B 1042/07 -, juris, Leitsatz).

    Solche Vorkehrungen liegen schon im eigenen Interesse des Halters, um seine Belange auch dann wahren zu können, wenn er wegen unerlaubter Handlungen mit dem Fahrzeug, die der Fahrer während der Fahrzeugüberlassung begangen hat, in Anspruch genommen wird (s. zu allem BayVGH, B. v. 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947 -, juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12
    Bei der Bemessung der Frist sind das Gewicht des festgestellten Verkehrsverstoßes und das Verhalten des Fahrzeughalters im Zusammenhang mit den Bemühungen der Bußgeldstelle zur Tataufklärung zu berücksichtigen (VGH Baden-Württemberg, B. v. 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, DAR 2003, 90; VG Braunschweig, U. v. 16.08.2004 - 6 A 477/03 -, juris Rn. 27).
  • VG Braunschweig, 04.06.2010 - 6 A 190/09

    Zum erforderlichen Ermittlungsaufwand der Ordnungsbehörde vor einer

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12
    1 St 338/88">NJW 1989, 2704; VG Braunschweig, U. v. 04.06.2010 - 6 A 190/09 - und v. 08.12.2004 - 6 A 267/04 -).
  • VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 A 477/03

    Beweisfoto; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12
    Bei der Bemessung der Frist sind das Gewicht des festgestellten Verkehrsverstoßes und das Verhalten des Fahrzeughalters im Zusammenhang mit den Bemühungen der Bußgeldstelle zur Tataufklärung zu berücksichtigen (VGH Baden-Württemberg, B. v. 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, DAR 2003, 90; VG Braunschweig, U. v. 16.08.2004 - 6 A 477/03 -, juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 CS 10.1464

    Fahrtenbuchauflage

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 10 S 129/08

    Fahrtenbuchauflage: Schluss auf fehlende Mitwirkungsbereitschaft

  • VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09

    Straßenverkehrsrecht; Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters

  • VG Oldenburg, 01.10.2008 - 7 B 2577/08

    Feststellbarkeit des Fahrers bei bestehender Ähnlichkeit eines beim Halter durch

  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - 8 B 1042/07

    Mangelnde Mitwirkung - Zeugnisverweigerungsrecht

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches; Vereitelung der

  • OVG Niedersachsen, 11.05.1999 - 12 L 2087/99

    Fahrtenbuchauflage; Rechtmäßigkeit der Anordnung; Aussageverweigerungsrecht

  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 12 L 669/99

    Fahrtenbuch; Ermittlung; Ermittlung, zureichende; Fahrtenbuch; Gefährdung,

  • OLG Oldenburg, 29.01.1996 - Ss 10/96

    Verwertbarkeit von unter Verletzung polizeilicher Richtlinien zustande gekommener

  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 181/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Mitwirkungsverweigerung

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a. a. O.; B. v. 01.02.2013, a. a. O.; VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012 - 6 B 40/12 -, juris Rn. 22; ständige Rechtsprechung).

    Dazu gehören der Name und die Anschrift der Personen, die das Fahrzeug im fraglichen Zeitraum genutzt haben, jedenfalls dann, wenn dem Halter diese Angaben ohne erheblichen Ermittlungsaufwand möglich sind (vgl. zu allem VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012, a. a. O.).

    In diesen Fällen ist der Vorwurf einer unzureichenden Mitwirkung gerechtfertigt, wenn der Halter nicht alle ihm zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um diese Angaben machen zu können und damit die Feststellung des verantwortlichen Fahrers zu ermöglichen (vgl. VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012, a. a. O., Rn. 24).

    Der Kläger hätte nur dann seiner Mitwirkungspflicht genügt, wenn er von sich aus den Personenkreis der Fahrzeugnutzer benannt und damit die möglicherweise weiterführenden Hinweise zur Person des Fahrzeugführers gegeben hätte; eine ausdrückliche Frage der Ordnungsbehörde nach dem in Betracht kommenden Personenkreis ist nicht erforderlich (vgl. Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a. a. O., Rn. 5; VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012, a. a. O.; Dauer in: Hentschel / König / Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 31 a StVZO Rn. 35 m. w. N.).

  • VG Braunschweig, 17.07.2012 - 6 A 89/12

    Beifahrer; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung; Probefahrt

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a. a. O., und v. 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012 - 6 B 40/12 -, juris Rn. 22 = www.

    Dazu gehören der Name und die Anschrift der Personen, die das Fahrzeug im fraglichen Zeitraum genutzt haben, jedenfalls dann, wenn dem Halter diese Angaben ohne erheblichen Ermittlungsaufwand möglich sind (vgl. zu allem VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012, a. a. O.).

    Solche Vorkehrungen liegen schon im eigenen Interesse des Halters, um seine Belange auch dann wahren zu können, wenn er wegen unerlaubter Handlungen mit dem Fahrzeug, die der Fahrer während der Fahrzeugüberlassung begangen hat, in Anspruch genommen wird (s. zu allem BayVGH, B. v. 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947 -, juris Rn. 8; VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012, a. a. O., Rn. 24; VG Augsburg, B. v. 05.12.2007 - Au 3 S 07.1458 -, juris Rn. 20).

  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 10/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Mitwirkungsverweigerung

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a. a. O.; B. v. 01.02.2013, a. a. O.; VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012 - 6 B 40/12 -, juris Rn. 22; ständige Rechtsprechung).

    Dazu gehören der Name und die Anschrift der Personen, die das Fahrzeug im fraglichen Zeitraum genutzt haben, jedenfalls dann, wenn dem Halter diese Angaben ohne erheblichen Ermittlungsaufwand möglich sind (vgl. zu allem VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012, a. a. O.).

    In diesen Fällen ist der Vorwurf einer unzureichenden Mitwirkung gerechtfertigt, wenn der Halter nicht alle ihm zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um diese Angaben machen zu können und damit die Feststellung des verantwortlichen Fahrers zu ermöglichen (vgl. VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012, a. a. O., Rn. 24).

  • VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; Tatmehrheit; Überholverbot

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a.a.O.; B. v. 01.02.2013, a. a. O.; VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012 - 6 B 40/12 -, juris Rn. 22; ständige Rechtsprechung).

    Die Fahrtenbuchanordnung entspricht - entgegen der Auffassung des Klägers - auch dem Gefahrenabwehrzweck der gesetzlichen Regelung (vgl. VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012, a. a. O., Rn. 33).

  • VG Lüneburg, 17.08.2023 - 1 A 188/22

    Anhörung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Zugang

    Eine Fahrtenbuchauflage ist daher schon dann erforderlich, wenn nach den Erfahrungen in dem Anlassfall nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann, dass der Fahrzeughalter in einer vergleichbaren Konstellation erneut nicht angegeben wird oder nicht angegeben werden kann, wer das Fahrzeug gefahren hat (vgl. zu alledem auch: VG Braunschweig, Urt. v. 26.6.2018 - 6 A 161/17 -, juris Rn. 28 und Beschl. v. 12.3.2012 - 6 B 40/12 -, juris Rn. 33).
  • VG Lüneburg, 17.10.2022 - 1 A 139/21

    Fahrtenbuchanordnung; Tarnname; Täuschung; unrichtige Angaben

    Eine Fahrtenbuchauflage ist daher schon dann erforderlich, wenn nach den Erfahrungen in dem Anlassfall nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann, dass der Fahrzeughalter in einer vergleichbaren Konstellation erneut nicht angegeben wird oder nicht angegeben werden kann, wer das Fahrzeug gefahren hat (vgl. zu alledem auch: VG Braunschweig, Urt. v. 26.6.2018 - 6 A 161/17 -, juris Rn. 28 und Beschl. v. 12.3.2012 - 6 B 40/12 -, juris Rn. 33).
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