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   VG Braunschweig, 15.11.2005 - 6 C 579/05   

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https://dejure.org/2005,21841
VG Braunschweig, 15.11.2005 - 6 C 579/05 (https://dejure.org/2005,21841)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 15.11.2005 - 6 C 579/05 (https://dejure.org/2005,21841)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 15. November 2005 - 6 C 579/05 (https://dejure.org/2005,21841)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 12 Abs 1 GG; Art 20 Abs 3 GG; Art 3 Abs 1 GG; § 27 Abs 1 S 2 HRG; § 27 Abs 3 HRG; § 8 Abs 1 KapVO ND; § 2 Abs 1 VergabeVO ND; § 8 Abs 3 KapVO ND
    Abitur; Anteilsquote; Antragsfrist; Ausländer; Besoldungsgruppe; Bildungsinländer; Juniorprofessor; Lehrverpflichtung; Numerus clausus; Psychologie; Regellehrverpflichtung; Reifezeugnis; Stellengruppe; Studienplatz; Studienplatzvergabe; Studienzulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 702
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Braunschweig, 10.12.2004 - 6 C 407/04

    Aufnahmekapazität; Ausschlussfrist; Hochschulzugangsberechtigung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.11.2005 - 6 C 579/05
    Insbesondere erweist sich die in § 4 Abs. 3 Nr. 2 (2. Alt.) LVVO ausgewiesene Regellehrverpflichtung von befristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeitern auch in Anbetracht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.03.2004 (NJW 2004, 2803) als rechtmäßig (vgl. hierzu: Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 30.04.2004, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 17.11.2004, 6 D 11327/04.OVG; VG Braunschweig, Beschl. vom 10.12.2004 - 6 C 407/04 -).

    Dies hat die Kammer bereits in der Entscheidung vom 10.12.2004 (6 C 407/04) ausgeführt.

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.11.2005 - 6 C 579/05
    Die Kammer hält indes - wie auch das Niedersächsische OVG (Beschl. vom 29.06.2003, 2 NB 859/04 - Beschl. vom 30.11.2004, 2 NB 430/03) - weiterhin eine Lehrverpflichtung von nur vier LVS für Juniorprofessorinnen und -professoren in Anbetracht der dienstrechtlichen Stellung eines solchen Hochschullehrers und der mit dieser Funktionsstelle verbundenen Aufgabenbereiche nicht für angemessen.

    Wenngleich er nicht mehr mit der Arbeitsbürde einer Habilitation belastet ist, ist der Juniorprofessor jedoch gehalten, erhebliche Zeit auf die Schärfung seines wissenschaftlichen Profils zum Erwerb der für die Erlangung einer Lebenszeitprofessur notwendigen wissenschaftlichen Zusatzqualifikation aufzuwenden; diese umfänglichen Arbeiten beschneiden in aller Regel den zeitlichen Umfang seines Einsatzes in der Lehre (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 30.11.2004, a. a. O., m. w .N.).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.11.2005 - 6 C 579/05
    Das Recht des einzelnen Studienbewerbers auf Aufdeckung und Verteilung ungenutzt gebliebener Ausbildungskapazität der Hochschulen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl für den jeweiligen Studiengang ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dem nur für Deutsche geltenden Grundrecht aus Art 12 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. hierzu: BVerfG, Urt. vom 18.07.1972, BVerfGE 33, 303; OVG Nordrh.-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2003 - 13 C 42/03 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2003 - 13 C 42/03

    Studienzulassungsrecht auf verdeckte Studienplätze jenseits der festgesetzten

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.11.2005 - 6 C 579/05
    Das Recht des einzelnen Studienbewerbers auf Aufdeckung und Verteilung ungenutzt gebliebener Ausbildungskapazität der Hochschulen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl für den jeweiligen Studiengang ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dem nur für Deutsche geltenden Grundrecht aus Art 12 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. hierzu: BVerfG, Urt. vom 18.07.1972, BVerfGE 33, 303; OVG Nordrh.-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2003 - 13 C 42/03 - ).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2004 - 2 NB 859/04

    (Vorläufige) Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.11.2005 - 6 C 579/05
    Die Kammer hält indes - wie auch das Niedersächsische OVG (Beschl. vom 29.06.2003, 2 NB 859/04 - Beschl. vom 30.11.2004, 2 NB 430/03) - weiterhin eine Lehrverpflichtung von nur vier LVS für Juniorprofessorinnen und -professoren in Anbetracht der dienstrechtlichen Stellung eines solchen Hochschullehrers und der mit dieser Funktionsstelle verbundenen Aufgabenbereiche nicht für angemessen.
  • VG Göttingen, 15.11.2004 - 8 C 2133/04

    Ausschlussfrist; Hochschulvergabeverordnung; Hochschulzulassungsrecht;

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.11.2005 - 6 C 579/05
    Der gerichtliche Zulassungsantrag unterscheidet sich von dem an die Hochschule gerichteten Antrag nach Form und Inhalt und ist deshalb nicht geeignet, diesen auch nur teilweise zu ersetzen oder ihn zu ergänzen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 23.04.1992 - 10 N 5675/91 u.a. - VG Braunschweig, Beschl. vom 08.12.1999 - 6 C 2607/99 - VG Göttingen, Beschl. vom 15.11.2004 - 8 C 2133/04 -).
  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.11.2005 - 6 C 579/05
    Insbesondere erweist sich die in § 4 Abs. 3 Nr. 2 (2. Alt.) LVVO ausgewiesene Regellehrverpflichtung von befristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeitern auch in Anbetracht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.03.2004 (NJW 2004, 2803) als rechtmäßig (vgl. hierzu: Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 30.04.2004, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 17.11.2004, 6 D 11327/04.OVG; VG Braunschweig, Beschl. vom 10.12.2004 - 6 C 407/04 -).
  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 7 CE 10.10133

    Außerkapazitäre Hochschulzulassung für Bildungsinländer

    b) Ein Zulassungsanspruch außerhalb der festgesetzten Kapazitäten ergibt sich für die Antragstellerin auch nicht aus dem Umstand, dass sie eine inländische Hochschulzugangsberechtigung vorweisen kann (ebenso BayVGH a.a.O.; OVG SA a.a.O.; OVG NW a.a.O.; OVG Hamburg a.a.O.; a. A. VG Braunschweig NVwZ-RR 2006, 702).
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