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   VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05   

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VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05 (https://dejure.org/2005,7434)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16.11.2005 - 1 A 162/05 (https://dejure.org/2005,7434)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16. November 2005 - 1 A 162/05 (https://dejure.org/2005,7434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abführungspflicht bei Zuwendungen an Mandatsträger - Abgeordnete - ohne wertentsprechende Tätigkeit; Abführungspflicht bezieht sich auf das Bruttoentgelt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; ... Art. 14 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 38 Abs. 1 GG; Art. 48 Abs. 2 S. 1 GG; Art. 48 Abs. 3 S. 1 GG; Art. 70 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 1 Abs. 2 Ns. Verf; Art. 12 Ns. Verf; Art. 13 Abs. 2 S. 1 Ns. Verf; Art. 13 Abs. 3 S. 1 Ns. Verf; Art. 13 Abs. 4 S. 2 Ns. Verf; § 27 Abs. 3 Ns.AbgG; § 27 Abs. 4 Ns.AbgG; § 30 S. 2 Ns.AbgG; § 40 Abs. 1 VwGO; § 43 Abs. 2 VwGO; § 52 Nr. 4 VwGO; § 52 Nr. 5 VwGO; § 134 BGB; § 291 BGB; § 812 BGB; § 814 BGB; § 817 BGB
    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines (niedersächsischen) Landtagsabgeordneten, die dieser auf Grund arbeitsvertraglicher Vereinbarungen von einem privaten Arbeitgeber (hier: Volkswagen AG) erhalten hat; Vereinbarkeit eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines (niedersächsischen) Landtagsabgeordneten, die dieser auf Grund arbeitsvertraglicher Vereinbarungen von einem privaten Arbeitgeber (hier: Volkswagen AG) erhalten hat; Vereinbarkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verfahren Viereck und Wendhausen

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verfahren Viereck und Wendhausen: Schriftliche Begründung der Urteile liegt vor

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verfahren Viereck und Wendhausen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgericht verurteilt Abgeordnete zur Zahlung

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Abgeordnete Viereck und Wendhausen nehmen Stellung

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfahren Viereck und Wendhausen: Gericht bittet Volkswagen AG um Aufklärung

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Landtagspräsident erhebt Klage gegen Abgeordnete

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05
    § 52 Nr. 4 VwGO getroffene Sonderregelung findet auf die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten keine Anwendung (vgl. BayVGH, Urt. vom 16.10.1985 - 5 B 84 A.2223, VGHE BY 38, 125), da der Abgeordnetenstatus mit den genannten öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnissen nicht vergleichbar ist (vgl. BVerfG, Urt. vom 05.11.1975 - 2 BvR 193/74, BVerfGE 40, 296).

    Denn die Abgeordnetenentschädigung soll dem formalisierten Gleichheitssatz Geltung verschaffen und sicherstellen, dass jeder Abgeordnete staatlicherseits eine gleich hoch bemessene Entschädigung erhält (vgl. BVerfG, Urteil vom 05.11.1975 a. a. O.).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 05.11.1975 (a. a. O.) den Gesetzgeber ausdrücklich aufgefordert, (wirksame) Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass Abgeordnete Bezüge aus einem Angestelltenverhältnis ohne die geschuldeten Dienst zu leisten nur deshalb erhalten, weil von ihnen im Hinblick auf ihr Mandat erwartet wird, sie würden im Parlament die Interessen des zahlenden Arbeitgebers durchzusetzen versuchen.

    Ein solches Sonderrechtsverhältnis besteht jedoch zwischen einem Abgeordneten und dem entschädigenden Land oder Bund nicht (vgl. BVerfG, Urt. vom 05.11.1975 a. a. O.).

    Da ein solcher Nachweis innerer Vorgänge kaum gelingen kann, der Gesetzgeber aber zur Durchsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, Urt. vom 05.11.1975 a. a. O.) eine Regelung schaffen wollte, die dem Problem der sog. Lobbygelder wirksam begegnet (vgl. LT Drs. 8/2260 S. 14), ist die Vorschrift dahin auszulegen, dass ihre Durchsetzung nicht von dem Nachweis subjektiver Absichten des Zuwendenden abhängig gemacht werden sollte.

    Die Regelung wurde im Februar 1978 als Folge des sog. "Diätenurteils" des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.1975 (a. a. O.) in das Gesetz aufgenommen.

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 47.02

    Beamter; Hochschullehrer; Nebentätigkeit; Pflicht zur Abführung erzielter

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05
    Sollten sich bei der Anwendung des § 27 Abs. 4 NAbgG Umstände ergeben, welche die Durchsetzung der darin vorgesehenen Rechtsfolge unverhältnismäßig erscheinen lassen, so sind - wie etwa bei der Abführung zu Unrecht einbehaltener Nebentätigkeitsvergütungen von Beamten - die allgemeinen Vorschriften heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urt. vom 03.07.2003 - 2 C 47.02, ZBR 2004, 53), hier also § 59 Abs. 1 der Nds. Landeshaushaltsordnung i. d. F. vom 30.04.2001 (Nds. GVBl. S. 276).

    Da eine entsprechende Anwendung der in den §§ 12 Abs. 2 S. 3 BBesG, 87 Abs. 2 S. 3 BBG und 52 Abs. 2 S. 3 BeamtVG enthaltenen Billigkeitsregelungen, die zu einer Verringerung des Anspruchs selbst führen können, außerhalb öffentlich-rechtlicher Dienst- und Treueverhältnisse nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. vom 03.07.2003 - 2 C 47.02, ZBR 2004, 53), können besondere Härten, die sich daraus ergeben, dass ein nachträglicher steuerlicher Ausgleich im Falle des Beklagten nicht oder nur teilweise möglich ist, nur durch die Anwendung der allgemeinen Vorschriften aufgefangen werden.

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05
    Auch andere Vorschriften, die eine Pflicht zur Ablieferung verbotswidrig erlangter Vorteile zum Gegenstand haben, ohne den Umfang der abzuliefernden Zuwendung näher zu umschreiben, sind im Hinblick auf ihre Bestimmtheit in der Vergangenheit höchstrichterlich nicht in Zweifel gezogen worden (vgl. zu § 70 BBG: BVerwG, Urt. vom 31.01.2002 - 2 C 6.01, BVerwGE 115, 389).

    Vielmehr ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass, wenn besondere öffentlich-rechtliche Verjährungsvorschriften nicht bestehen, bei öffentlich-rechtlichen Leistungsklagen die regelmäßige Verjährungsvorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung findet (vgl. BVerwG, Urt. vom 31.01.2002 a. a. O.; Urt. vom 25.11.1982 - 2 C 14.81, BVerwGE 66, 251).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05
    Damit nähert sich der Rechtscharakter der Vorschrift dem einer Verfallsregelung nach den §§ 73 ff. StGB, die - wenn mit ihr keine Strafzwecke verfolgt werden - ebenfalls keine Strafe darstellt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 14.01.2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1), oder einer beamtenrechtlichen Ablieferungspflicht (vgl. § 70 BBG).

    Der Umstand, dass die Feststellung der erbrachten Tätigkeit i. S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 NAbgG sowie deren wirtschaftliche Bewertung und damit die Ermittlung der Höhe des abzuführenden Betrages im Einzelfall schwierig sein kann, mag die Feststellung des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen erschweren, führt aber nicht dazu, dass die Norm deshalb mangels hinreichender Bestimmtheit verfassungswidrig wäre (vgl. BVerfG, Beschl. vom 14.01.2004 a. a. O.).

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05
    Den gleichen Zweck verfolgt auch das in § 27 NAbgG enthaltene Zuwendungsverbot mit Abführungspflicht, das dem verfassungsrechtlich verankerten Verbot, Abgeordneten im Angestelltenverhältnis ohne die danach geschuldeten Dienste zu leisten, Bezüge nur deshalb zu gewähren, weil von ihnen erwartet wird, sie würden im Parlament die Interessen des zahlenden Arbeitgebers vertreten (vgl. BVerfG, Beschl. vom 21.09.1976 - 2 BvR 350/75, BVerfGE 42, 312), Geltung verschaffen soll.

    Denkbare faktische Auswirkungen des Verbots, mandatsbezogene Zuwendungen ohne Gegenleistung anzunehmen, bzw. des Gebots, solche Zuwendungen abzuführen, sind rechtlich unerheblich, weil das Gesetz damit nicht auf eine Behinderung der Mandatsausübung abzielt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 21.09.1976 a. a. O.).

  • BVerwG, 21.03.1991 - 7 B 170.90

    Abgeordneter - Landtag - Beamtenbezüge - Übergangsgeld - Überzahlung

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05
    Obwohl der Entschädigungsanspruch des Abgeordneten seine Grundlage im Abgeordnetenstatus findet, der seinerseits im Verfassungsrecht verankert ist, handelt es sich nicht um ein Organrecht, sondern um ein Individualrecht, das als solches vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen ist (vgl. BVerwG Beschl. vom 21.03.1991 - 7 B 170.90, NVwZ 1992, 173).

    aa) Die gesetzliche Anordnung der Geltendmachung des Anspruchs durch den Präsidenten des Landtages stellt keinen unzulässigen Eingriff eines Verfassungsorgans in die verfassungsmäßigen Rechte eines anderen dar, da der Landtagspräsident hier nicht als Mitglied des Landtages tätig wird, sondern als Leiter der Landtagsverwaltung (vgl. BVerfG, Urt. vom 17.06.2004 - 2 BvR 383/03, NJW 2005, 126) und der Streitgegenstand zudem keine organschaftlichen Rechte betrifft, sondern Individualrechte des Beklagten (BVerwG, Urt. vom 21.03.1991 a. a. O.).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05
    Selbst wenn man eine im Gesetz angelegte rechtliche Ungleichbehandlung annehmen wollte, wäre diese nicht zu beanstanden, weil sie auf einem sachlichen Grund beruhen würde (vgl. BVerfG, Beschl. vom 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88, BVerfGE 87, 273 m. w. N.).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05
    Vielmehr genügt es, wenn die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. BVerfG, Beschl. vom 06.05.1987 - 2 BvL 11/85, BVerfGE 75, 329).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2002 - 2 A 11104/02

    Ablieferung von Vergütungen der kommunalen Wahlbeamten in kommunalen Unternehmen

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05
    Der Rechtsgedanke der Verwirkung ist Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben, der seinerseits zu einer Begrenzung eines an sich gegebenen Ablieferungsanspruchs führen kann (vgl. OVG Koblenz, Urt. vom 13.12.2002 - 2 A 11104/02, NVwZ 2003, 889).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05
    d) Der Kläger kann analog § 291 BGB, der auch bei Leistungsklagen im Verwaltungsprozess entsprechende Anwendung findet (vgl. BVerwG, Urt. vom 28.06.1995 - 11 C 22.94, NVwZ 1996, 170) ab Rechtshängigkeit Prozesszinsen beanspruchen.
  • BVerwG, 01.02.2005 - 7 B 115.04

    Frage nach der Eigentumsbeeinträchtigung eines Grundstücks durch Durchleitung von

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

  • BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04

    Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

  • BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nebentätigkeit

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 8.84

    Anspruch eines Lehrers auf Urlaub außerhalb der Unterrichtszeit für ein

  • BVerwG, 21.01.1999 - 8 B 116.98
  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98

    Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst;

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 857/94

    Verdienstausfall durch Ratsherrentätigkeit

  • BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72

    Rückforderung von wegen Nichtanwendung der Ruhensvorschriften zuviel gezahlten

  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 22.78
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

  • BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Vereinbarkeit des Berliner Wahlgesetzes mit dem

  • BVerwG, 05.02.1992 - 7 B 15.92

    Klagemöglichkeit einer Gemeinde - Rechtsaufsichtliche Beanstandung

  • BVerfG, 04.07.1967 - 2 BvL 10/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der gebührenpflichtigen Verwarnung im

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1988 - 4 S 1934/86

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Rechtsnatur einer

  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 3.84

    Beamtenrecht - Verzugszinsen - Leistungsbescheid

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