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   VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04   

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VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04 (https://dejure.org/2004,24602)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 17.09.2004 - 6 A 258/04 (https://dejure.org/2004,24602)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 17. September 2004 - 6 A 258/04 (https://dejure.org/2004,24602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchanordnung bei Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31a Abs 1 S 2 StVZO
    Ersatzfahrzeug; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; Fahrzeughalter; fehlende Mitwirkung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Mitwirkung; Unmöglichkeit; Verkehrsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00

    Androhung; Aufklärung; Aussageverhalten; Dauer; Ermessen; Ermessenserwägung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987, Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - ; Beschl. vom 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreicht, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geboten ist; dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.N.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 6 A 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987, Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - ; Beschl. vom 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -).

    Eine verzögerte Anhörung steht der Fahrtenbuchauflage jedoch nicht entgegen, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97 -).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers;

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987, Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - ; Beschl. vom 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -).

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn dieser keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -).

  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04
    Eine verzögerte Anhörung steht der Fahrtenbuchauflage jedoch nicht entgegen, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97 -).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 12 L 669/99

    Fahrtenbuch; Ermittlung; Ermittlung, zureichende; Fahrtenbuch; Gefährdung,

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987, Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - ; Beschl. vom 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -).
  • VG Braunschweig, 10.10.2000 - 6 A 322/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrt; Geschäftsfahrzeug

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreicht, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geboten ist; dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.N.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 6 A 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 11 B 30.95

    Auferlegung der Führung eines Fahrtenbuches - Unterlassen der Pflicht zur

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04
    Auch wenn ihr der Fahrzeugführer tatsächlich nicht bekannt gewesen sein sollte, hätte sich die Klägerin auf diese Äußerungen nicht beschränken dürfen, sondern von sich aus alle möglicherweise weiterführenden Hinweise zu dem in Betracht kommenden Personenkreis geben müssen: Sie hätte jedenfalls den Kreis der das Fahrzeug benutzenden Personen eingrenzen und diese konkret benennen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.07.1995 - 11 B 30.95 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.08.2000 - 6 A 296/99 - Urt. vom 16.08.2004 - 6 A 477/03 -).
  • VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99

    Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Radarfoto

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04
    Auch wenn ihr der Fahrzeugführer tatsächlich nicht bekannt gewesen sein sollte, hätte sich die Klägerin auf diese Äußerungen nicht beschränken dürfen, sondern von sich aus alle möglicherweise weiterführenden Hinweise zu dem in Betracht kommenden Personenkreis geben müssen: Sie hätte jedenfalls den Kreis der das Fahrzeug benutzenden Personen eingrenzen und diese konkret benennen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.07.1995 - 11 B 30.95 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.08.2000 - 6 A 296/99 - Urt. vom 16.08.2004 - 6 A 477/03 -).
  • VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 A 477/03

    Beweisfoto; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04
    Auch wenn ihr der Fahrzeugführer tatsächlich nicht bekannt gewesen sein sollte, hätte sich die Klägerin auf diese Äußerungen nicht beschränken dürfen, sondern von sich aus alle möglicherweise weiterführenden Hinweise zu dem in Betracht kommenden Personenkreis geben müssen: Sie hätte jedenfalls den Kreis der das Fahrzeug benutzenden Personen eingrenzen und diese konkret benennen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.07.1995 - 11 B 30.95 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.08.2000 - 6 A 296/99 - Urt. vom 16.08.2004 - 6 A 477/03 -).
  • VG Braunschweig, 25.06.2003 - 6 A 111/03

    Aussageverweigerung; erheblicher Verkehrsverstoß; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04
    (vgl. VG Braunschweig, Urt. vom 25.06.2003 - 6 A 111/03 - , vom 19.12.2003 - 6 A 738/02 - und vom 21.01.2004 - 6 A 309/03 - Hentschel, aaO., Rn 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Der Halter muss die Personen, die das Tatfahrzeug in dem fraglichen, die Tatzeit umfassenden Zeitraum genutzt haben, konkret benennen (VG Braunschweig, B. v. 17.09.2004 - 6 A 258/04 -, juris Rn. 19 = dbnds, best. durch Nds. OVG, B. v. 19.12.2005 - 12 LA 471/04 -).

    Er muss dabei von sich aus alle möglicherweise weiterführenden Hinweise zur Person des Fahrzeugführers geben (vgl. Nds. OVG, B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607; VG Braunschweig, B. v. 17.09.2004, a. a. O., Rn. 19).

  • VG Braunschweig, 27.04.2009 - 6 B 52/09

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkung;

    Dazu hätte sie jedenfalls den Kreis der das Fahrzeug nutzenden Personen eingrenzen und diese konkret benennen müssen; ihre Mitwirkungspflicht war keineswegs deshalb ausgeschlossen, weil sie sich nicht mehr genau an die Person erinnern konnte, die tatsächlich gefahren ist (vgl. BVerwG, B. v. 18.07.1995 - 11 B 30.95 - B. v. 14.05.1997 - 3 B 28/97 -, juris Rn. 4; VG Braunschweig, U. v. 17.09.2004 - 6 A 258/04 -, juris Rn. 19).

    Darüber hinaus ist die Verzögerung auch dann nicht kausal für den fehlenden Ermittlungserfolg geworden, wenn der Halter nicht hinreichend daran mitgewirkt hat, den Fahrzeugführer festzustellen (VG Braunschweig, U. v. 17.09.2004 - 6 A 258/04 -, juris Rn. 21 f., bestätigt durch Nds. OVG, B. v. 19.12.2005 - 12 LA 471/04 - VG Braunschweig, U. v. 11.04.2002 - 6 A 112/01 -, bestätigt durch Nds. OVG, B. v. 03.06.2002 - 12 LA 469/02 -).

  • VG Braunschweig, 04.06.2010 - 6 A 190/09

    Zum erforderlichen Ermittlungsaufwand der Ordnungsbehörde vor einer

    Ihre Mitwirkungspflicht hätte sie nur erfüllt, wenn sie jedenfalls den Kreis der das Fahrzeug nutzenden Personen eingegrenzt und diese konkret benannt hätte; ihre Mitwirkungspflicht war keineswegs deshalb ausgeschlossen, weil sie sich nicht mehr genau an die Person erinnern konnte, die tatsächlich gefahren ist (vgl. BVerwG, B. v. 18.07.1995 - 11 B 30.95 - B. v. 14.05.1997 - 3 B 28/97 -, juris Rn. 4; VG Braunschweig, U. v. 17.09.2004 - 6 A 258/04 -, juris Rn. 19).

    Darüber hinaus ist die Verzögerung auch dann nicht kausal für den fehlenden Ermittlungserfolg geworden, wenn der Halter nicht hinreichend daran mitgewirkt hat, den Fahrzeugführer festzustellen (VG Braunschweig, U. v. 17.09.2004 - 6 A 258/04 -, juris Rn. 21 f., bestätigt durch Nds. OVG, B. v. 19.12.2005 - 12 LA 471/04 - VG Braunschweig, U. v. 11.04.2002 - 6 A 112/01 -, bestätigt durch Nds. OVG, B. v. 03.06.2002 - 12 LA 469/02 -).

  • VG Braunschweig, 17.07.2012 - 6 A 89/12

    Beifahrer; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung; Probefahrt

    Darüber hinaus ist die Verzögerung auch dann nicht kausal für den fehlenden Ermittlungserfolg geworden, wenn der Halter nicht hinreichend daran mitgewirkt hat, den Fahrzeugführer festzustellen (VG Braunschweig, U. v. 17.09.2004 - 6 A 258/04 -, juris Rn. 21 f., bestätigt durch Nds. OVG, B. v. 19.12.2005 - 12 LA 471/04 - VG Braunschweig, B. v. 27.04.2009 - 6 B 52/09 -, juris Rn. 25 = dbnds, m. w. N.).
  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 10/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Mitwirkungsverweigerung

    Der Halter muss von sich aus alle weiterführenden Angaben zum Fahrer machen, Nachfragen der Ordnungsbehörde sind nicht erforderlich (vgl. Nds. OVG, B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, juris Rn. 3 f.; VG Braunschweig, U. v. 17.09.2004 - 6 A 258/04 -, juris Rn. 19; Dauer, a. a. O., Rn. 35).
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