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   VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02   

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VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02 (https://dejure.org/2003,41920)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 17.12.2003 - 6 A 567/02 (https://dejure.org/2003,41920)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 6 A 567/02 (https://dejure.org/2003,41920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht; Gesundheitliche Gründe als Ausnahme zur Genehmigung von Privatunterricht; Beschränkung des Staates im schulischen Bereich auf das Wächteramt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht; Gesundheitliche Gründe als Ausnahme zur Genehmigung von Privatunterricht; Beschränkung des Staates im schulischen Bereich auf das Wächteramt

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Auch Eltern mit religiösen Bedenken gegen den Schulunterricht müssen ihre Kinder zur Schule schicken

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2003 - 13 LB 4075/01

    Philadelphia-Schule; Privatunterricht; Religionsfreiheit; Sexualkunde;

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02
    In der inzwischen zu einem vergleichbaren Fall ergangenen Entscheidung des Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 5. März 2003 (13 LB 4075/01) werde grundsätzlich ein Anspruch auf Gestattung von Privatunterricht aus Gründen der Gewissens- und Glaubensüberzeugung anerkannt.

    Mit dem Nds. OVG Lüneburg (Urt. vom 05.03.2003, 13 LB 4075/01; bestätigt durch BVerwG, Beschl. vom 07.10.2003, 6 B 41.03 ) geht die Kammer davon aus, dass weder dieser Vorschrift noch anderen Regelungen des Gesetzes Vorgaben dafür zu entnehmen sind, welche Ausnahmegründe die Gestattung von Privatunterricht rechtfertigen können.

    Eine die Ausnahmegenehmigung rechtfertigende schädliche Entwicklung mag auch eine beachtenswerte und anders nicht auflösbare Konfliktlage sein, die in der Glaubensüberzeugung des Schülers und seiner Familie ihren Grund hat (Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 05.03.2003, a.a.O..).

    Die von den Eltern in diesem Verfahren vorgetragenen Vorbehalte gegenüber der Ausbildung an den staatlichen Schulen waren mit weitgehend gleichgerichteter Argumentation oder mit im Wesentlichen ähnlichen Erwägungen bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren (vgl. VG Augsburg, Urt. vom 30.04.2002, Au 9 K 02.294, bestätigt durch: VGH München, Beschl. vom 18.09.2002; VGH Mannheim, Urt. vom 18.06.2002, SchulR 2003, 41, bestätigt durch: BVerwG, Beschl. vom 07.01.2001, 6 B 66.02; BVerfG, Beschl. vom 29.04.2003, a.a.O..; VG Osnabrück, Urt. vom 15.08.2001, bestätigt durch: Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 05.03.2003, a.a.O..; BVerwG, Beschl. vom 07.10.2003, a.a.O..).

    Gleichwohl wurden die Beweisanträge bis zum Ablauf der genannten Frist nicht gestellt, obgleich die Anträge ihren Anknüpfungspunkt in den Ausführungen des Nds. Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in dem Urteil vom 5. März 2003 (a.a.O..) haben, wie von der Prozessbevollmächtigten der Kläger dargelegt wurde.

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02
    Vor allem im schulischen Bereich ist der Staat nicht auf das ihm durch Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zugewiesene Wächteramt beschränkt; vielmehr ist der staatliche Erziehungsauftrag ( Art. 7 GG ) im Bereich der Schule dem Elternrecht gleichgeordnet (BVerfG, Urt. vom 21.12.1977, BVerfGE 47, 46).

    Diese Grundsätze gehen hinsichtlich der Sexualerziehung auf die "Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Sexualerziehung in der Schule" vom 3. Oktober 1968 zurück, die als verfassungsmäßig erkannt worden sind (BVerfG, Beschl. vom 21.11.1977, BVerfGE 47, 46).

    Hierbei steht den Eltern kein Mitwirkungs-, sondern lediglich ein Informationsrecht zu (BVerfG, Beschl. vom 21.11.1977, a.a.O.., S. 76).

  • BVerwG, 07.10.2003 - 6 B 41.03
    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02
    Eben sowenig könne die Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 7. Oktober 2003 (6 B 41.03) geteilt werden.

    Mit dem Nds. OVG Lüneburg (Urt. vom 05.03.2003, 13 LB 4075/01; bestätigt durch BVerwG, Beschl. vom 07.10.2003, 6 B 41.03 ) geht die Kammer davon aus, dass weder dieser Vorschrift noch anderen Regelungen des Gesetzes Vorgaben dafür zu entnehmen sind, welche Ausnahmegründe die Gestattung von Privatunterricht rechtfertigen können.

    Die von den Eltern in diesem Verfahren vorgetragenen Vorbehalte gegenüber der Ausbildung an den staatlichen Schulen waren mit weitgehend gleichgerichteter Argumentation oder mit im Wesentlichen ähnlichen Erwägungen bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren (vgl. VG Augsburg, Urt. vom 30.04.2002, Au 9 K 02.294, bestätigt durch: VGH München, Beschl. vom 18.09.2002; VGH Mannheim, Urt. vom 18.06.2002, SchulR 2003, 41, bestätigt durch: BVerwG, Beschl. vom 07.01.2001, 6 B 66.02; BVerfG, Beschl. vom 29.04.2003, a.a.O..; VG Osnabrück, Urt. vom 15.08.2001, bestätigt durch: Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 05.03.2003, a.a.O..; BVerwG, Beschl. vom 07.10.2003, a.a.O..).

  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02

    Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht;

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02
    Die Frage des Gerichts in dem Parallelverfahren 6 A 568/02, ob es eine Begebenheit im Schulablauf während der Grundschulzeit gegeben habe, die ihre Erziehungsgrundsätze berührt habe, hat der dortige Kläger zwar bejaht; er vermochte sich aber nicht mehr zu erinnern, worum es hierbei gegangen war.

    Auch wurde keine Veranlassung gesehen, hierzu ein Gespräch mit der Schule zu suchen, wie von den Klägern des Verfahrens 6 A 568/02 eingeräumt wurde.

  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03

    Keine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen durch Ablehnung einer

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02
    Ein Verbleiben ihres Sohnes an einer solchen Einrichtung ist den Klägern zuzumuten (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. vom 29.04.2003, DVBl. 2003, 999).

    In Bezug auf den Konflikt zwischen dem Recht der Eltern einerseits, ihren Kindern ihre Glaubensüberzeugung zu vermitteln und sie von für falsch oder schädlich gehaltenen Glaubensüberzeugungen und -einflüssen fernzuhalten, sowie dem korrespondierenden Recht ihrer Kinder, entsprechend erzogen zu werden, und andererseits den dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordneten staatlichen Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz hat das Bundesverfassungsgericht in der bereits zitierten Entscheidung vom 29. April 2003 (DVBl. 2003, 999) ausgeführt:.

  • BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 66.02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02
    Die von den Eltern in diesem Verfahren vorgetragenen Vorbehalte gegenüber der Ausbildung an den staatlichen Schulen waren mit weitgehend gleichgerichteter Argumentation oder mit im Wesentlichen ähnlichen Erwägungen bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren (vgl. VG Augsburg, Urt. vom 30.04.2002, Au 9 K 02.294, bestätigt durch: VGH München, Beschl. vom 18.09.2002; VGH Mannheim, Urt. vom 18.06.2002, SchulR 2003, 41, bestätigt durch: BVerwG, Beschl. vom 07.01.2001, 6 B 66.02; BVerfG, Beschl. vom 29.04.2003, a.a.O..; VG Osnabrück, Urt. vom 15.08.2001, bestätigt durch: Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 05.03.2003, a.a.O..; BVerwG, Beschl. vom 07.10.2003, a.a.O..).
  • VG Augsburg, 30.04.2002 - Au 9 K 02.294
    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02
    Die von den Eltern in diesem Verfahren vorgetragenen Vorbehalte gegenüber der Ausbildung an den staatlichen Schulen waren mit weitgehend gleichgerichteter Argumentation oder mit im Wesentlichen ähnlichen Erwägungen bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren (vgl. VG Augsburg, Urt. vom 30.04.2002, Au 9 K 02.294, bestätigt durch: VGH München, Beschl. vom 18.09.2002; VGH Mannheim, Urt. vom 18.06.2002, SchulR 2003, 41, bestätigt durch: BVerwG, Beschl. vom 07.01.2001, 6 B 66.02; BVerfG, Beschl. vom 29.04.2003, a.a.O..; VG Osnabrück, Urt. vom 15.08.2001, bestätigt durch: Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 05.03.2003, a.a.O..; BVerwG, Beschl. vom 07.10.2003, a.a.O..).
  • BVerfG, 05.09.1986 - 1 BvR 794/86

    Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Schulpflicht - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02
    (BVerfG, Beschl. vom 11.12.2000, NVwZ-RR 2001, 311 [BayObLG 21.10.2000 - 3 ObOWi 89/00] m.w.N.; BVerfG, Beschl. vom 05.09.1986, BayVBl. 1986, 752).
  • BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1170/88

    Schulwesen - Neutralitätsgebot - Beeinflussung

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02
    Unzulässig ist nur eine gezielte Beeinflussung oder Agitation im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung, die über die verfassungsrechtlich und schulgesetzlich vorgegebenen Wertentscheidungen hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. vom 09.02.1989, NVwZ 1990, 54 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.10.2000 - 3 ObOWi 89/00

    Begriff der öffentlichen Ankündigung eines Wanderlagers; Verkaufsveranstaltung

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02
    (BVerfG, Beschl. vom 11.12.2000, NVwZ-RR 2001, 311 [BayObLG 21.10.2000 - 3 ObOWi 89/00] m.w.N.; BVerfG, Beschl. vom 05.09.1986, BayVBl. 1986, 752).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des

  • VerfGH Bayern, 13.12.2002 - 73-VI-01

    Schulpflicht trotz entgegenstehender religiöser Überzeugung

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
  • VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 159/03

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Hausverbots für das Betreten eines

    Dabei ist der staatliche Erziehungsauftrag, der sich aus Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und Art. 4 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung (NV) ergibt, in der Schule dem elterlichen Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 Satz 1 NV grundsätzlich gleichgeordnet (BVerfG, Beschl. vom 09.02.1989, NVwZ 1990, 54; Nds. StGH, Urt. vom 08.05.1996, NVwZ 1997, 267; VG Braunschweig, Urt. vom 17.12.2003 - 6 A 567/02 - m.w.N.).
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