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   VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 78/06   

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https://dejure.org/2007,37393
VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 78/06 (https://dejure.org/2007,37393)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 18.01.2007 - 3 A 78/06 (https://dejure.org/2007,37393)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 3 A 78/06 (https://dejure.org/2007,37393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 KJHGAG ND; § 7 KTagStG ND; § 13 KTagStG ND; § 74a SGB 8; § 74 SGB 8
    Eigenleistung; Ermessen; freier Träger; Förderung; Gruppenschließung; Jugendhilfe; Kind; Kindergarten; Minderauslastung; Tageseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 23.01

    Fehlbedarfsfinanzierung zur Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe;

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 78/06
    Ferner hat es darauf hingewiesen, dass für die Förderung eines Kindergartens die Ortsnähe, die günstige Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern und auch die pädagogische Ausrichtung des Kindergartens sowie die Betreuungsorganisation bedeutsam sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.2002 aaO).

    Auch eine Festbetragszuwendung- wie sie hier die Beklagte im Grundsatz vornimmt - im Gegensatz zu einer Fehlbetragsfinanzierung kommt in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.2002 - 5 C 23/01).

    Eine Festbetragsfinanzierung, welche die Deckung eines verbleibenden Fehlbetrages der Eigenleistung des Einrichtungsträgers bzw. den Teilnahmebeiträgen nach § 90 SGB VIII überlässt (BVerwG - 5 C 23/01), kann grundsätzlich auch die Auslastung der Kindertagestätte berücksichtigen.

  • OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 3057/96

    Jugendhilfe; Jugendarbeit; Öffentliche Jugendhilfe; Freie Jugendhilfe

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 78/06
    Da die angegriffene Anpassungsregelung nach den obigen Ausführungen den gesetzlichen Bestimmungen und Grundsätzen nicht entspricht, braucht nicht entschieden zu werden, ob sie auch das Gleichbehandlungsgebot in § 74 Abs. 5 SGB VIII in Bezug auf die Finanzierung der Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft verletzt (vgl. hierzu Nds. OVG v. 25.03.1998 - 4 L 3057/96 und vom 19.04.2002- 12 L 2078/00, wonach aus § 74 Abs. 5 SGB VIII nicht zu folgern ist, dass die Zuwendungen für die Maßnahmen der freien Träger ebenso hoch sein müssen wie der Zuschussbedarf der öffentlichen Jugendhilfe).
  • VG Saarlouis, 02.02.2006 - 3 K 102/05

    Finanzierung der Personalkosten saarländischer Kindertageseinrichtungen -

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 78/06
    Die in Ausführung der in dem Förderungsbescheid enthaltenen Anpassungsregelung später getroffene konkrete Förderungsabrechnung könnte im Falle der Bestandskraft und Unanfechtbarkeit des Förderungsbescheides vom Kläger nicht ohne weiteres mehr nachträglich mit Erfolg angegriffen werden (vgl. hierzu VG Saarbrücken, Urt. v. 02.02.2006 - 3 K 102/05 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97

    Träger der freien Jugendhilfe; Kindertagesstätte; Anspruch auf Förderung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 78/06
    Die Berücksichtigung dieser Veränderungen ist nach den oben genannten Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts aber Teil der Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers, also der Beklagten (§ 79 Abs. 1 SGB VIII, § 13 KiTaG, vgl. OVG Lüneburg, B. v. 16.06.1997 - Az. 4 M 1219/97 -, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 78/06
    Bereits in seiner Entscheidung vom 18.07.1967 habe das Bundesverfassungsgericht zu dem damaligen § 5 JWG ausgeführt, mit der Verwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe "erforderlich", "ausreichend" und "geeignet" (vgl. jetzt § 79 Abs. 2 SGB VIII) wolle der Gesetzgeber sicherstellen, dass Einrichtungen für die Wohlfahrt der Jugend u. a. unter wirtschaftlich sinnvollem Einsatz öffentlicher und privater Mittel bereitgestellt werden (BVerfGE 22, 180 ff.).
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