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   VG Braunschweig, 20.02.2003 - 6 A 811/02   

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VG Braunschweig, 20.02.2003 - 6 A 811/02 (https://dejure.org/2003,21509)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20.02.2003 - 6 A 811/02 (https://dejure.org/2003,21509)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 6 A 811/02 (https://dejure.org/2003,21509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Syrien: Wiedereinreisemöglichkeit für staatenlose Kurden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 16a Abs 1 GG
    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Kurde; politische Verfolgung; Staatenloser; Staatsangehörigkeit; Syrien; Verfolgung; Wiedereinreiseverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2003 - 6 A 811/02
    Das Vorliegen von Duldungsgründen im Sinne von § 55 Abs. 2 AuslG begründet lediglich ein für die Abschiebungsandrohung rechtlich unerhebliches sonstiges Abschiebungshindernis (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. vom 25.07.2000 - 9 C 42/99 -, AuAS 2001, 3; Beschl. vom 01.09.1998, aaO; Beschl. vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - zitiert nach Juris).

    Nach § 50 Abs. 2 Satz 1 AuslG und § 55 Abs. 2 AuslG obliegt die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat und die hierzu gegebenenfalls erforderliche Klärung der Staatsangehörigkeit des Ausländers grundsätzlich der abschiebenden Ausländerbehörde (BVerwG, Urt. vom 25.07.2000 - 9 C 42/99 - AuAS 2001, 3).

    Das erkennende Gericht schließt sich insoweit der wohl überwiegenden Ansicht (zum Meinungsstand vgl. Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, Stand September 1999 § 50 Rn. 23; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Dezember 1999 § 50 AuslG Rn. 14 c) an, dass es sich bei der Sollvorschrift des § 50 Abs. 2 AuslG lediglich um eine Vorgabe für das Handlungsprogramm der Behörde im Sinne einer Ordnungsvorschrift handelt, subjektive Rechte des Betroffenen insoweit aber nicht verletzt werden können (in diesem Sinne wohl auch BVerwG, Urt. vom 25.07.2000, aaO).

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 30.85

    Drohen einer politischen Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers aus dem

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2003 - 6 A 811/02
    Das setzt einen Staat voraus, in den der Asylsuchende in rechtlich zulässiger Weise zurückkehren könnte (BVerwG, Urt. vom 15.10.1985, NVwZ 1986, 759).

    Der Staat löst damit seine Beziehungen zu dem Staatenlosen und hört auf, für ihn das Land des gewöhnlichen Aufenthalts zu sein (BVerwG, Urt. vom 15.10.1985, aaO.).

    Staatenlose, die in eine solche Lage geraten sind, können mit Blick auf diesen Herkunftsstaat weder Asyl nach Art. 16a Abs. 1 GG noch Abschiebungsschutz gemäß § 51 Abs. 1 oder § 53 AuslG beanspruchen (BVerwG, Urt. vom 15.10.1985, aaO.; Urteile vom 24.10.1995, NVwZ-RR 1996, 471 und 1996, 602).

    Ob ihnen im Falle einer Rückkehr in Syrien politische Verfolgung droht und ihnen deshalb Asyl bzw. Schutz vor einer Abschiebung nach § 51 Abs. 1 AuslG oder nach § 53 AuslG zu gewähren ist, ist infolgedessen gegenstandslos (BVerwG, Urt. vom 15.10.1985, aaO.; Urt. vom 24.10.1995, aaO.).

  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98

    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2003 - 6 A 811/02
    Für die rechtliche Beurteilung des in der Abschiebungsandrohung bezeichneten Zielstaates ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Ausländer dessen Staatsangehörigkeit besitzt (BVerwG, Beschl. vom 01.09.1998 - 1 B 41/98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG 1990 Nr. 4 m. w. N. ; BVerwG, Beschl. vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - ).

    Eine Abschiebungsandrohung unterliegt der Aufhebung nur, soweit (relative) Abschiebungshindernisse im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 2 und 3 AuslG zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestanden haben (BVerwG, Urt. vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249, 257; Beschl. vom 01.09.1998, aaO).

    Das Vorliegen von Duldungsgründen im Sinne von § 55 Abs. 2 AuslG begründet lediglich ein für die Abschiebungsandrohung rechtlich unerhebliches sonstiges Abschiebungshindernis (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. vom 25.07.2000 - 9 C 42/99 -, AuAS 2001, 3; Beschl. vom 01.09.1998, aaO; Beschl. vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 75.95

    Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Verlust des

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2003 - 6 A 811/02
    Staatenlose, die in eine solche Lage geraten sind, können mit Blick auf diesen Herkunftsstaat weder Asyl nach Art. 16a Abs. 1 GG noch Abschiebungsschutz gemäß § 51 Abs. 1 oder § 53 AuslG beanspruchen (BVerwG, Urt. vom 15.10.1985, aaO.; Urteile vom 24.10.1995, NVwZ-RR 1996, 471 und 1996, 602).

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung der Wiedereinreiseverweigerung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zu beurteilen (BVerfG, Urt. vom 02.07.1993, InfAuslR 1993, 345; BVerwG, Urt. vom 24.10.1995, NVwZ-RR 1996, 471; OVG Münster, Urt. vom 22.02.1994, 4 A 3676/93.A ; OVG Lüneburg, Urt. vom 26.11.2002, 2 L 7632/94).

    Ob ihnen im Falle einer Rückkehr in Syrien politische Verfolgung droht und ihnen deshalb Asyl bzw. Schutz vor einer Abschiebung nach § 51 Abs. 1 AuslG oder nach § 53 AuslG zu gewähren ist, ist infolgedessen gegenstandslos (BVerwG, Urt. vom 15.10.1985, aaO.; Urt. vom 24.10.1995, aaO.).

  • BVerwG, 29.06.1998 - 9 B 604.98

    Mögliche Zielstaaten einer Abschiebung

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2003 - 6 A 811/02
    Für die rechtliche Beurteilung des in der Abschiebungsandrohung bezeichneten Zielstaates ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Ausländer dessen Staatsangehörigkeit besitzt (BVerwG, Beschl. vom 01.09.1998 - 1 B 41/98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG 1990 Nr. 4 m. w. N. ; BVerwG, Beschl. vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - ).

    Das Vorliegen von Duldungsgründen im Sinne von § 55 Abs. 2 AuslG begründet lediglich ein für die Abschiebungsandrohung rechtlich unerhebliches sonstiges Abschiebungshindernis (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. vom 25.07.2000 - 9 C 42/99 -, AuAS 2001, 3; Beschl. vom 01.09.1998, aaO; Beschl. vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - zitiert nach Juris).

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2001 - 2 L 2505/98

    Grundsätzliche Deckung des in § 51 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) geregelten

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2003 - 6 A 811/02
    Außerdem lässt sich weder in Bezug auf die bloße Glaubenszugehörigkeit noch auf die kurdische Volkszugehörigkeit eine staatliche Verfolgung in Syrien feststellen (OVG Lüneburg, Urt. vom 27.03.2001, 2 L 2505/98 m.w.N.; OVG Münster, Beschl. Vom 05.04.2001, 9 A 1269/01.A; OVG Saarlouis, Beschl. vom 19.01.2001, 3 Q 151/99).

    Hinzu kommt, dass dieser Personenkreis in aller Regel das Land illegal unter Verletzung der syrischen Grenzübertrittsregelungen verlassen hat, was auch für syrische Staatsangehörige einen Rechtsbruch bedeuten würde (Auswärtiges Amt, Auskunft vom 30.01.2001 an das VG Aachen; Lagebericht vom 08.02.2001; Auskunft vom 26.04.2001 an das VG Saarlouis; vgl. zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Urt. vom 27.03.2001 - 2 L 2505/98 -).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2003 - 6 A 811/02
    Eine Abschiebungsandrohung unterliegt der Aufhebung nur, soweit (relative) Abschiebungshindernisse im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 2 und 3 AuslG zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestanden haben (BVerwG, Urt. vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249, 257; Beschl. vom 01.09.1998, aaO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 9 A 1269/01
    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2003 - 6 A 811/02
    Außerdem lässt sich weder in Bezug auf die bloße Glaubenszugehörigkeit noch auf die kurdische Volkszugehörigkeit eine staatliche Verfolgung in Syrien feststellen (OVG Lüneburg, Urt. vom 27.03.2001, 2 L 2505/98 m.w.N.; OVG Münster, Beschl. Vom 05.04.2001, 9 A 1269/01.A; OVG Saarlouis, Beschl. vom 19.01.2001, 3 Q 151/99).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2002 - 2 L 7632/94

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausbürgerung; Ausländer; politische

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2003 - 6 A 811/02
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung der Wiedereinreiseverweigerung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zu beurteilen (BVerfG, Urt. vom 02.07.1993, InfAuslR 1993, 345; BVerwG, Urt. vom 24.10.1995, NVwZ-RR 1996, 471; OVG Münster, Urt. vom 22.02.1994, 4 A 3676/93.A ; OVG Lüneburg, Urt. vom 26.11.2002, 2 L 7632/94).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.02.2003 - 6 A 811/02
    Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Asyl aus Art. 16a Abs. 1 GG und des Schutzes vor Abschiebung aus § 51 Abs. 1 AuslG sind deckungsgleich, soweit es um die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut, den politischen Charakter der Verfolgung sowie den Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit und dessen Herabstufung bei bereits vor der Ausreise aus dem Heimatstaat verfolgten Asylsuchenden geht (BVerwG, Urt. vom 18.01.1994, NVwZ 1994, 497; Urt. vom 05.07.1994, NVwZ 1995, 391).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter -

  • OVG Saarland, 19.01.2001 - 3 Q 151/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1994 - 4 A 3676/93

    Staatenlose Kurden; Gewöhnlicher Aufenthalt; Libanon; Fehlende Ausweispapiere;

  • BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung der Berufung in

  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

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