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   VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06   

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VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06 (https://dejure.org/2006,13704)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21.07.2006 - 6 A 16/06 (https://dejure.org/2006,13704)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 6 A 16/06 (https://dejure.org/2006,13704)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31a StVZO; § 418 ZPO; § 98 VwGO; § 114 VwGO; § 154 Abs 1 VwGO
    Anhörung; Antritt; Beweis; Beweisfoto; einmalig; einsetzen; Ergebnis; erheblich; erkennen; Ermessen; ermitteln; Fahrer; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fehler; Foto; Führer; Geschwindigkeit; Geschwindigkeitsmesseinrichtung; Geschwindigkeitsüberschreitung; Grundsatz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrtenbuchauflage - Erforderlichen Ermittlungsumfang der Bußgeldbehörde

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987, Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - ; Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607).

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet bzw. keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607 und vom 08.11.2004, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, Urt. vom 21.01.2004 - 6 A 309/03 -, ständige Rechtsprechung).

    Eine ausdrückliche Frage der Ermittlungsbehörde nach dem in Betracht kommenden Personenkreis war nicht erforderlich (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00

    Androhung; Aufklärung; Aussageverhalten; Dauer; Ermessen; Ermessenserwägung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987, Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - ; Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607).

    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.N.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 6 A 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987, Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - ; Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607).

    Eine verzögerte Anhörung steht der Fahrtenbuchauflage jedoch nicht entgegen, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97 -).

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06
    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet bzw. keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607 und vom 08.11.2004, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, Urt. vom 21.01.2004 - 6 A 309/03 -, ständige Rechtsprechung).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft oder von einer Mitwirkungsverweigerung auszugehen ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 08.11.2004, DAR 2005, 231; Beschl. vom 03.06.2002 - 12 LA 469/02 -).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.1999 - 12 L 2087/99

    Fahrtenbuchauflage; Rechtmäßigkeit der Anordnung; Aussageverweigerungsrecht

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06
    Bei dieser Sachlage sind ohne ein substanziiertes Bestreiten durch den Kläger weitere Ermittlungen nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschl. vom 09.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 11.05.1999 - 12 L 2087/99 -, insoweit teilw. abgedr. in DAR 1999, 424; VG Braunschweig, Urt. vom 08.02.2001 - 6 A 312/99 -).

    Ob die Zuwiderhandlung bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren substanziiert bestritten werden muss, kann das Gericht daher offen lassen (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 11.05.1999, aaO.).

  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06
    Bei dieser Sachlage sind ohne ein substanziiertes Bestreiten durch den Kläger weitere Ermittlungen nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschl. vom 09.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 11.05.1999 - 12 L 2087/99 -, insoweit teilw. abgedr. in DAR 1999, 424; VG Braunschweig, Urt. vom 08.02.2001 - 6 A 312/99 -).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06
    Eine verzögerte Anhörung steht der Fahrtenbuchauflage jedoch nicht entgegen, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97 -).
  • OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ss OWi 315/04

    Radarmessung; Fn ehlerquellen; Geschwindigkeitsüberschreitung, Ausführungen im

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06
    Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde ausweislich der vorliegenden Unterlagen in einem standardisierten Verfahren mit dem Radargerät "Traffipax Speedophot", einem allgemein anerkannten Messgerät, durchgeführt (vgl. zu diesem Gerät z.B. OLG Oldenburg, Beschl. vom 29.01.1996 - Ss 10/96 -, NZV 1996, 375 und juris; Brandenburgisches OLG, Beschl. vom 07.04.1998 - 07.04.1998 - 1 Ss(Owi)21B/98, juris; OLG Hamm, Beschl. vom 17.06.2004  -3 Ss Owi 315/04 -, juris - LS -).
  • VG Braunschweig, 10.10.2000 - 6 A 322/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrt; Geschäftsfahrzeug

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06
    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.N.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 6 A 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).
  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02

    Dauer; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuchauflage; Geltungsdauer;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06
    Gegen die Gebührenfestsetzung durch den Beklagten, gegen die auch der Kläger keine gesonderten Einwände erhoben hat, bestehen unter Berücksichtigung der ergänzenden Ausführungen im Schriftsatz des Beklagten vom 15. Februar 2006 keine rechtlichen Bedenken (vgl. dazu VG Braunschweig, Urt. vom 02.04.2003 - 6 A 83/02 - Urt. vom 21.01.2004 - 6 A 57/03 -).
  • VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 A 477/03

    Beweisfoto; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch;

  • VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 312/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrzeug; Messgerät;

  • BVerwG, 13.10.1978 - 7 C 49.77

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Geschlossene Ortsschaft - Fahrtenbuchauflage -

  • OLG Oldenburg, 29.01.1996 - Ss 10/96

    Verwertbarkeit von unter Verletzung polizeilicher Richtlinien zustande gekommener

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2004 - 12 ME 413/04

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches; Beschwerde gegen die Anordnung der

  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 12 L 669/99

    Fahrtenbuch; Ermittlung; Ermittlung, zureichende; Fahrtenbuch; Gefährdung,

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • OVG Bremen, 03.08.1993 - 1 BA 17/93

    Täterfeststellung; Mitwirkung; Täter; Halter; Fahrzeughalter

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

  • VG Frankfurt/Main, 18.04.1991 - III/1 E 2126/89

    Zugangsnachweis; Beweislast; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; Anhörungsbogen;

  • VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde ausweislich der vorliegenden Unterlagen in einem standardisierten Verfahren mit dem Radargerät "Traffipax Speedophot", einem allgemein anerkannten Messgerät, durchgeführt (vgl. zu diesem Gerät z. B. VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, www.rechtsprechung.niedersachsen.de - im Folgenden: dbnds - = DAR 2007, 165 = juris, m. w. N.; OLG Oldenburg, B. v. 29.01.1996 - Ss 10/96 -, NZV 1996, 375 = juris).

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a. a. O., und v. 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006, a. a. O., ständige Rechtsprechung).

  • VG Braunschweig, 27.04.2009 - 6 B 52/09

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkung;

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a.a.O., und v. 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, juris Rn. 19 = DAR 2007, 165, ständige Rechtsprechung).

    Die geminderte Qualität eines bei der Geschwindigkeitsmessung angefertigten Fotos steht der Bezeichnung des Personenkreises, der das Fahrzeug nutzt, jedenfalls grundsätzlich nicht entgegen und befreit den Halter somit regelmäßig nicht von seiner dahin gehenden Mitwirkungspflicht (VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, juris Rn. 20, bestätigt durch Nds. OVG, B. v. 17.11.2006 - 12 LA 328/06 -).

  • VG Braunschweig, 04.06.2010 - 6 A 190/09

    Zum erforderlichen Ermittlungsaufwand der Ordnungsbehörde vor einer

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a.a.O. und v. 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, juris Rn. 19 = DAR 2007, 165, ständige Rechtsprechung).

    Die geminderte Qualität eines bei der Geschwindigkeitsmessung angefertigten Fotos steht der Bezeichnung des Personenkreises, der das Fahrzeug nutzt, jedenfalls grundsätzlich nicht entgegen und befreit den Halter somit regelmäßig nicht von seiner dahin gehenden Mitwirkungspflicht (VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, juris Rn. 20, bestätigt durch Nds. OVG, B. v. 17.11.2006 - 12 LA 328/06 -).

  • VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches; Anordnung der Führung eines

    Dabei steht der Umstand, dass das bei dem Rotlichtverstoß aufgenommene Foto eine Identifizierung des Fahrers nicht ermöglicht, der Erfüllung der dem Halter obliegenden Mitwirkungspflicht, den Personenkreis genau zu bezeichnen, der das Fahrzeug nutzt, grundsätzlich nicht entgegen (VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, DAR 2007, 165).
  • VG Braunschweig, 17.07.2007 - 6 A 433/06

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandung

    Insbesondere befreit die unzureichende Qualität eines bei der Geschwindigkeitsmessung angefertigten Fotos den Halter nicht von seiner Pflicht, den Kreis der Fahrzeugnutzer zu bezeichnen, und zwingt die Bußgeldbehörde damit nicht zu weiteren Ermittlungen (VG Braunschweig, Urt. vom 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, bestätigt durch Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.11.2006, s.o.).
  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er - wie dies der Kläger hier getan hat - den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet bzw. keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a.a.O., und v. 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, ständige Rechtsprechung).
  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 10/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Mitwirkungsverweigerung

    Bei dieser Sachlage sind ohne ein substanziiertes Bestreiten durch die Klägerin weitere Ermittlungen nicht erforderlich (vgl. BVerwG, B. v. 09.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, B. v. 11.05.1999 - 12 L 2087/99 -, insoweit teilw. abgedr. in DAR 1999, 424; VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, juris Rn. 17 = DAR 2007, 165).
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