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   VG Braunschweig, 23.01.2013 - 5 A 45/11   

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https://dejure.org/2013,1049
VG Braunschweig, 23.01.2013 - 5 A 45/11 (https://dejure.org/2013,1049)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23.01.2013 - 5 A 45/11 (https://dejure.org/2013,1049)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 5 A 45/11 (https://dejure.org/2013,1049)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs 3 BestattG ND; § 8 Abs 4 BestattG ND; § 70 SOG ND; § 66 SOG ND; § 65 SOG ND; § 64 SOG ND; § 11 SOG ND
    Bestattungspflicht; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Rangfolge; subsidiäre Bestattungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 238/10

    Begründung einer subsidiären eigenen Bestattungspflicht der für den Sterbeort

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.01.2013 - 5 A 45/11
    Sofern die Gemeinde weiterhin (vgl. Nds. OVG, U. v. 10.11.2011 - 8 LB 238/10 -, juris Rn. 32 ff.) unter Anordnung des Sofortvollzugs und Androhung der Ersatzvornahme zur Beisetzung einer Urne auffordert, darf sie eine solche Beisetzungsanordnung nur an den bzw. die höchstrangig bestattungspflichtigen Angehörigen richten.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG) hat allerdings mit Urteil vom 10.11.2011 (8 LB 238/10, www. rechtsprechung.niedersachsen.de) seine bisher vertretene Auffassung, die Heranziehung des vorrangig Bestattungspflichtigen zu den Bestattungskosten setze stets eine zwangsweise Durchsetzung der gesetzlichen Pflichten im Wege der Ersatzvornahme voraus, ausdrücklich aufgegeben und dazu ausgeführt:.

  • VG Halle, 05.04.2011 - 6 A 200/09
    Auszug aus VG Braunschweig, 23.01.2013 - 5 A 45/11
    Die in ihr getroffene Anordnung der Bestattung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 6 des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes (NBestattG) hat noch rechtliche Wirkungen (so auch VG Oldenburg, U. v. 05.09.2012 - 5 A 1368/11 -, juris Rn. 16; VG Osnabrück, U. v. 27.08.2010 - 6 A 200/09 -).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.01.2013 - 5 A 45/11
    Denn der "Grundverwaltungsakt" bildet zugleich die Grundlage für den Kostenbescheid (BVerwG, U. v. 25.09.2008 - 7 C 5/08 -, juris Rn. 13), hier für den Leistungsbescheid, mit dem die Bestattungskosten festgesetzt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2010 - 18 A 1450/09

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines irakischen Staatsangehörigen yezidischen

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.01.2013 - 5 A 45/11
    Das ist nach § 114 Satz 2 VwGO nur möglich, wenn der Bescheid oder die Verwaltungsvorgänge schon Ermessenserwägungen enthalten (s. im Einzelnen OVG Münster, U. v. 29.06.2010 - 18 A 1450/09 - juris).
  • VG Oldenburg, 05.09.2012 - 5 A 1368/11

    Bestattung; Kindeswohlgefährdung; Sorgerechtsentzug; Unbilligkeit

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.01.2013 - 5 A 45/11
    Die in ihr getroffene Anordnung der Bestattung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 6 des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes (NBestattG) hat noch rechtliche Wirkungen (so auch VG Oldenburg, U. v. 05.09.2012 - 5 A 1368/11 -, juris Rn. 16; VG Osnabrück, U. v. 27.08.2010 - 6 A 200/09 -).
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