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   VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09   

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VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09 (https://dejure.org/2011,8909)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27.09.2011 - 6 A 21/09 (https://dejure.org/2011,8909)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27. September 2011 - 6 A 21/09 (https://dejure.org/2011,8909)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Landkreis muss Ortsschilder versetzen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ortseingangsschilder: Pflicht zur Versetzung kann vorliegen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Ortseingangsschilder: Pflicht zur Versetzung kann vorliegen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Frankfurt/Oder, 10.07.2008 - 2 K 2231/04
    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09
    Sie gilt nach der Systematik des § 45 StVO und dem Wortlaut des dritten Absatzes dieser Vorschrift ("im Übrigen") nur für Gefahrenzeichen, reine Hinweiszeichen und Straßennamensschilder (ebenso Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl., Rn. 666 und 781 und im Ergebnis für Ortstafeln wohl auch VG Frankfurt/Oder, U. v. 10.07.2008 - 2 K 2231/04 -, juris Rn. 18; anders im Ergebnis VG Leipzig, U. v. 04.04.2008 - 1 K 1315/05 -, juris Rn. 20).

    Neben einem Bebauungszusammenhang verlangt die Annahme einer geschlossenen Ortschaft, dass die zusammenhängende Bebauung in einem funktionalen Zusammenhang mit der Straße steht, an der die Ortstafel aufgestellt werden soll; die Bebauung muss also einen unmittelbaren Bezug zur Straße haben (ebenso VG Frankfurt/Oder, U. v. 10.07.2008 - 2 K 2231/04 -, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09
    Grundsätzlich ist die Beachtung einer Ortstafel und der mit ihr regelmäßig verbundenen Geschwindigkeitsbeschränkung nur dann gesichert, wenn die Verkehrsteilnehmer den Sinn dieses Verkehrszeichens an diesem Standort erfassen können (vgl. - zur Anordnung einer Tempo 30-Zone - BVerwG, U. v. 14.12.1994 - 11 C 25/93 -, juris Rn. 19 = BVerwGE 97, 214 ff.).
  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 41.77

    Neubau der Bundesautobahn A 57

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09
    Den Behörden ist damit aufgegeben, auch bei stärker aufgelockerter Bebauung oder größeren unbebauten Grundstücken, die den Bebauungszusammenhang aufheben, Aufstückelungen innerhalb der Gesamtstrecke zu vermeiden, wenn sich Beginn und Ende der geschlossenen Ortschaft dadurch abzeichnen, dass der örtliche Bebauungsbereich sich in seiner Gesamtheit deutlich gegenüber der freien Strecke absetzt (vgl. auch BVerwG, U. v. 03.04.1981 - 4 C 41/77 -, juris Rn. 22 = BVerwGE 62, 143 ff. - zu § 5 FStrG -).
  • VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 10/09

    Aufstellung und Versetzung von Ortstafeln (Zeichen 310 der Anlage 3 zur StVO)

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09
    Zum Begriff der geschlossenen Ortschaft in Nr. 5 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO (wie Parallelentscheidung VG Braunschweig, Urteil vom 27.09.2011 - 6 A 10/09 -).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09
    Die Klagebefugnis liegt vor, wenn nach dem Vortrag des Klägers zumindest die Möglichkeit besteht, dass er durch den angegriffenen Verwaltungsakt in eigenen Rechten verletzt ist (vgl. BVerwG, U. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92 -, juris Rn. 14 = BVerwGE 92, 32; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 42 Rn. 66 m. w. N.).
  • VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04

    Anordnung eines Haltverbots

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09
    Ein Rechtsanspruch des Klägers auf das Verkehrszeichen und dessen Aufstellung an einem bestimmten Standort kann sich dann nur ergeben, wenn der der Behörde eingeräumte Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass jede andere Entscheidung als die Aufstellung des Verkehrszeichens rechtswidrig wäre (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. zum Ganzen z. B. VG Braunschweig, U. v. 18.07.2006 - 6 A 389/04 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 10.80

    Begriff der "geschlossenen Ortslage"

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09
    Ob ein Gebiet zusammenhängend bebaut ist, lässt sich nur anhand einer weiträumigen Betrachtung der gesamten durch die Bebauung geprägten Situation in der Umgebung der Straße, nicht aber aufgrund einer isolierten Würdigung einzelner Umstände - wie z. B. einzelner nicht bebauter Grundstücke - entscheiden (vgl. BVerwG, U. v. 18.03.1983 - 4 C 10/80 -, juris Rn. 10 = BVerwGE 67, 79 ff. - zu § 5 FStrG -).
  • OVG Sachsen, 04.06.2010 - 3 A 295/08

    Anfechtung einer Ortstafel, Ausnahmefall von der Regel i. S. v. der Ziffer I zu §

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09
    Da aber beide Tatbestandsmerkmale einen Bebauungszusammenhang verlangen, kann insoweit für die Definition der "geschlossenen Ortschaft" auf die straßenrechtliche Rechtsprechung zur Abgrenzung der Ortsdurchfahrten zurückgegriffen werden, sofern dem spezifisch verkehrliche Gesichtspunkte und damit die besondere Funktion des verkehrsrechtlichen Merkmals nicht entgegenstehen (vgl. auch VG Leipzig, a. a. O., Rn. 21 ff. und dazu Sächs. OVG, B. v. 04.06.2010 - 3 A 295/08 -, juris Rn. 4 f.).
  • VG Leipzig, 04.04.2008 - 1 K 1315/05
    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09
    Sie gilt nach der Systematik des § 45 StVO und dem Wortlaut des dritten Absatzes dieser Vorschrift ("im Übrigen") nur für Gefahrenzeichen, reine Hinweiszeichen und Straßennamensschilder (ebenso Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl., Rn. 666 und 781 und im Ergebnis für Ortstafeln wohl auch VG Frankfurt/Oder, U. v. 10.07.2008 - 2 K 2231/04 -, juris Rn. 18; anders im Ergebnis VG Leipzig, U. v. 04.04.2008 - 1 K 1315/05 -, juris Rn. 20).
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