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   VG Braunschweig, 27.10.2009 - 2 B 244/09   

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https://dejure.org/2009,53714
VG Braunschweig, 27.10.2009 - 2 B 244/09 (https://dejure.org/2009,53714)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27.10.2009 - 2 B 244/09 (https://dejure.org/2009,53714)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 2 B 244/09 (https://dejure.org/2009,53714)
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  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.10.2009 - 2 B 244/09
    Dieses Konzept der normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat durch den Gesetzgeber ist höchstrichterlich als verfassungsgemäß anerkannt (vgl. BVerfG, Urt. vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 -, BVerfGE 94, 49).

    Auf die Möglichkeit entsprechender Konsultationen hat bereits das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14.05.1996 (a.a.O. Abs. 191) hingewiesen.

  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09

    Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren erfolgreich

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.10.2009 - 2 B 244/09
    Nichts anderes bringt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 08.09.2009 (Az. 2 BvQ 56/09 , EuGRZ 2009, 540) zum Ausdruck, mit dem es die Abschiebung eines Asylbewerbers nach Griechenland vorläufig untersagt hat.
  • VG Schleswig, 12.08.2009 - 9 B 37/09

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland,

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.10.2009 - 2 B 244/09
    Denn mit dem am 20.07.2009 in Kraft getretenen Präsidialerlass Nr. 81/2009 wird das erstinstanzliche behördliche Verfahren auf über 50 Polizeistationen im Land dezentralisiert (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschl. vom 12.08.2009 - 9 B 37/09 -, juris), was die Bereitstellung von Dolmetschern weiter erschweren dürfte.
  • BVerfG, 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94

    BananenmarktVO und einstweiliger Rechtsschutz - Art. 14, 19 Abs. 4 GG, § 123

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.10.2009 - 2 B 244/09
    Unter Berücksichtung der vorstehenden Umstände ist sowohl die Frage, ob die vom Bundesverfassungsgericht herausgearbeiteten Grenzen der normativen Vergewisserung auf Fälle der vorliegenden Art auszudehnen sind, als auch die Erfolgsaussicht der Klage des Antragstellers, die auf eine ermessensreduzierte Entscheidung über das Selbsteintrittsrecht der Bundesrepublik Deutschland zu seinen Gunsten hinausläuft, als offen anzusehen und deshalb eine an den Folgen der vorgesehenen Abschiebung orientierte Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94, 2 BvR 52/95 -, NJW 1995, 950 [BVerfG 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94] ; BayVGH, Beschl. vom 08.02.1979 - 7 Ce.-36/79 -, BayVBl 1979, 371).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.10.2009 - 2 B 244/09
    Berücksichtigt man, dass Art. 24 GG nicht den Weg eröffnet, das Grundgefüge der Verfassung anzutasten, zu dessen unaufgebbarem Bestandteil die fundamentalen Rechtsgrundsätze gehören, die in den Grundrechten des Grundgesetzes anerkannt und verbürgt sind (vgl. BVerfG, Beschl. vom 26.01.1981 - 2 BvR 1107/77 -, BVerfGE 58, 1), so liegt es nahe, die Vorgaben der Entscheidung vom 14.05.1996 auch dann zu berücksichtigen, wenn Zielstaat einer Überstellung oder Abschiebung nicht ein sicherer Drittstaat ist, sondern ein Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft.
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