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   VG Braunschweig, 29.01.1998 - 3 A 3156/97   

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VG Braunschweig, 29.01.1998 - 3 A 3156/97 (https://dejure.org/1998,16016)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 29.01.1998 - 3 A 3156/97 (https://dejure.org/1998,16016)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 3 A 3156/97 (https://dejure.org/1998,16016)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 BSHG; § 39 Abs. 1 S. 1 BSHG; § 39 Abs. 3 BSHG; § 39 Abs. 4 BSHG; § 41 Abs. 1 BSHG; § 79 BSHG; § 81 BSHG; § 84 Abs. 1 BSHG
    Verpflichtung zur Leistung eines Beitrages zur Eingliederungshilfe aus dem Einkommen aus einer Werkstatt für Behinderte; Zumutbarkeit des Einsatzes des Einkommens und des Vermögens mit Blick auf Einnahmen des Lebenspartners einer Behinderten und auf ihre Einnahmen in ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zum Kostenbeitrag nichtbehinderter Ehepartner für die Beschäftigung des behinderten Ehegatten in einer WfB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Leistung eines Beitrages zur Eingliederungshilfe aus dem Einkommen aus einer Werkstatt für Behinderte; Zumutbarkeit des Einsatzes des Einkommens und des Vermögens mit Blick auf Einnahmen des Lebenspartners einer Behinderten und auf ihre Einnahmen in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kostenbeitrag bei Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte (WFB)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 09.03.1994 - 4 L 2340/93

    Behinderter; Werkstatt; Eingliederungshilfe; Arbeitsentgelt; Zumutbarkeit;

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.01.1998 - 3 A 3156/97
    Dementsprechend hat auch der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, der Einsatz des in der Werkstatt für Behinderte erarbeiteten Entgelts sei selbst dann nicht unangemessen, wenn der Kostenbeitrag (in etwa) diesen Betrag erreiche (vgl. Urt. v. 09.03.1994 - 4 L 2340/93 -).

    Ein Strukturprinzip des Sozialhilferechts mit dem Inhalt, daß der Einsatz von Einkommen und Vermögen nicht verlangt werden darf, wenn dadurch der Erfolg der Hilfe gefährdet ist, existiert nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1993, a.a.O., S. 257; Nds. OVG, Urt. v. 09.03.1994 - 4 L 2340/93 -).

  • BVerwG, 29.04.1993 - 5 C 12.90

    Versagung von Eingliederungshilfe: Vermögenseinsatz des Hilfesuchenden für Besuch

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.01.1998 - 3 A 3156/97
    Ausgegangen werden kann auch für den vorliegenden Fall von den Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. April 1993 (BVerwGE 92, 254) zum Kostenbeitrag bei der Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte entwickelt hat.
  • OVG Niedersachsen, 28.11.1996 - 12 L 2179/96

    Sozialhilfe; Einkommen; Besondere Belastung; Verpflichtungen aus Mietverhältnis

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.01.1998 - 3 A 3156/97
    Bei dem Tatbestandsmerkmal "in angemessenem Umfang" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der dem Sozialhilfeträger keinen Beurteilungsspielraum einräumt, sondern der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (BVerwG, B. v. 07.04.1995 - 5 B 36.94 -, FEVS 46, 8, 9; Nds. OVG, Urt. v. 28.11.1996 - 12 L 2179/96 - zu abweichenden Ansichten siehe Mergler/Zink, a.a.O., § 84 Rz. 18 ff.).
  • BVerwG, 07.04.1995 - 5 B 36.94

    Sozialhilfe - Bestimmung des Arbeitseinkommens - Freibetrag - Pauschalierung

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.01.1998 - 3 A 3156/97
    Bei dem Tatbestandsmerkmal "in angemessenem Umfang" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der dem Sozialhilfeträger keinen Beurteilungsspielraum einräumt, sondern der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (BVerwG, B. v. 07.04.1995 - 5 B 36.94 -, FEVS 46, 8, 9; Nds. OVG, Urt. v. 28.11.1996 - 12 L 2179/96 - zu abweichenden Ansichten siehe Mergler/Zink, a.a.O., § 84 Rz. 18 ff.).
  • BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung der Ausbildungszulage für

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.01.1998 - 3 A 3156/97
    Eine das Grundrecht verletzende Diskriminierung liegt aber nicht vor, wenn der Umfang einer staatlichen Leistung, für die es - wie für die Sozialhilfe - auf die Bedürftigkeit ankommt, einer durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gemilderten Bedürftigkeit angepaßt wird (vgl. BVerfG, B. v. 20.06.1967, BVerfGE 22, 100, 104 f.) [BVerfG 20.06.1967 - 1 BvL 29/66] .
  • BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 30.86

    Sozialhilfe - Eigenes Einkommen - Hilfesuchender

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.01.1998 - 3 A 3156/97
    Das Merkmal soll in Abweichung von dem das Nachrangprinzip ausgestaltenden und in den §§ 79, 81 BSHG geregelten Grundsatz, wer mehr als die normierten Freibeträge zur Verfügung habe, könne sich im Hinblick auf die Kosten der Sozialhilfemaßnahme selbst helfen, ausnahmsweise den weiteren Verzicht auf die Einkommensanrechnung ermöglichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1989 - 5 C 30.86 -, FEVS 39, 93, 97).
  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 5.74

    Anforderungen an die Schulausbildung eines blinden Schulkindes - Anspruch auf für

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.01.1998 - 3 A 3156/97
    Der Verweis in § 43 Abs. 1 BSHG auf § 28 BSHG, der für die Zumutbarkeit an den 4. Abschnitt des Gesetzes anknüpft, und die Erwähnung der Eingliederungshilfe in § 81 BSHG zeigen jedoch, daß die Kostenbeiträge zu einer Maßnahme der Eingliederungshilfe und zu anderen Maßnahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen nach einheitlichen Maßstäben festgesetzt werden sollen (im Ergebnis ebenso bereits BVerwG, B. v. 05.06.1965 - V C 5.74 -, FEVS 24, 95, 100).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.01.1998 - 3 A 3156/97
    Die aus Art. 6 Abs. 1 GG sich ergebende Aufgabe des Staates, die Ehe zu fördern, geht auch nicht so weit, jegliche, die Ehe treffende finanzielle Belastung auszugleichen (BVerfG, B. v. 07.05.1968, BVerfGE 23, 258, 264) [BVerfG 07.05.1968 - 1 BvR 133/67].
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