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VG Braunschweig, 31.01.2002 - 3 A 323/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Anwendbarkeit der Nds. Vereinbarung zur Abgrenzung SGB VIII/BSHG vor dem 01.01.1999
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 41 Abs 2 S 2 SGB 8; § 102 SGB 10; § 35a KJHG; § 39 BSHG; § 40 Abs 1 Nr 4 BSHG; § 44 BSHG
Abgrenzung; Abgrenzung Jugendhilfe/Sozialhilfe; Betreuung; Eingliederungshilfe; Erstattungszeitraum; Grundanerkenntnis; Hilfe für junge Volljährige; Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kostenerstattung; Nds. Vereinbarung; Niedersachsen; Persönlichkeitsstörung; sachliche ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1997 - 16 B 3118/96
Anspruch auf Hilfe für junge Volljährige in Gestalt der Heimerziehung; …
Auszug aus VG Braunschweig, 31.01.2002 - 3 A 323/00
Auch soweit für die Leistungen der Jugendhilfe auf eine hinreichende Aussicht auf Erfolg abgestellt wird (vgl. OVG NRW, Entscheidung v. 20.02.1997 - 16 B 3118/96 - recherchiert in Juris) ist die Erfolgsaussicht nicht nur dann anzunehmen, wenn bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres der Prozess der Persönlichkeitsentwicklung abgeschlossen sein wird, ausreichend ist vielmehr bereits jede Aussicht auf eine spürbare Verbesserung und Förderung der Persönlichkeitsentwicklung im Sinne eines Teilerfolges. - VG Braunschweig, 10.02.2000 - 3 A 3393/97
Zuständigkeit für Jugendhilfemaßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz …
Auszug aus VG Braunschweig, 31.01.2002 - 3 A 323/00
Da die Entscheidung nach § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII eine Prognoseentscheidung ist, ist dem Beklagten in der Auffassung zuzustimmen, dass auf den Zeitpunkt der Entscheidung, also auf den Juni 1996 und die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Gutachten abzustellen ist (VG Braunschweig, Urt. v. 10.02.2000 - 3 A 3393/97 -, ZfF 2002, 43). - BVerwG, 27.04.1966 - V C 172.65
Vorläufige Sozialhilfeleistung hindert Empfänger nicht an Weiterverfolgung seiner …
Auszug aus VG Braunschweig, 31.01.2002 - 3 A 323/00
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht auch entschieden, dass das Rechtsschutzinteresse einer Klage des Leistungsberechtigten erhalten bleibt, auch wenn ein anderer Träger vorläufig leistet (BVerwGE 24, 71), jedoch kann die Frage, ob die Verpflichtung des erstattungspflichtigen Trägers zur Leistung bestand, auch im Erstattungsstreit geklärt werden (VG BS, ZfF 92, 84). - OVG Saarland, 26.06.2000 - 3 Q 102/99
Hilfe für junge Volljährige; Restermessen bei Soll-Anspruch; …
Auszug aus VG Braunschweig, 31.01.2002 - 3 A 323/00
Eine Person, die aufgrund von Störungen in der Elternbeziehung und sexueller Misshandlungen in ihrer gesamten Entwicklung schwer beeinträchtigt und insbesondere ohne Schulabschluss und ohne Berufsausbildung ist, bedarf der Hilfe für junge Volljährige (vgl. OVG des Saarlandes, Entscheidung vom 26.06.2000 - 3 Q 102/99 - recherchiert in Juris).