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   VG Bremen, 01.06.2017 - 6 V 442/17   

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VG Bremen, 01.06.2017 - 6 V 442/17 (https://dejure.org/2017,18304)
VG Bremen, Entscheidung vom 01.06.2017 - 6 V 442/17 (https://dejure.org/2017,18304)
VG Bremen, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 6 V 442/17 (https://dejure.org/2017,18304)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2015 - 7 S 32.15

    Beschwerde; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Versetzung zur

    Auszug aus VG Bremen, 01.06.2017 - 6 V 442/17
    Bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen, deren berufliche Tätigkeit (lediglich) als Dienst gilt (§ 4 Abs. 1 PostPersRG), tritt an die Stelle des neuen abstrakt-funktionellen Amtes der neue, ebenfalls abstrakt zu verstehende Aufgabenbereich und an die Stelle des Dienststellen- oder Behördenwechsels der Betriebswechsel (OVG Saarland, Beschl. v. 19.01.2017 - 1 B 310/16 -, juris, unter Hinweis auf: BVerwG, Beschl. v. 25.01.2012 - 6 P 25.10 -, juris, Rn. 18; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 23.10.2015 - OVG 7 S 32.15 -, juris, Rn. 2).

    Sollte sich die konkrete Tätigkeit, die sie ggf. nach der Absolvierung von Qualifizierungen aufnehmen wird, als nicht amtsangemessen herausstellen, ist die Antragstellerin gehalten, hiergegen gesondert Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 23.10.2015 - OVG 7 S 32.15 -, Rn. 4, juris).

    Bei einer Versetzung innerhalb eines Postnachfolgeunternehmens bedarf es solcher Festlegungen nicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.10.2015 - OVG 7 S 32.15 -, Rn. 3, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 28.04.2017 - 1 B 358/16 -, Rn. 17, juris).

  • OVG Saarland, 28.04.2017 - 1 B 358/16

    Versetzung eines (nach Ablauf einer Beurlaubung) beschäftigungslosen Beamten

    Auszug aus VG Bremen, 01.06.2017 - 6 V 442/17
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei summarischer Prüfung mit der notwendigen Sicherheit feststellen lässt, dass die Entbindung von den bisherigen Dienstaufgaben und die Übertragung eines neuen Aufgabenbereiches offensichtlich oder doch mit zumindest ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sind und es dem Beamten nicht zugemutet werden kann, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache den neuen Dienstposten wahrzunehmen (OVG Saarland, Beschl. v. 28.04.2017 - 1 B 358/16 -, Rn. 10, juris m.w.N.).

    Bei einer Versetzung innerhalb eines Postnachfolgeunternehmens bedarf es solcher Festlegungen nicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.10.2015 - OVG 7 S 32.15 -, Rn. 3, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 28.04.2017 - 1 B 358/16 -, Rn. 17, juris).

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus VG Bremen, 01.06.2017 - 6 V 442/17
    Jedoch kann das dienstliche Bedürfnis maßgeblich geprägt werden durch verwaltungspolitische Entscheidungen oder Eignungsurteile des Dienstherrn, die nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen (BVerwG, Urt. v. 25.01.1967 - VI C 58.65 -, BVerwGE 26, 65-78).

    Da nach dem Willen des Gesetzes die dienstlichen Belange insoweit grundsätzlich den Vorrang genießen, lassen regelmäßig nur ganz schwerwiegende persönliche Gründe oder außergewöhnliche Härten eine im dienstlichen Interesse angeordnete Versetzung als gesetzwidrig, insbesondere als Verstoß gegen die Fürsorgepflicht erscheinen (BVerwG, Urt. v. 25.01.1967 - VI C 58.65 -, BVerwGE 26, 65-78, Rn. 38).

  • VG Kassel, 25.08.2016 - 1 L 1330/16

    Versetzung eines beschäftigungslosen Beamten innerhalb der Deutschen Telekom AG

    Auszug aus VG Bremen, 01.06.2017 - 6 V 442/17
    Ist sie dem einzelnen zumutbar, hängt die Rechtmäßigkeit der Versetzung oder Umsetzung nicht davon ab, ob sie den versetzten Beamten im Vergleich oder in Relation zu anderen in Betracht kommenden Beamten schwerer trifft oder nicht (VG Köln, Beschl. v. 11.03.2016 - 33 K 1719/15.PVB -, Rn. 29, juris; VG Kassel, Beschl. v. 25.08.2016 - 1 L 1330/16.KS -, Rn. 25, juris; OVG NRW, Beschl. v. 25.06.2015 - 1 B 332/15 -, Rn. 19, juris).
  • VG Köln, 11.03.2016 - 33 K 1719/15

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Versetzung von Beamten

    Auszug aus VG Bremen, 01.06.2017 - 6 V 442/17
    Ist sie dem einzelnen zumutbar, hängt die Rechtmäßigkeit der Versetzung oder Umsetzung nicht davon ab, ob sie den versetzten Beamten im Vergleich oder in Relation zu anderen in Betracht kommenden Beamten schwerer trifft oder nicht (VG Köln, Beschl. v. 11.03.2016 - 33 K 1719/15.PVB -, Rn. 29, juris; VG Kassel, Beschl. v. 25.08.2016 - 1 L 1330/16.KS -, Rn. 25, juris; OVG NRW, Beschl. v. 25.06.2015 - 1 B 332/15 -, Rn. 19, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - 1 B 332/15

    Versetzung eines bisher beschäftigungslosen Beamten bei dem Vorhandensein

    Auszug aus VG Bremen, 01.06.2017 - 6 V 442/17
    Ist sie dem einzelnen zumutbar, hängt die Rechtmäßigkeit der Versetzung oder Umsetzung nicht davon ab, ob sie den versetzten Beamten im Vergleich oder in Relation zu anderen in Betracht kommenden Beamten schwerer trifft oder nicht (VG Köln, Beschl. v. 11.03.2016 - 33 K 1719/15.PVB -, Rn. 29, juris; VG Kassel, Beschl. v. 25.08.2016 - 1 L 1330/16.KS -, Rn. 25, juris; OVG NRW, Beschl. v. 25.06.2015 - 1 B 332/15 -, Rn. 19, juris).
  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 6 ZB 12.2055

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Post AG; Versetzung; Personenbezogener

    Auszug aus VG Bremen, 01.06.2017 - 6 V 442/17
    Die mit der Möglichkeit der Versetzung unvermeidlich allgemein verbundenen persönlichen, familiären und die nicht abgedeckten finanziellen Belastungen nimmt ein Bundesbeamter mit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis grundsätzlich in Kauf (Bayerischer VGH, Beschl. v. 24.07.2014 - 6 ZB 12.2055 -, Rn. 9, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2013 - 5 ME 165/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine sofort

    Auszug aus VG Bremen, 01.06.2017 - 6 V 442/17
    Demgegenüber wird die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gemäß § 78 BBG durch eine Zuweisungsentscheidung erst dann berührt, wenn ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls bei der Ermessensausübung Beachtung verlangen oder gewichtige Grundrechte des Beamten - darunter auch der Schutz der Gesundheit sowie der Schutz von Ehe und Familie - besonders schwer beeinträchtigt werden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.09.2013 - 5 ME 165/13 -, Rn. 34, juris, m.w.N.).
  • OVG Saarland, 19.01.2017 - 1 B 310/16

    Zuweisung eines neuen abstrakt funktionellen Aufgabenkreises eines bei dem

    Auszug aus VG Bremen, 01.06.2017 - 6 V 442/17
    Bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen, deren berufliche Tätigkeit (lediglich) als Dienst gilt (§ 4 Abs. 1 PostPersRG), tritt an die Stelle des neuen abstrakt-funktionellen Amtes der neue, ebenfalls abstrakt zu verstehende Aufgabenbereich und an die Stelle des Dienststellen- oder Behördenwechsels der Betriebswechsel (OVG Saarland, Beschl. v. 19.01.2017 - 1 B 310/16 -, juris, unter Hinweis auf: BVerwG, Beschl. v. 25.01.2012 - 6 P 25.10 -, juris, Rn. 18; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 23.10.2015 - OVG 7 S 32.15 -, juris, Rn. 2).
  • VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1467

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

    Auszug aus VG Bremen, 01.06.2017 - 6 V 442/17
    -9- Bei den privatrechtlich organisierten Postnachfolgeunternehmen sind dienstliche Gründe naturgemäß eher betriebswirtschaftlicher Natur; sie können sich aus den organisatorischen und personellen Strukturen des Unternehmens und deren beabsichtigter Weiterentwicklung ergeben (BVerwG, Urt. v. 25.6.2009 - 2 C 68.08 - ZBR 2010, 45; Bayerischer VGH, Beschl. v. 09.07.2014 - 6 ZB 13.1467 -, Rn. 10, juris).
  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 P 25.10

    Mitbestimmung des Betriebsrats im stillgelegten Betrieb eines

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08

    Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 2 B 10762/07

    Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten - zum personalwirtschaftlichen

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

  • VG Aachen, 30.05.2018 - 1 L 628/18

    Altersgrenze; Amt; Attest; Beamte; Beschäftigung; Beteiligung; Betriebsrat;

    vgl. VG Bremen, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 6 V 442/17 -, juris, Rn. 24.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 68.08 -, juris, Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 6 ZB 13.1467 -, juris, Rn. 10; VG Bremen, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 6 V 442/17 -, a.a.O., Rn. 31.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. April 2018 - 6 ZB 18.324 -, juris, Rn. 7; VG Bremen, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 6 V 442/17 -, a.a.O., Rn. 34.

    vgl. zur fehlenden Berücksichtigungspflicht von solchen Bewerbungen: VG Bremen, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 6 V 442/17 -, a.a.O., Rn. 47.

  • VG Schleswig, 01.11.2018 - 12 A 186/17

    Versetzung zur Organisationseinheit Telekom Project Management

    Ein dienstlicher Grund liegt regelmäßig schon dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (VG Bremen, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 6 V 442/17 -, BeckRS 2017, 112635 Rn. 31 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 30.08.2017 - Not 1/17

    Notarassessor: Rechtsmittel gegen Zuweisung der Ausbildungsstelle

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes bei summarischer Prüfung mit der notwendigen Sicherheit feststellen lässt, dass die Versetzung offensichtlich rechtswidrig ist und es dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache seinen Dienst auf dem neuen Posten zu verrichten (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 1. Juni 2017, 6 V 442/17, Rn. 20 unter Verweis auf OVG Saarland, Beschl. v. 28. April 2017, 1 B 358/16, Rn. 10; zitiert nach Juris).
  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 12 B 78/18

    Versetzung eines ehemaligen Postbeamten zur Telekom Placement Services

    Ein dienstlicher Grund liegt regelmäßig schon dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2018 - 12 A 186/17 -, juris, Rn. 58, VG Bremen, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 6 V 442/17 -, BeckRS 2017, 112635 Rn. 31 m. w. N.).
  • VG Darmstadt, 03.11.2017 - 1 L 3431/17

    Ein dienstlicher Grund für eine Versetzung kann sich bei drohender

    Sollte sich die konkrete Tätigkeit als nicht amtsangemessen herausstellen, ist die Antragstellerin gehalten, hiergegen gesondert Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (VG Bremen, Beschluss vom 01.06.2017 - 6 V 442/17 -, mit weiteren RsprNachw., abgedruckt bei juris).
  • VG Berlin, 09.05.2018 - 5 L 122.18
    Dementsprechend geht auch die ständige oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, auch soweit sie zum Rechtsstand nach dem 31. Dezember 2015 ergangen ist, davon aus, dass eine organisationsrechtliche Versetzung zu nicht in § 1 DTAGBefugAno genannten Betrieben der Deutschen Telekom AG in Betracht kommt und die Betriebsräte der jeweiligen Betriebe zur Mitbestimmung berufen sind (vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 10. April 2018 - 6 ZB 18.324 -, juris Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 28. April 2017 - 1 B 358/16 - juris Rn. 6; OVG Saarlouis, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 1 B 310/16 - juris Rn. 4; siehe weiter VG Bremen, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 6 V 442/17 - juris Rn. 22).
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