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   VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07   

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VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07 (https://dejure.org/2008,20753)
VG Bremen, Entscheidung vom 02.01.2008 - 6 V 903/07 (https://dejure.org/2008,20753)
VG Bremen, Entscheidung vom 02. Januar 2008 - 6 V 903/07 (https://dejure.org/2008,20753)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07
    Der Anordnungsgrund folgt daraus, dass eine Ernennung des Beigeladenen zum Beamten auf Zeit, - von den hier nicht einschlägigen atypischen Fällen der Nichtigkeit oder Täuschung abgesehen -, nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. §§ 7, 13 u. 14 Bremisches Beamtengesetz - BremBG) (Grundsatz der Ämterstabilität) und sich ein Bewerberverfahrensanspruch der Antragsteller in Bezug auf die Ortsamtsleiterstelle dadurch erledigen würde (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 - Juris = BVerwGE 118, 370-379 = NJW 2004, 870-873, m.w.N.; BVerfG, B. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl. 2002, 1633 f.; OVG Bremen, B. v. 17.03.2005 - 2 A 214/04 - VG Bremen, B. v. 10.01.2006 - 6 V 2545/05).

    Wird Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, kann der unterlegene Bewerber eine erneute Auswahlentscheidung beanspruchen, wenn bei einer erneuten Entscheidung seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

    Wird das subjektive Recht des unterlegenen Bewerbers aus Artikel 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Beamte eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, das heißt wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Beschluss v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 f.).

  • VG Bremen, 11.01.2006 - 6 V 2545/05

    Die zu besetzende Stelle des Ortsamtsleiters/ der Ortsamtsleiterin in Burglesum

    Auszug aus VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07
    Der Beirat votierte am 09.11.2005 bei seiner Anhörung gemäß § 36 Abs. 2 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter (BremBeirG a.F.) nach Anhörung der Kandidaten bei einer ungültigen Stimme mit 9 Stimmen für den Antragsteller zu 1. und mit 7 Stimmen für die Antragstellerin zu 2. Auf das Rechtsschutzgesuch eines im engeren Auswahlverfahren aus formalen Gründen ("fehlende Fachhochschulreife") nicht berücksichtigten Bewerbers gab die Kammer der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 10.01.2006 (6 V 2545/05) im Wege einer einstweiligen Anordnung auf, die ausgeschriebenen Ortsamtsleiterstelle vorläufig freizuhalten und vorläufig nicht mit dem Antragsteller zu 1. zu besetzen.

    Der Anordnungsgrund folgt daraus, dass eine Ernennung des Beigeladenen zum Beamten auf Zeit, - von den hier nicht einschlägigen atypischen Fällen der Nichtigkeit oder Täuschung abgesehen -, nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. §§ 7, 13 u. 14 Bremisches Beamtengesetz - BremBG) (Grundsatz der Ämterstabilität) und sich ein Bewerberverfahrensanspruch der Antragsteller in Bezug auf die Ortsamtsleiterstelle dadurch erledigen würde (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 - Juris = BVerwGE 118, 370-379 = NJW 2004, 870-873, m.w.N.; BVerfG, B. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl. 2002, 1633 f.; OVG Bremen, B. v. 17.03.2005 - 2 A 214/04 - VG Bremen, B. v. 10.01.2006 - 6 V 2545/05).

    Das Verwaltungsgericht hat hierzu bereits in seinem Beschluss vom 10.01.2006 in dem ebenfalls die hier streitbefangene Stelle des Ortsamtsleiters Burglesum betreffenden Verfahren 6 V 2545/05 ausgeführt: "Art. 33 Abs. 2 GG gewährt jedem Deutschen das Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.

  • OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07

    Auswahlgespräch; Beurteilung

    Auszug aus VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07
    Wird das aktuelle Leistungsbild nicht sorgfältig ermittelt oder gar vernachlässigt, liegt darin ein Ermessensfehler (ständige Rspr. des OVG Bremen, zuletzt: Beschluss v. 05.12.2007 - 2 B 425/07 -).

    Ein Auswahl- oder Vorstellungsgespräch ist grundsätzlich nicht geeignet, eine dienstliche Beurteilung zu ersetzen, denn es hat als eine von vielfältigen Faktoren bedingte Momentaufnahme nur eine begrenzte Aussagekraft und ist regelmäßig nur geeignet, das Bild vom jeweiligen Bewerber abzurunden (vgl. OVG Bremen, Beschlüsse v. 19.02.1999 - 2 B 11/99 und v. 05.12.2007 - 2 B 425/07 -, m.w.N.).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07
    lichen Leistung dagegen zielt auf die Arbeitsergebnisse des Beamten bei Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben, auf Fachwissen und Fachkönnen ab, d.h. auf Qualität und Quantität der in der Vergangenheit erbrachten Arbeitsergebnisse (vgl. BVerfG, Beschluss v. 20.04.2004 - 1 BvR 838/01 u.a. -, BVerfGE 110, 304 = NJW 2004, 1935 und BVerwG, Urteil v. 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147 = NVwZ 2005, 457).

    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können daher bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen Verfassungsrang zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2004 - 2 C 17.03 - u. Urt. v. 28.10.2004 - 2 C 23.03).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann die Einhaltung dieser Norm einfordern (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95).

    Eine aktuelle dienstliche Beurteilung eines Beamten ist die vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Auswahlentscheidungen, weil und soweit sie maßgebliche zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und seinen fachlichen Leistungen enthält (BVerfG, Beschluss v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95; BVerwG, Urteil v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1994 - 12 B 1084/94

    Eignungsbeurteilung; Leistungsbeurteilung; Beförderungsentscheidung;

    Auszug aus VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07
    Ob ein Bewerber erwarten lässt, dass er die Anforderungen des von ihm angestrebten Amtes erfüllt, lässt sich zunächst daraus ableiten, was er bisher geleistet hat (vgl. OVG Münster, Beschluss v. 27.06.1994, NVwZ-RR 95, 100).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07
    lichen Leistung dagegen zielt auf die Arbeitsergebnisse des Beamten bei Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben, auf Fachwissen und Fachkönnen ab, d.h. auf Qualität und Quantität der in der Vergangenheit erbrachten Arbeitsergebnisse (vgl. BVerfG, Beschluss v. 20.04.2004 - 1 BvR 838/01 u.a. -, BVerfGE 110, 304 = NJW 2004, 1935 und BVerwG, Urteil v. 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147 = NVwZ 2005, 457).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.1992 - 5 M 2798/92

    Gemeinderat; Niedersachsen; Kommunalbeamtenwahl; Ermessensbindung; Eignung;

    Auszug aus VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07
    In Rechtsprechung und Literatur wird die Ansicht vertreten, dass Art. 33 Abs. 2 GG auf die Wahl von Kommunalbeamten auf Zeit nicht anwendbar ist (OVG Bremen, B. v. 17.12.2001 - 1 B 468/01 - (zur Überprüfung der Wahl eines hauptamtlichen Stadtrats in Bremerhaven -Bes.-Gr. B 6 [vgl. dazu auch VG Bremen, B. v. 02.01.2002 - 6 V 2553/01 ]) - unter Hinweis auf OVG Niedersachsen, B. v. 25.06.1992 - 5 M 2798/92 - NVwZ 93, 1124; OLG Rostock, Urt. v. 08.06.2000 - 1 U 179/88 - Juris; Battis in Sachs(Hrsg.), GG, 2. Aufl. 1999, Art. 33 Rdnr. 25; Trute in AK-GG, 2001, Art. 33 Rdnr. 31; siehe auch VG Göttingen, B. v. 30.07.2003 - 3 B 182/03 - Juris: keine Überprüfung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit, sondern nur im Kommunalverfassungsstreit, wenn die Aufsichtsbehörde die Wahl beanstandet hat).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07
    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen er das größere Gewicht beimisst (BVerwG, Urteil v. 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerw- GE 115, 58 = NVwZ-RR 2002, 47).
  • VG Göttingen, 30.07.2003 - 3 B 182/03

    Auswahlverfahren; Beamter auf Zeit; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07
    In Rechtsprechung und Literatur wird die Ansicht vertreten, dass Art. 33 Abs. 2 GG auf die Wahl von Kommunalbeamten auf Zeit nicht anwendbar ist (OVG Bremen, B. v. 17.12.2001 - 1 B 468/01 - (zur Überprüfung der Wahl eines hauptamtlichen Stadtrats in Bremerhaven -Bes.-Gr. B 6 [vgl. dazu auch VG Bremen, B. v. 02.01.2002 - 6 V 2553/01 ]) - unter Hinweis auf OVG Niedersachsen, B. v. 25.06.1992 - 5 M 2798/92 - NVwZ 93, 1124; OLG Rostock, Urt. v. 08.06.2000 - 1 U 179/88 - Juris; Battis in Sachs(Hrsg.), GG, 2. Aufl. 1999, Art. 33 Rdnr. 25; Trute in AK-GG, 2001, Art. 33 Rdnr. 31; siehe auch VG Göttingen, B. v. 30.07.2003 - 3 B 182/03 - Juris: keine Überprüfung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit, sondern nur im Kommunalverfassungsstreit, wenn die Aufsichtsbehörde die Wahl beanstandet hat).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • OVG Bremen, 19.02.1999 - 2 B 11/99

    Beförderungsverfahren ; Vorstellungsgespräche; Bewerber; Hausbewerber;

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

  • OVG Bremen, 17.12.2001 - 1 B 468/01
  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers

  • OVG Bremen, 16.03.2007 - 2 B 286/06

    Zulässigkeit des Abbruchs eines Stellenbesetzungsverfahrens aus sachlichen

  • BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • VG Bremen, 31.05.2010 - 6 V 602/10

    Besetzung der Stelle des Ortsamtsleiters/der Ortsamtsleiterin des Ortsamtes

    Auf Antrag der Antragstellerin und eines weiteren unterlegenen Mitbewerbers gab das Verwaltungsgericht der Antragsgegnerin auf, die Stelle vorläufig freizuhalten (Beschluss vom 02.01.2008 - 6 V 903/07).

    Zudem übersehe die Antragsgegnerin, dass sich das Gericht bislang nur im Eilverfahren (6 V 903/07) mit dem Abbruch des Auswahlverfahrens II befasst habe und das entsprechende Hauptsacheverfahren noch offen sei.

    Die Kammer hat die Gerichtsakten 6 V 903/07 (verbunden mit 6 V 1083/07), 6 K 2228/07, 6 V 833/08 (verbunden mit 6 V 861/08 = OVG 2 B 279/09) sowie die im Verfahren 6 K 2228/07 von der Antragsgegnerin vorgelegten Behördenakten über die Auswahlentscheidungen beigezogen.

    Im Beschluss vom 02.01.2008 (6 V 903/07) hat die Kammer dazu ausgeführt: 6.

    Wie die beschließende Kammer ebenfalls bereits gegenüber der Antragstellerin entschieden hat (Beschluss vom 02.01.2008 - 6 V 903/07 - S. 19 f.), ändert das qualifizierte Vorschlagsrecht des Beirats nichts daran, dass die Auswahlkriterien nach Art. 33 Abs. 2 GG und die Vorrangregelung in § 4 BremLGG zu beachten sind.

    Diese Vorschrift wenden die bremischen Verwaltungsgerichte an, wenn die Freihaltung einer Stelle zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs begehrt wird (vgl. Beschl. v. 02.01.2008 - 6 V 903/07 - in Sachen der Antragstellerin u. a.).

  • OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11

    OVG entscheidet über Stelle des Ortsamtsleiters/der Ortsamtsleiterin Burglesum -

    Auf die bereits im Auswahlverfahren II gestellten Eilanträge der Antragstellerin und eines anderen Bewerbers gab das Verwaltungsgericht der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 02.01.2008 (6 V 903/07) auf, die Stelle der Ortsamtsleiterin / des Ortsamtsleiters beim Ortsamt Burglesum vorläufig freizuhalten.

    Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Beiräte den Bedeutungsgehalt des Art. 33 Abs. 2 GG verkennen und sich generell bei einer erneuten Beschlussfassung über einen Vorschlag für die Ortsamtsleitung den Erwägungen der Gerichte und der Antragsgegnerin zur Leistungs- und Eignungsfeststellung verschließen (vgl. auch Verwaltungsgericht Bremen, Beschl. vom 02.01.2008 - 6 V 903/07).

    Auf die bereits im Auswahlverfahren II gestellten Eilanträge der Antragstellerin und eines anderen Bewerbers gab das Verwaltungsgericht der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 02.01.2008 (6 V 903/07) auf, die Stelle der Ortamtsleiterin / des Ortsamtsleiters beim Ortsamt Burglesum vorläufig freizuhalten.

  • VG Bremen, 28.04.2011 - 6 V 1896/10

    Stellenbesetzung Ortsamtsleitung Burglesum (Auswahlverfahren IV) -

    vorläufig freizuhalten (6 V 903/07).

    Dies ergibt sich auch aus § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BremBG i. V. m. § 6 BeamtStG, nach dem die hauptamtlichen Ortsamtsleiter Beamte auf Zeit sind, für die die Vorschriften für Lebenszeitbeamte entsprechend anzuwenden sind, wenn sich nicht aus dem Landesrecht etwas anderes ergibt, was hinsichtlich der hauptamtlichen Ortsamtsleiterstellen nicht der Fall ist (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 02.01.2008 - 6 V 903/07).

  • OVG Bremen, 20.08.2010 - 2 B 162/10

    Vereinbarkeit einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung einer

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  • VG Bremen, 29.04.2010 - 6 V 3/10

    Stellenbesetzung Ortsamtsleiter

    Dafür spricht, dass die Antragsgegnerin wohl - jedenfalls nach Durchführung des Leistungsvergleichs - den Senat bezüglich der Entscheidung über die Besetzung einer Ortsamtsleiterstelle durch das Votum des Beirats als grundsätzlich gebunden ansieht und daher bereits mit dem Vorschlag an den Senat unmittelbar eine Rechtsbeeinträchtigung drohen kann (vgl. hierzu VG Bremen, Beschl. v. 02.01.2008 - 6 V 903/07 -).

    Dies ergibt sich auch aus § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BremBG i. V. m. § 6 BeamtStG, nach dem die hauptamtlichen Ortsamtsleiter Beamte auf Zeit sind, für die die Vorschriften für Lebenszeitbeamte entsprechend anzuwenden sind, wenn sich nicht aus dem Landesrecht etwas anderes ergibt, was hinsichtlich der hauptamtlichen Ortsamtsleiterstellen nicht der Fall ist (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 02.01.2008 - 6 V 903/07 -).

  • VG Bremen, 16.07.2008 - 6 V 1216/08

    Stellenbesetzung Ortsamtsleitung Vegesack

    Bewerbern um das Amt eines hauptamtlichen Ortsamtsleiters steht nach geltender Rechtslage ein durch einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO grundsätzlich sicherungsfähiger Bewerberverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 128 BremLV, § 9 BremBG zu (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 10.01.2006 - 6 V 2545/05 - sowie vom 02.01.2008 - 6 V 903/07 -).

    Gleichwohl bleibt es beim Letztentscheidungsrecht des Senats hinsichtlich der Auswahl der Ortamtsleiter (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 02.01.2008 - 6 V 903/07 -).

  • VG Bremen, 16.12.2010 - 6 V 676/10

    Ortsamt Konkurrentenstreitigkeit

    Dies ergibt sich auch aus § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BremBG i. V. m. § 6 BeamtStG, nach dem die hauptamtlichen Ortsamtsleiter Beamte auf Zeit sind, für die die Vorschriften für Lebenszeitbeamte entsprechend anzuwenden sind, wenn sich nicht aus dem Landesrecht etwas anderes ergibt, was hinsichtlich der hauptamtlichen Ortsamtsleiterstellen nicht der Fall ist (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 02.01.2008 - 6 V 903/07).
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