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   VG Bremen, 02.04.2020 - 1 K 1966/17   

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https://dejure.org/2020,9691
VG Bremen, 02.04.2020 - 1 K 1966/17 (https://dejure.org/2020,9691)
VG Bremen, Entscheidung vom 02.04.2020 - 1 K 1966/17 (https://dejure.org/2020,9691)
VG Bremen, Entscheidung vom 02. April 2020 - 1 K 1966/17 (https://dejure.org/2020,9691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    Endgültiges Nichtbestehen der Bachelorprüfung - Wirtschaftsmathematik - Krankheit; Prüfung; Rücktritt; unverzüglich; Unverzüglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus VG Bremen, 02.04.2020 - 1 K 1966/17
    grundsätzlich vor Beginn der Prüfung, spätestens aber dann, wenn er sich ihrer bewusstgeworden ist (BVerwG, U.v. 7.10.1988, 7 C 8/88, juris Rdnr. 11 ff. = BVerwG 80, 282).

    Eine Rücktrittserklärung ist danach nicht mehr unverzüglich, wenn sie nicht zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt, zu dem sie vom Prüfling zumutbarer Weise hätte erwartet werden können (BVerwG, U.v. 7.10.1988, 7 C 8/88, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 6 B 12.93

    Apotheker - Prüfung - Krankheitsbedingter Rücktritt - Unverzügliche Mitteilung

    Auszug aus VG Bremen, 02.04.2020 - 1 K 1966/17
    Das Erfordernis einer unverzüglichen Anzeige und Glaubhaftmachung ist nach der Rechtsprechung mit höherrangigem Recht vereinbar, weil es dazu dient, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung zu ermöglichen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund gegeben ist, um derart zum Schutz der anderen Prüflinge in ihrer Chancengleichheit einen missbräuchlichen Rücktritt auszuschließen (BVerwG, B.v. 27.01.1994, 6 B 12/93, juris, Rn. 2; B.v. 25.01.2018, 6 B 36/17, juris, Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 02.09.2008 - 4 B 104/07

    Rücktritt; Gesundheitszustand; Gesundheitsamt; Unverzüglichkeit;

    Auszug aus VG Bremen, 02.04.2020 - 1 K 1966/17
    Denn es widerspräche dem Grundsatz der Chancengleichheit, einem Kandidaten, der sich ungeachtet einer erkannten Verminderung seiner Leistungsfähigkeit einer Prüfung in der Hoffnung stellt, sie gleichwohl zu bestehen, im Falle des Misslingens eine weitere Prüfungschance einzuräumen (OVG Sachsen, B.v. 2.9.2008, 4 B 104/07, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 25.01.2018 - 6 B 36.17

    Rücktritt von abgelegten Prüfungen wegen Erkrankung; Unverzüglichkeit;

    Auszug aus VG Bremen, 02.04.2020 - 1 K 1966/17
    Das Erfordernis einer unverzüglichen Anzeige und Glaubhaftmachung ist nach der Rechtsprechung mit höherrangigem Recht vereinbar, weil es dazu dient, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung zu ermöglichen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund gegeben ist, um derart zum Schutz der anderen Prüflinge in ihrer Chancengleichheit einen missbräuchlichen Rücktritt auszuschließen (BVerwG, B.v. 27.01.1994, 6 B 12/93, juris, Rn. 2; B.v. 25.01.2018, 6 B 36/17, juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81

    Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit -

    Auszug aus VG Bremen, 02.04.2020 - 1 K 1966/17
    Dabei trägt der Prüfling die materielle Beweislast dafür, dass er seinen Rücktritt unverzüglich erklärt hat (BVerwG, U.v. 22.10.1982, 7 C 119/81, juris, BVerwGE 66, 213).
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