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   VG Bremen, 06.03.1996 - 5 AS 39/94   

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VG Bremen, 06.03.1996 - 5 AS 39/94 (https://dejure.org/1996,8572)
VG Bremen, Entscheidung vom 06.03.1996 - 5 AS 39/94 (https://dejure.org/1996,8572)
VG Bremen, Entscheidung vom 06. März 1996 - 5 AS 39/94 (https://dejure.org/1996,8572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht: Fehlende politische Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung und Asylantragstellung, Angola, Fehlende Abschiebungshindernisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Bremen, 06.03.1996 - 5 AS 39/94
    Solche Abschiebung verstieße jedoch zwangsläufig auch gegen die in Art. 1 und 2 des Grundgesetzes ( GG ) verbrieften Grundrechte, die bei der Auslegung von § 53 Abs. 6 AuslG zu berücksichtigen sind (BVerwG, U.v. 17.10.1995, 9 C 9/95, Abdruck S. 9).

    Die gebotene verfassungskonforme einschränkende Auslegung des § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG ergibt jedoch, daß das Bundesamt Abschiebungsschutz wegen solcher Gefahren ausnahmsweise dann gewähren kann, wenn die obersten Landesbehörden von ihrer Ermessensermächtigung aus § 54 AuslG zur Anordnung eines generellen Abschiebestopps keinen Gebrauch gemacht haben, obwohl im Heimatland des Ausländers eine extreme allgemeine Gefahrenlage herrscht, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde (BVerwG, U. v. 17.10.1995, a.a.O., Abdruck S. 9), bzw. dort jedermann zu jeder Zeit einer individuellen Gesundheits- und Lebensgefahr ausgesetzt wäre (vgl. OVG Bremen, B. v. 20.10.1995, 2 B 55/95).

  • OVG Bremen, 20.10.1995 - 2 B 55/95
    Auszug aus VG Bremen, 06.03.1996 - 5 AS 39/94
    Es kann dahinstehen, ob § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m Art. 3 EMRK überhaupt vor Gefahren aufgrund der allgemeinen Zustände im Zielland einer Abschiebung, wie Naturkatastrophen, Bürgerkrieg, Unruhen, Kriminalität, schützt, oder ob es insofern prinzipiell an dem Erfordernis einer "konkreten", auf den Betroffenen bezogenen Gefahrenlage, bzw. einer "Behandlung" fehlt (so BVerwG, U.v. 17.10.1995, 9 C 15/95; OVG Bremen, Beschlüsse vom 28.9.1995, 2 B 175/95, Abdruck S. 3, 6 und 20.10.1995, 2 B 55/95, S. 3).

    Die gebotene verfassungskonforme einschränkende Auslegung des § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG ergibt jedoch, daß das Bundesamt Abschiebungsschutz wegen solcher Gefahren ausnahmsweise dann gewähren kann, wenn die obersten Landesbehörden von ihrer Ermessensermächtigung aus § 54 AuslG zur Anordnung eines generellen Abschiebestopps keinen Gebrauch gemacht haben, obwohl im Heimatland des Ausländers eine extreme allgemeine Gefahrenlage herrscht, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde (BVerwG, U. v. 17.10.1995, a.a.O., Abdruck S. 9), bzw. dort jedermann zu jeder Zeit einer individuellen Gesundheits- und Lebensgefahr ausgesetzt wäre (vgl. OVG Bremen, B. v. 20.10.1995, 2 B 55/95).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.1995 - 2 L 10/94
    Auszug aus VG Bremen, 06.03.1996 - 5 AS 39/94
    Vor diesem Hintergrund bildet die auf keinen konkreten Vorkommnissen beruhende Einschätzung amnesty internationals keine ausreichende Grundlage, auf der eine beachtliche Wahrscheinlichkeit von Verfolgungsmaßnahmen allein wegen der Asylantragstellung oder eines illegalen Auslandsaufenthaltes festgestellt werden könnte (so auch VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 6.9.1995, A 13 S 665/93; OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 19.4.1995, 2 L 10/94).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1995 - A 13 S 665/93

    Zur - fehlenden - Gefahr politischer Verfolgung für angolanische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Bremen, 06.03.1996 - 5 AS 39/94
    Vor diesem Hintergrund bildet die auf keinen konkreten Vorkommnissen beruhende Einschätzung amnesty internationals keine ausreichende Grundlage, auf der eine beachtliche Wahrscheinlichkeit von Verfolgungsmaßnahmen allein wegen der Asylantragstellung oder eines illegalen Auslandsaufenthaltes festgestellt werden könnte (so auch VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 6.9.1995, A 13 S 665/93; OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 19.4.1995, 2 L 10/94).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VG Bremen, 06.03.1996 - 5 AS 39/94
    Es kann dahinstehen, ob § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m Art. 3 EMRK überhaupt vor Gefahren aufgrund der allgemeinen Zustände im Zielland einer Abschiebung, wie Naturkatastrophen, Bürgerkrieg, Unruhen, Kriminalität, schützt, oder ob es insofern prinzipiell an dem Erfordernis einer "konkreten", auf den Betroffenen bezogenen Gefahrenlage, bzw. einer "Behandlung" fehlt (so BVerwG, U.v. 17.10.1995, 9 C 15/95; OVG Bremen, Beschlüsse vom 28.9.1995, 2 B 175/95, Abdruck S. 3, 6 und 20.10.1995, 2 B 55/95, S. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.1995 - 2 L 34/95

    Bürgerkrieg; Bürgerkriebssituation; Bewaffnete Konflikte; Afghanistan

    Auszug aus VG Bremen, 06.03.1996 - 5 AS 39/94
    Art. 3 EMRK steht einer Abschiebung in Notstands- oder Bürgerkriegsgebiete jedenfalls nicht grundsätzlich entgegen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, U.v. 15.3.1995, 2 L 34/95; GK AuslR § 53 Rn. 76), sondern allenfalls dann, wenn aufgrund einer besonders zugespitzten Situation konkrete und ernsthafte Gründe dafür sprechen, daß der Abzuschiebende im Einzelfall Opfer der Zustände im Zielland wird, beispielsweise weil, wie in einem unmittelbaren Kampfgebiet, nahezu jedermann jederzeit Opfer werden kann (vgl. GK AuslR § 53 Rn. 208).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80

    Asylgesuch - Ablehnungsgrund - Verhältnisse im Herkunftsland - Gemeinkundige

    Auszug aus VG Bremen, 06.03.1996 - 5 AS 39/94
    Asylrelevante Verfolgungsmaßnahmen sind solche, die eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder die persönliche Freiheit beinhalten oder zu Beeinträchtigungen anderer Rechtspositionen führen, wenn diese nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. November 1982, 9 C 844/80, InfAuslR 83, 60 im Anschluß an Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 2. Juli 1980, 1 BvR 147, u.a. /80, BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus VG Bremen, 06.03.1996 - 5 AS 39/94
    Dabei ist bezüglich der Gefahr einer solchen Bedrohung der gleiche Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen wie bezüglich der Prognose im Rahmen der Asylanerkennung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 3. November 1992, 9 C 21/92, InfAuslR 93, 150).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Bremen, 06.03.1996 - 5 AS 39/94
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für die Verfolgung sprechenden Gründe ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. März 1988, 9 C 278/86, BVerwGE 79, 143, 150 f.).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus VG Bremen, 06.03.1996 - 5 AS 39/94
    Asylberechtigt nach Art. 16 a Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ) ist jeder, der aus politischen Gründen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen wegen seiner politischen Überzeugung, seiner Rasse, seiner Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe bei seiner Rückkehr in sein Heimatland gegenwärtig oder in absehbarer Zeit zu befürchten hat (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Mai 1983, 9 C 36/83, BVerwGE 67, 184 ).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

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