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   VG Bremen, 09.08.2017 - 1 K 3592/16   

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VG Bremen, 09.08.2017 - 1 K 3592/16 (https://dejure.org/2017,29259)
VG Bremen, Entscheidung vom 09.08.2017 - 1 K 3592/16 (https://dejure.org/2017,29259)
VG Bremen, Entscheidung vom 09. August 2017 - 1 K 3592/16 (https://dejure.org/2017,29259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    AsylG § 3 Abs 1; GG Art 16a Abs 1
    Syrien - Militärdienst; Militärdienst Höchstalter; Militärdienstentziehung; Syrien; Wehrdienst; Wehrdienst Höchstalter; Wehrdienstentziehung; Wehrpflicht; Wehrpflicht Höchstalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Bremen, 09.08.2017 - 1 K 3592/16
    Ebenso wird für die Sicherheitskräfte ersichtlich sein, ob eine Ausreiseerlaubnis der Militärbehörde vorlag (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - juris Rn. 73).

    Diesen Kriegszielen hat das Regime in den vergangenen fünf Jahren alle anderen Sekundärziele untergeordnet und zu ihrer Verteidigung hat es nicht nur zehntausende Tote unter der Zivilbevölkerung in Kauf genommen, sondern auch massive eigene Verluste (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - juris Rn. 76 m. w. N.).

    Dabei sind bei von Sicherheitsdiensten aufgegriffenen Männern, die sich dem Militärdienst entzogen hatten, auch Fälle von Folter, Misshandlungen und außergerichtlichen Hinrichtungen dokumentiert (vgl. nur: Schweizerische Flüchtlingshilfe, Syrien: Rekrutierung durch die Syrische Armee, 30.07.2014, S. 3; weitere Nachweise bei: Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.02.2013 - BVGE 2015/3 - Ziff. 6.7.2; vgl. auch: vgl. VGH Bayern, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - juris Rn. 77).

    Insoweit wird deutlich, dass das Interesse des syrischen Regimes an einer jederzeit möglichen Einberufung seiner militärdiensttauglichen Staatsbürger zur Weiterverfolgung seiner Kriegsziele und damit letztlich für die Wiederherstellung und den Erhalt seiner Macht von entscheidender Bedeutung ist (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - juris Rn. 78).

    Denn diese Personen haben sich trotz des das Regime in seiner Existenz bedrohenden Krieges nicht für einen Militäreinsatz bereit gehalten und so aus der Sicht der Machthaber ein Verhalten gezeigt, das dessen drängenden militärischen Bedürfnissen zuwiderläuft (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - juris Rn. 72, 76 ff., VG Lüneburg, Urt. v. 30.01.2017 - 4 A 231/16 - juris Rn. 33; VG Freiburg, Urt. v. 16.12.2016 - A 1 K 3898/16 - juris Rn. 21 m. w. N.; Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.02.2013 - BVGE 2015/3 - Ziff. 6.7.2).

    Der Rückkehrer soll durch die unmittelbar bei Einreise erfolgende "Sonderbehandlung" der Folter - neben der flüchtlingsrechtlich im Grundsatz nicht relevanten Zwangsrekrutierung und ggf. erfolgenden Bestrafung wegen eines Wehrdelikts - für seine in der Bürgerkriegssituation politisch unzuverlässige Haltung und die darin zum Ausdruck kommende regimefeindliche Gesinnung eingeschüchtert und bestraft werden (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - juris Rn. 79).

    So führt die Menschenrechtsorganisation Amnesty International im jüngsten Bericht zu Haftbedingungen in Syrien betreffend das Jahr 2016 an, dass die Nachforschungen der Organisation seit dem Beginn der Krise darauf hindeuten würden, dass jeder, der als oppositionell wahrgenommen werden könnte, Gefahr laufe, willkürlich inhaftiert zu werden, zu verschwinden oder gefoltert oder misshandelt zu werden und möglicherweise in der Haft zu sterben (Amnesty Report 2016 v. 02.03.2016, S. 16; vgl. auch: VGH Bayern, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - juris Rn. 79).

    Aus dem Jahr 2014 seien dem United States Departement of State keine strafrechtlichen Verfahren oder Verurteilungen von Angehörigen der Sicherheitsdienste wegen Missbrauchs oder Korruption bekannt (vgl. zum Ganzen Schweizerische Flüchtlingshilfe, Schnellrecherche der SFH-Länderanalyse v. 26.10.2015 zu Syrien: Geheimdienst, S. 4f. m. w. N.; vgl. auch: VGH Bayern, Urt. v. 12.12.2017 - 21 B 16.30372 - juris Rn. 79).

  • VG Sigmaringen, 31.01.2017 - A 3 K 4482/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an wehrpflichtige Syrer wegen illegaler

    Auszug aus VG Bremen, 09.08.2017 - 1 K 3592/16
    Vielmehr schlägt die Desertion bzw. Militärdienstentziehung auf jeden einzelnen Betroffenen durch, - 10 - denn es besteht ein erhebliches Mobilisierungsinteresse der syrischen Armee, so dass ein Interesse gerade an jedem einzelnen wehrfähigen Mann anzunehmen ist (vgl. VG Sigmaringen, Urt. v. 31.01.2017 - A 3 K 4482/16 - juris Rn. 139).

    Dies steht schon aufgrund der allgemein zugänglichen täglichen Berichterstattung in Rundfunk, Fernsehen und Printmedien zur ausreichenden Überzeugung der Kammer fest (vgl. auch VG Lüneburg, Urt. v. 30.01.2017 - 4 A 231/16 - juris Rn. 38 m. w. N.; VG Sigmaringen, Urt. v. 31.01.2017 - A 3 K 4482/16 - juris Rn. 134 ff. m. w. N.; VG Freiburg, Urt. v. 16.12.2016 - A 1 K 3898/16 - juris Rn. 23).

  • VG Freiburg, 16.12.2016 - A 1 K 3898/16

    Asylerhebliche Verfolgung; Syrien; Wehrdienstentziehung

    Auszug aus VG Bremen, 09.08.2017 - 1 K 3592/16
    Denn diese Personen haben sich trotz des das Regime in seiner Existenz bedrohenden Krieges nicht für einen Militäreinsatz bereit gehalten und so aus der Sicht der Machthaber ein Verhalten gezeigt, das dessen drängenden militärischen Bedürfnissen zuwiderläuft (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - juris Rn. 72, 76 ff., VG Lüneburg, Urt. v. 30.01.2017 - 4 A 231/16 - juris Rn. 33; VG Freiburg, Urt. v. 16.12.2016 - A 1 K 3898/16 - juris Rn. 21 m. w. N.; Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.02.2013 - BVGE 2015/3 - Ziff. 6.7.2).

    Dies steht schon aufgrund der allgemein zugänglichen täglichen Berichterstattung in Rundfunk, Fernsehen und Printmedien zur ausreichenden Überzeugung der Kammer fest (vgl. auch VG Lüneburg, Urt. v. 30.01.2017 - 4 A 231/16 - juris Rn. 38 m. w. N.; VG Sigmaringen, Urt. v. 31.01.2017 - A 3 K 4482/16 - juris Rn. 134 ff. m. w. N.; VG Freiburg, Urt. v. 16.12.2016 - A 1 K 3898/16 - juris Rn. 23).

  • VG Lüneburg, 30.01.2017 - 4 A 231/16

    Flüchtling; Homs; Reservist; Syrien; Wehrdienst

    Auszug aus VG Bremen, 09.08.2017 - 1 K 3592/16
    Denn diese Personen haben sich trotz des das Regime in seiner Existenz bedrohenden Krieges nicht für einen Militäreinsatz bereit gehalten und so aus der Sicht der Machthaber ein Verhalten gezeigt, das dessen drängenden militärischen Bedürfnissen zuwiderläuft (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - juris Rn. 72, 76 ff., VG Lüneburg, Urt. v. 30.01.2017 - 4 A 231/16 - juris Rn. 33; VG Freiburg, Urt. v. 16.12.2016 - A 1 K 3898/16 - juris Rn. 21 m. w. N.; Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.02.2013 - BVGE 2015/3 - Ziff. 6.7.2).

    Dies steht schon aufgrund der allgemein zugänglichen täglichen Berichterstattung in Rundfunk, Fernsehen und Printmedien zur ausreichenden Überzeugung der Kammer fest (vgl. auch VG Lüneburg, Urt. v. 30.01.2017 - 4 A 231/16 - juris Rn. 38 m. w. N.; VG Sigmaringen, Urt. v. 31.01.2017 - A 3 K 4482/16 - juris Rn. 134 ff. m. w. N.; VG Freiburg, Urt. v. 16.12.2016 - A 1 K 3898/16 - juris Rn. 23).

  • VG Bremen, 01.02.2017 - 1 K 1128/16

    Asyl, Syrien - Asyl; Flüchtlingseigenschaft; Syrien

    Auszug aus VG Bremen, 09.08.2017 - 1 K 3592/16
    (Anschluss an VG Bremen, Urteil vom 01. Februar 2017 - 1 K 1128/16 -).

    Aufgrund einer zusammenfassenden Bewertung der gesamten Umstände steht zur Überzeugung der Kammer (vgl. bereits VG Bremen, Urt. v. 01.02.2017 - 1 K 1128/16 - juris Rn. 27 ff.) fest, dass Rückkehrern im militärdienstpflichtigen Alter (Wehrpflichtige, Reservisten), die sich durch die Flucht ins Ausland (auch) einer in der Bürgerkriegssituation drohenden Einberufung zum Militärdienst entzogen haben, bei der Einreise im Zusammenhang mit den Sicherheitskontrollen von den syrischen Sicherheitskräften in Anknüpfung an eine (unterstellte) oppositionelle Gesinnung (§ 3b Abs. 1 Nr. 5 AsylG) mit -7- beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine menschenrechtswidrige Behandlung im Sinne des § 3a Abs. 2 Nr. 1 AsylG, insbesondere Folter, droht (1.).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Bremen, 09.08.2017 - 1 K 3592/16
    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es auch aus der Sicht eines besonnen und vernünftig denkenden Menschen bei der Überlegung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z. B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 - juris).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Bremen, 09.08.2017 - 1 K 3592/16
    Wegen des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem sich der Asylsuchende vielfach befindet, genügt es bei alledem, dass er die Gefahr politischer Verfolgung glaubhaft macht (BVerwG, Urt. v. 16.04.1985 - 9 C 109.84 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Bremen, 09.08.2017 - 1 K 3592/16
    Ihm obliegt es dabei, unter Angaben genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern, aus dem sich - als wahr unterstellt - ergibt, dass ihm bei verständiger Würdigung politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, im Herkunftsstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (BVerwG, Urt. v. 24.03.1987 - 9 C 321.85 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Bremen, 09.08.2017 - 1 K 3592/16
    Das Gericht muss auch in Asylstreitigkeiten die volle Überzeugung von der Wahrheit des von einem Kläger behaupteten individuellen Schicksals erlangen, aus der er seine Furcht vor politischer Verfolgung herleitet (BVerwG, Beschl. v. 21.07.1989 - 9 B 239.89 - juris Rn. 3).
  • VG Bremen, 03.05.2017 - 1 K 2172/16
    Auszug aus VG Bremen, 09.08.2017 - 1 K 3592/16
    Diese Umstände rechtfertigen noch nicht die begründete Furcht, dass syrische staatliche Stellen den Kläger bei einer Rückkehr nach Syrien als Oppositionellen betrachten und ihn deshalb wegen einer ihm unterstellten politischen Überzeugung verfolgen (VG Bremen, Urt. v. 03.05.2017 - 1 K 2172/16 - juris Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

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