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   VG Bremen, 11.03.2010 - 5 V 1838/09   

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VG Bremen, 11.03.2010 - 5 V 1838/09 (https://dejure.org/2010,14795)
VG Bremen, Entscheidung vom 11.03.2010 - 5 V 1838/09 (https://dejure.org/2010,14795)
VG Bremen, Entscheidung vom 11. März 2010 - 5 V 1838/09 (https://dejure.org/2010,14795)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VG Bremen, 11.03.2010 - 5 V 1838/09
    Diese höhere Schwelle bedeutet jedoch nicht, dass geringere Einwirkungen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen ausschließen; vielmehr kann sich das Ermessen der Behörde bei Überschreiten dieser Schwelle zu einer Pflicht zum Eingreifen verdichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1986, Az. 7 C 76/84).

    Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen als Mittel der Lärmbekämpfung müssen dort ausscheiden, wo sie die Verhältnisse nur um den Preis neuer Unzulänglichkeiten an anderer Stelle verbessern könnten, die im Ergebnis zu einer verschlechterten Gesamtbilanz führen, etwa weil sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigen oder im Hinblick auf eintretende Änderungen von Verkehrsströmen noch gravierendere Lärmbeeinträchtigungen von Anliegern anderer Straßen zur Folge haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1986, Az. 7 C 76.84).

    Schließlich ist zu beachten, dass Verkehrslärm, der von den Anliegern einer Bundesfernstraße (einschließlich Ortsdurchfahrt) oder einer Landesstraße bzw. einer Kreisstraße wegen ihrer der Widmung entsprechenden Verkehrsbedeutung ertragen werden muss, den Anliegern einer Ortserschließungsstraße nicht ohne Weiteres in gleicher Weise zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.02.2000, Az. 3 C 14.99 und vom 04.06.1986, Az. 7 C 76.84).

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Bremen, 11.03.2010 - 5 V 1838/09
    Als Verkehrsteilnehmerin, die über einen von dem Durchfahrverbot betroffenen Fuhrpark verfügt, kann die Antragstellerin eine Verletzung ihrer Rechte durch das Durchfahrverbot geltend machen, etwa weil die Voraussetzungen einer Verkehrsbeschränkung aus § 45 StVO nicht gegeben sind oder die Behörde bei der Ermessensausübung ihre Interessen nicht rechtsfehlerfrei mit den Interessen der Allgemeinheit und den Interessen anderer Verkehrsteilnehmer abgewogen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1993, Az. 11 C 35.92).

    Darüber hinaus hat die Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, ob und welche Verkehrsregelungen, die den Verkehr zum Zwecke der Verkehrssicherheit oder -ordnung lenken oder beschränken sollen, zu dem angestrebten Zweck geeignet und erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.04.1980, Az. 7 C 19.78 und vom 27.01.1993, Az. 11 C 35.92).

  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus VG Bremen, 11.03.2010 - 5 V 1838/09
    Jedenfalls liegt ein Übergriff in straßen(wege)rechtliche Kompetenzen nicht im Falle solcher verkehrsrechtlich begründeter Straßenbenutzungsregelungen vor, die nur einen Teil des Kraftfahrzeugverkehrs absperren, also - anders als bei den Fußgängerzonen - den Kraftfahrzeugverkehr durchgehend - wenn auch beschränkt - aufrechterhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1980, Az. 7 C 19/78).

    Darüber hinaus hat die Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, ob und welche Verkehrsregelungen, die den Verkehr zum Zwecke der Verkehrssicherheit oder -ordnung lenken oder beschränken sollen, zu dem angestrebten Zweck geeignet und erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.04.1980, Az. 7 C 19.78 und vom 27.01.1993, Az. 11 C 35.92).

  • BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 79.06

    Lkw-Überholverbot; Überholverbot; fließender Verkehr; Beschränkung des fließenden

    Auszug aus VG Bremen, 11.03.2010 - 5 V 1838/09
    Dabei kann eine besondere Verkehrsbelastung - also die im so genannten DTV-Wert ausgedrückte durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke oder ein überproportional hoher Anteil des so genannten Schwerlastverkehrs - auch für sich allein die Gefahren begründen, die straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zu begründen vermögen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2007, Az. 3 B 79/06).

    Die weitere Voraussetzung, dass die vorzufindende Gefahrenlage das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigen muss, ist dann erfüllt, wenn alsbald mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermehrt Schadensfälle eintreten würden, sähe die zuständige Behörde von jeglicher gefahrenmindernden Tätigkeit ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2007, Az. 3 B 79/06).

  • BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99

    Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm;

    Auszug aus VG Bremen, 11.03.2010 - 5 V 1838/09
    Schließlich ist zu beachten, dass Verkehrslärm, der von den Anliegern einer Bundesfernstraße (einschließlich Ortsdurchfahrt) oder einer Landesstraße bzw. einer Kreisstraße wegen ihrer der Widmung entsprechenden Verkehrsbedeutung ertragen werden muss, den Anliegern einer Ortserschließungsstraße nicht ohne Weiteres in gleicher Weise zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.02.2000, Az. 3 C 14.99 und vom 04.06.1986, Az. 7 C 76.84).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1996 - 25 A 2475/93
    Auszug aus VG Bremen, 11.03.2010 - 5 V 1838/09
    Allerdings ist zumindest bei besonders hoher Lärmbelastung zu berücksichtigen, dass nach akustischen Erkenntnissen auch eine Pegelminderung von weniger als 3 dB(A) hörbar ist, (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.02.1992, Az. 4 NB 11.91) und in Betracht zu ziehen, dass schon das Unterbleiben einzelner Spitzenpegel für das akustische Empfinden der Betroffenen eine spürbare Erleichterung bedeuten kann, auch ohne dass eine Reduzierung des insoweit nur beschränkt aussagekräftigen Mittelungspegels um 2 oder 3 dB(A) erreicht wird (vgl. OVG NRW, Urteile vom 12.01.1996, Az. 25 A 2475/93).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VG Bremen, 11.03.2010 - 5 V 1838/09
    Allerdings ist zumindest bei besonders hoher Lärmbelastung zu berücksichtigen, dass nach akustischen Erkenntnissen auch eine Pegelminderung von weniger als 3 dB(A) hörbar ist, (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.02.1992, Az. 4 NB 11.91) und in Betracht zu ziehen, dass schon das Unterbleiben einzelner Spitzenpegel für das akustische Empfinden der Betroffenen eine spürbare Erleichterung bedeuten kann, auch ohne dass eine Reduzierung des insoweit nur beschränkt aussagekräftigen Mittelungspegels um 2 oder 3 dB(A) erreicht wird (vgl. OVG NRW, Urteile vom 12.01.1996, Az. 25 A 2475/93).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus VG Bremen, 11.03.2010 - 5 V 1838/09
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1996, Az. 11 A 86.95).
  • BVerwG, 18.10.1999 - 3 B 105.99

    Zum Anlieger-Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen

    Auszug aus VG Bremen, 11.03.2010 - 5 V 1838/09
    Die zuständige Behörde kann selbst bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.10.1999, Az. 3 B 105/99).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1997 - 25 A 4997/96

    Verurteilung zur Neubescheidung; Beschwer; Rechtliche Beurteilung; Zeitpunkt der

    Auszug aus VG Bremen, 11.03.2010 - 5 V 1838/09
    Dieser von der Rechtsprechung für die Lärmvorsorge entwickelte Grundsatz muss erst recht für die Lärmsanierung durch verkehrsrechtliche Maßnahmen gelten (vgl. OVG NRW, Urteil vom 02.12.1997, Az. 25 A 4997/96).
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

  • VGH Hessen, 07.03.1989 - 2 UE 319/84

    Verwaltungsakt; Nachholung der Begründung; Nachtfahrtverbot für Lastkraftwagen;

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 51.87

    Erschlossensein eines Grundstücks durch Errichtung eines Lärmschutzwalls;

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

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