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   VG Bremen, 13.02.2003 - 2 K 349/01.A   

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VG Bremen, 13.02.2003 - 2 K 349/01.A (https://dejure.org/2003,25061)
VG Bremen, Entscheidung vom 13.02.2003 - 2 K 349/01.A (https://dejure.org/2003,25061)
VG Bremen, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 2 K 349/01.A (https://dejure.org/2003,25061)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Bremen, 13.02.2003 - 2 K 349/01
    Ob eine spezifisch an asylerhebliche Merkmale anknüpfende Verfolgungsrichtung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der objektiv erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen und Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfGE 80, 315).

    Nach diesem normativen Leitbild des Asylgrundrechts gelten für die Beurteilung, ob ein Asylsuchender politisch Verfolgter ist, unterschiedliche Maßstäbe je nachdem, ob er seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist (BVerfGE 80, 315, 344).

    Hinsichtlich der Sicherheit vor politischer Verfolgung in anderen Landesteilen, ist sowohl bei der Rückschau als auch bei der Prognose für die Rückkehr der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen, mithin muss der Asylsuchende in den anderen Landesteilen hinreichend sicher vor politischer Verfolgung sein (BVerfGE 80, 315, 345, 346; BVerwG NVwZ 93, 791).

    ... unabhängigen Nachteile und Gefahren, die mit einem Ausweichen innerhalb des Heimatstaates möglicherweise verbunden sind, ist nicht geboten (BVerfGE 80, 315, 345).

    Gleichwohl gilt auch für die Verfolgungsprognose bei Rückkehr eines unverfolgt ausgereisten Asylsuchenden der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Sicherheit vor politischer Verfolgung, wenn in einem Teil des Staatsgebietes politische Verfolgung wegen eines geltend gemachten Verfolgungsgrundes droht und sich der Heimatstaat damit als ein Verfolgerstaat erweist (BVerfGE 80, 315, 346; BVerfG NVwZ 1993, 791; a.A. VGH Kassel NVwZ-RR 1994, 232).

    Dieses steht im Hinblick auf den anzuwendenden Prognosemaßstab einer Flucht aufgrund bereits erlittener Verfolgung gleich (BVerfGE 80, 315, 344).

  • OVG Thüringen, 06.02.2002 - 2 KO 582/97

    Togo, UFC, PFC, Mitglieder, Vorladung, Glaubwürdigkeit, Objektive

    Auszug aus VG Bremen, 13.02.2003 - 2 K 349/01
    Die feststellbaren Menschenrechtsverletzungen lassen sich insoweit auch darauf zurückführen, dass erst wenn gesellschaftliche Entwicklungen den Machtanspruch Eyadémas direkt berühren, unmittelbare staatliche Reaktionen zu verzeichnen sind, die sich dann als ,,Ausbruch" aus der förmlichen Demokratisierung des Landes darstellen (OVG Weimar, B. v. 06.02.2002 - 2 KO 582/97).

    Für eine derartige Praxis, die sich im Übrigen in direktem Widerspruch zu den Auskünften des Bundesamts stehen würde, findet sich kein Anhalt (OVG Weimar, B. v. 06.02.2002 - 2 KO 582/97).

    Außerdem fehlen Erkenntnisse darüber, mit welcher Intensität die togoische exilpolitische Szene überhaupt vom togoischen Regime beobachtet wird und diesem zur Kenntnis gelangt (OVG Weimar, B. v. 06.02.2002 - 2 KO 582/97).

    Die bloße Mitgliedschaft in togoischen Oppositionsparteien bzw. deren Exilorganisationen in Deutschland oder die Ausübung eines rein organisationsinternen Amts und/oder die Teilnahme an gegen das togoische Regime gerichtete Demonstrationen, Versammlungen und ähnlichen Veranstaltungen sind jedenfalls keine exponierte politische Tätigkeit in diesem Sinne (OVG Weimar, B. v. 06.02.2002 - 2 KO 582/97).

    Hinzukommen muss vielmehr, dass der Betreffende aus der Sicht des togoischen Regimes eine ernst zu nehmende Gefahr für den Bestand des Herrschaftssystems darstellt (OVG Weimar, B. v. 06.02.2002 - 2 KO 582/97).

  • VGH Bayern, 30.03.1999 - 25 BA 95.34283

    Togo, CAR, Olympio-Anhänger, Glaubwürdigkeit, Nachfluchtgründe, Subjektive

    Auszug aus VG Bremen, 13.02.2003 - 2 K 349/01
    Nicht zuletzt wegen gewisser aussenpolitischer Notwendigkeiten, die insbesondere durch wirtschaftlichen Interessen bedingt sind, weil Togo auf die wirtschaftliche Hilfe namentlich von den EU-Staaten und den USA angewiesen ist (vgl. VGH München, Urt. v. 30.03.1999 - 25 BA 95.34283, OVG Saarlouis, Urt.v. 26.08.1999 - 1 R 3/99 und OVG Weimar, Urt. v. 28.09.1999 - 2 KO 534/97), kann nicht davon ausgegangen werden, dass jedwede exilpolitische Tätigkeit zumal in den potenziellen ,,Geldgeber-Ländern", zu denen auch Deutschland gehört, zum Anlass von Verfolgungsmaßnahmen genommen wird.

    Träfe die vorgenannte Einschätzung von amnesty international zu, es bestünde mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgungsgefahr bei nahezu jedem exilpolitisch tätigen togoischen Asylbewerber, müssten insoweit Referenzfälle politischer Verfolgung feststellbar sein, zumal da togoische Asylbewerber in ihrer überwiegenden Mehrzahl mindestens einer, häufig sogar mehreren Exilorganisationen angehören, also einen entsprechend hohen Anteil der Rückkehrer stellen (VGH München, Urt. v. 30.03.1999 - 25 BA 95.34283).

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

    Auszug aus VG Bremen, 13.02.2003 - 2 K 349/01
    Hinsichtlich der Sicherheit vor politischer Verfolgung in anderen Landesteilen, ist sowohl bei der Rückschau als auch bei der Prognose für die Rückkehr der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen, mithin muss der Asylsuchende in den anderen Landesteilen hinreichend sicher vor politischer Verfolgung sein (BVerfGE 80, 315, 345, 346; BVerwG NVwZ 93, 791).

    Gleichwohl gilt auch für die Verfolgungsprognose bei Rückkehr eines unverfolgt ausgereisten Asylsuchenden der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Sicherheit vor politischer Verfolgung, wenn in einem Teil des Staatsgebietes politische Verfolgung wegen eines geltend gemachten Verfolgungsgrundes droht und sich der Heimatstaat damit als ein Verfolgerstaat erweist (BVerfGE 80, 315, 346; BVerfG NVwZ 1993, 791; a.A. VGH Kassel NVwZ-RR 1994, 232).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Bremen, 13.02.2003 - 2 K 349/01
    Die Verpflichtung zur Anerkennung eines Asylbewerbers setzt voraus, dass das Gericht die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht etwa nur von der Wahrscheinlichkeit - des von ihm behaupteten individuellen Schicksals erlangt hat, wenn es hierauf entscheidend ankommt (BVerwGE 71, 180).

    Seinem persönlichen Vorbringen und dessen Würdigung ist gerade bei fehlenden Beweisen gesteigerte Bedeutung beizumessen (BVerwGE 71, 180, 182).

  • OVG Saarland, 26.08.1999 - 1 R 3/99
    Auszug aus VG Bremen, 13.02.2003 - 2 K 349/01
    Nicht zuletzt wegen gewisser aussenpolitischer Notwendigkeiten, die insbesondere durch wirtschaftlichen Interessen bedingt sind, weil Togo auf die wirtschaftliche Hilfe namentlich von den EU-Staaten und den USA angewiesen ist (vgl. VGH München, Urt. v. 30.03.1999 - 25 BA 95.34283, OVG Saarlouis, Urt.v. 26.08.1999 - 1 R 3/99 und OVG Weimar, Urt. v. 28.09.1999 - 2 KO 534/97), kann nicht davon ausgegangen werden, dass jedwede exilpolitische Tätigkeit zumal in den potenziellen ,,Geldgeber-Ländern", zu denen auch Deutschland gehört, zum Anlass von Verfolgungsmaßnahmen genommen wird.

    Eine solche Einschätzung liegt nur bei solchen exponierten Tätigkeiten nahe, die aus der Sicht des Regimes als eine Gefahr für dessen Bestand anzusehen sind (OVG Saarlouis, Urt. v. 26.08.1999 - 1 R 3/99).

  • VGH Hessen, 26.07.1993 - 12 UE 2439/89

    Zur Gefahr politischer Verfolgung für Tamilen auf Sri Lanka - inländische

    Auszug aus VG Bremen, 13.02.2003 - 2 K 349/01
    Gleichwohl gilt auch für die Verfolgungsprognose bei Rückkehr eines unverfolgt ausgereisten Asylsuchenden der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Sicherheit vor politischer Verfolgung, wenn in einem Teil des Staatsgebietes politische Verfolgung wegen eines geltend gemachten Verfolgungsgrundes droht und sich der Heimatstaat damit als ein Verfolgerstaat erweist (BVerfGE 80, 315, 346; BVerfG NVwZ 1993, 791; a.A. VGH Kassel NVwZ-RR 1994, 232).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Bremen, 13.02.2003 - 2 K 349/01
    Wegen des sachtypischen Beweisnotstandes eines Asylbewerbers (BVerwGE 55, 82) sind allerdings seine Aussagen im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen.
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Bremen, 13.02.2003 - 2 K 349/01
    Die bloße Wahrscheinlichkeit eines vorgetragenen Asylsachverhalts reicht für die Asylanerkennung nicht aus (BVerwG in NVwZ 90, 171).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Bremen, 13.02.2003 - 2 K 349/01
    Asylrelevante Verfolgungsmaßnahmen sind solche, die eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder die persönliche Freiheit beinhalten oder zu Beeinträchtigungen anderer Rechtspositionen führen, wenn diese nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfGE 54, 341).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 100.90

    Abschiebungseinschränkungen bei verheirateten Ausländern

  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

  • VG Bremen, 04.07.2003 - 2 K 151/01
    Die vorstehende Einschätzung der Gefährdungssituation für togoische Asylbewerber entspricht der Rechtsprechung der Kammer (VG Bremen, Urt. v. 13.02.2003 - 2 K 349/01.A).

    Dieser wird wegen seiner exilpolitischen Aktivitäten, insbesondere wegen seiner Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit der Anti-Eyadéma-Kundgebung auf der Expo Hannover aus der Sicht der togoischen Staatsführung als gefährlicher Regimegegner angesehen (vgl. VG Bremen, Urteil vom 13.02.2003 - 2 K 349/01.A).

  • VG Bremen, 14.08.2003 - 2 K 1641/01

    Togo, Bassar, Straftäter, Strafhaft, Haftbedingungen, Menschenrechtswidrige

    Die vorstehende Einschätzung der Gefährdungssituation für togoische Asylbewerber entspricht der Rechtsprechung der Kammer (VG Bremen, Urt. v. 13.02.2003 - 2 K 349/01.A).
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