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   VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15   

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VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15 (https://dejure.org/2017,11188)
VG Bremen, Entscheidung vom 13.03.2017 - 7 K 2405/15 (https://dejure.org/2017,11188)
VG Bremen, Entscheidung vom 13. März 2017 - 7 K 2405/15 (https://dejure.org/2017,11188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremLV Art 47; BremPersVG § 52 Abs 1 S 1; BremPersVG § 58 Abs 3; BremPersVG § 65 Abs 1; BremPersVG § 65 Abs 3
    Mitbestimmung - Allzuständigkeit; Kinder- und Familienzentrum; Küchenleitung; Mitbestimmung; Umsetzung; vorläufige Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14

    TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag;

    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15
    An der Sichtweise des Antragstellers ändere auch der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.06.2014 - 6 P 1.14 -) zum Rheinland-Pfälzischen -4- Personalvertretungsgesetz nichts.

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer, dass ein Feststellungsinteresse im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren immer dann zu bejahen ist, wenn zwischen dem Personalrat und der Dienststellenleitung ein mitbestimmungsrechtlicher Streit entsteht, der auch im Hinblick auf künftige mögliche Konflikte klärungsbedürftig bleibt (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 13.12.2013 - P K -7- 462/12.PVL mit weiteren Nachweisen; vgl. zur Zulässigkeit eines solchen "Globalantrags" unter dem Gesichtspunkt der "Wiederholungsgefahr": BVerwG, Beschl. v. 24.06.2014 - 6 P 1/14 - ).

    "Katalogen wie dem des § 65 Abs. 1 BremPersVG muss ein Wille des Gesetzgebers entnommen werden, dass andere als die in ihnen erfassten Maßnahmen nur dann der Mitbestimmung des Personalrats gemäß einer allgemein gefassten Vorschrift unterliegen sollen, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den beispielhaft geregelten Maßnahmen in etwa gleichkommen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.06.2014 - 6 P 1/14 - für die Regelungen im Rheinland- Pfälzischen Personalvertretungsgesetz, juris).

    Andererseits hat es (BVerwG, Beschl. v. 24.06.2014 - 6 P 1/14 - für das Rheinland-Pfälzische Personalvertretungsgesetz, juris) ein Mitbestimmungsrecht verneint für den Fall, dass das Landespersonalvertretungsgesetz einzelne Mitbestimmungstatbestände ausdrücklich formuliert, weil dann von diesen Beispielskatalogen eine das Mitbestimmungsrecht begrenzende Wirkung ausgehe.

  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15
    Eine eingeschränkte Sichtweise, für die auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 17.07.1987 - 6 P 13/85 - eine Begründung habe fehlen lassen, führe zu einem Wertungswiderspruch mit dem gesetzgeberischen Willen, alle sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten der Mitbestimmung zu unterstellen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Beschluss vom 17.07.1987 - 6 P 13/85 -, juris, bezogen auf das -8- Bremische Personalvertretungsgesetz dargelegt, dass das dem Personalrat zustehende umfassende Mitbestimmungsrecht (Allzuständigkeit) rechtlichen Einschränkungen unterliege, die sich auch aus den Mitbestimmungsvorschriften des genannten Gesetzes selbst ergäben.

    Das dem Personalrat zustehende umfassende Mitbestimmungsrecht nach § 52 BremPersVG unterliegt vielmehr rechtlichen Einschränkungen, die sich teils aus der gemäß § 94 BPersVG für die Länder geltenden Rahmenvorschrift des § 104 BPersVG, teils aber auch aus dem Zusammenhang der Mitbestimmungsvorschriften des BremPersVG selbst ergeben (so ausdrücklich schon BVerwG, B. v. 17.07.1987 - 6 P 13.85).

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15
    Insoweit sind auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 24.05.1995 - 2 BvR 1/92 - NVwZ 96, 574, zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Personalvertretung zu beachten (ergangen zum Mitbestimmungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 24.05.1995 - 2 BvF 1/92 -, juris) darf sich zudem die Mitbestimmung nur auf innerdienstliche Maßnahmen erstrecken und nur so weit gehen, als die spezifischen in dem Beschäftigungsverhältnis angelegten Interessen der Angehörigen der Dienststelle sie rechtfertigen (Schutzzweckgrenze).

  • BVerwG, 19.04.1988 - 6 P 33.85

    Personalvertretungsrecht - Vorläufige Regelungen

    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15
    Anderes kann nur gelten, wenn die Fähigkeit der betreffenden Dienststelle oder mehrerer Dienststellen, ihre Aufgaben wahrzunehmen, von der vollständigen Durchführung einer bestimmten Maßnahme des Dienststellenleiters abhängt, deren Unterbleiben nicht nur die Funktionsfähigkeit der Dienststelle nach sich zöge, sondern überragende Gemeinschaftsgüter oder -interessen in Gefahr brächte (BVerwG, Beschl. v. 19.04.1988 - 6 P 33.85 -, juris, zur Parallelregelung in § 69 Abs. 5 BPersVG; Hessischer VGH, Beschl. v. 10.08.1988 - BPV TK 964/87 -, juris; Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 4. Aufl. 2012, § 69 BPersVG Rn. 110 m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang beispielhaft veränderte Arbeitszeitregelungen und die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden in Katastrophenfällen oder nach unvorhersehbaren Ereignissen, die ein sofortiges Eingreifen bestimmter Dienstkräfte erfordern, genannt (BVerwG, Beschl. v. 19.04.1988 - 6 P 33.85 -, juris).

  • BVerwG, 10.01.1983 - 6 P 11.80

    Ausübung einer Nebenbeschäftigung gegen Entgelt - Erteilung einer

    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15
    In diesem Sinne ist wegen ihrer Auswirkung auf die Beschäftigten mitbestimmungspflichtige Maßnahme nur diejenige Handlung oder Entscheidung der Dienststelle, "die den Rechtsstand der Bediensteten oder eines einzelnen Bediensteten berührt", wofür allerdings ausreicht, dass sie Rechte beeinträchtigen kann (vgl. BVerwG, B. v. 10.1.1983 - 6 P 11.80 - und B. v. 4.6.1986 - 6 PB 3.86 -).".

    Nach § 58 BremPersVG setzt die Mitbestimmung voraus, dass eine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Maßnahme beabsichtigt ist, wobei eine Maßnahme im Sinne der Vorschrift diejenige Tätigkeit der Dienststelle ist, die den Rechtsstand der Bediensteten oder den eines einzelnen Bediensteten berührt und bloß vorbereitende Tätigkeiten, die nicht bereits eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme festlegen oder beeinflussen, die Voraussetzungen nicht erfüllen, die der - 10 - Begriff der Maßnahme i.S.d. § 58 Abs. 1 BremPersVG verlangt (BVerwG, B. v. 10.01.1983 - 6 P 11.80).

  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats;

    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht eine Mitbestimmung des Personalrats aufgrund seiner Allzuständigkeit für den Fall angenommen, dass das einschlägige Landespersonalvertretungsgesetz auf die Formulierung einzelner Mitbestimmungstatbestände verzichtet (BVerwG, Beschl. v. 05.11.2010 - 6 P 18/09 - für das Schleswig-Holsteinische Mitbestimmungsgesetz, juris).

    Zu diesem hat das Bundesverwaltungsgericht ein umfassendes Mitbestimmungsrecht des Personalrats aufgrund seiner Allzuständigkeit angenommen, gerade weil auf die Formulierung einzelner Mitbestimmungstatbestände verzichtet wurde (BVerwG, Beschl. v. 05.11.2010 - 6 P 18/09 -, juris).

  • VG Bremen, 18.01.2016 - 7 K 2493/15

    Einhaltung der Mitbestimmung - Allzuständigkeit; amtsärztliche Untersuchung;

    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte 7 K 2493/15 verwiesen.

    Zur Reichweite der Allzuständigkeit des Personalrats nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz hat die erkennende Kammer zuletzt mit Beschluss vom 18.01.2016 - 7 K 2493/15 -, juris, nicht rechtskräftig, in einem Verfahren, in dem es um die Mitbestimmungspflichtigkeit der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung ging, ausgeführt:.

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15
    Eine weitere Eingrenzung erfährt die umfassende Mitbestimmung aus § 52 BremPersVG aus den beispielhaft aufgezählten Mitbestimmungstatbeständen des Gesetzes, denen aus verfassungsrechtlichen Gründen die Bedeutung zukommt, dass sie die Richtung der möglichen Gegenstände der Beschlussfassung erkennen lassen, (BVerfGE 9, 268/289).
  • BVerwG, 14.03.1989 - 6 P 4.86

    Vorläufige Regelungen - Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen - Verlegung der

    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15
    Da jedoch ein solches Vorgehen des Dienststellenleiters die Mitbestimmung des Personalrats faktisch ausschließt, kann es nur dann hingenommen werden, wenn die durch die Beteiligung des Personalrats eintretende Verzögerung zu einer Schädigung überragender Gemeinschaftsgüter oder -interessen führen würde, hinter denen der in der Mitbestimmung liegende Schutz der Beschäftigten ausnahmsweise gänzlich zurücktreten muss (BVerwG, Beschl. v. 14.03.1989 - 6 P 4/86 -, juris, zur Parallelregelung in § 69 Abs. 5 BPersVG; vgl. auch Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 11. Aufl. 2008, § 69 Rn. 36a und 36d m. w. N. ).
  • BVerwG, 25.10.1979 - 6 P 53.78

    Leistungsbescheid gegen den auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Beamten als

    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2017 - 7 K 2405/15
    Der Sinn der personalvertretungsrechtlichen Bestimmungen über vorläufige Regelungen ist es, zu gewährleisten, dass einerseits die Dienststelle die Möglichkeit erhält, im öffentlichen Interesse dringend gebotene Maßnahmen auch ohne die erforderliche Zustimmung des Personalrats treffen zu können, um die durch die Dauer der Mitbestimmung bedrohte - 15 - Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen oder einen sonst der Allgemeinheit drohenden Nachteil oder Schaden abzuwenden, dass andererseits jedoch nicht die Mitbestimmung in der Weise übergangen wird, dass Maßnahmen getroffen werden, die das Mitbestimmungsverfahren gegenstandslos machen (BVerwG, Beschl. v. 25.10.1979 - 6 P 53/78 - juris).
  • OVG Bremen, 10.12.1985 - PV-B 10/85

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei allen innerdienstlichen Maßnahmen in

  • BVerwG, 29.02.2012 - 6 P 2.11

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung; Fortsetzung des

  • VGH Hessen, 10.08.1988 - BPV TK 964/87
  • VG Bremen, 12.10.2015 - 7 K 117/15
  • OVG Bremen, 24.01.1989 - PV-B 3/88
  • BVerwG, 04.06.1986 - 6 PB 3.86

    Vorliegen einer mitbestimmungsbedürftigen personellen Angelegenheit bei einer

  • VG Bremen, 10.11.2005 - PK 1027/03
  • VG Bremen, 08.10.2021 - 12 K 1202/20

    Personalvertretung Land, Feststellungsinteresse, Übertragung niedriger zu

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer, dass ein Feststellungsinteresse im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren immer dann zu bejahen ist, wenn zwischen dem Personalrat und der Dienststellenleitung ein mitbestimmungsrechtlicher Streit besteht, der auch im Hinblick auf künftig mögliche Konflikte klärungsbedürftig bleibt (VG Bremen, B. v. 1.6.2018, 7 K 458/17; B. v. 13.3.2017, 7 K 2405/15 m.w.N.).
  • VG Bremen, 08.10.2021 - 12 K 408/21

    Personalvertretungsrecht Land, Konkretisierung einer Maßnahme, Voraussetzungen

    zu bejahen ist, wenn zwischen dem Personalrat und der Dienststellenleitung ein mitbestimmungsrechtlicher Streit besteht, der auch im Hinblick auf künftig mögliche Konflikte klärungsbedürftig bleibt (VG Bremen, B. v. 1.6.2018, 7 K 458/17; B. v. 13.3.2017, 7 K 2405/15 m.w.N.).
  • VG Bremen, 08.10.2021 - 12 K 1339/20

    Personalvertretung Land, Umsetzung, vorläufige Regelung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer, dass ein Feststellungsinteresse im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren immer dann zu bejahen ist, wenn zwischen dem Personalrat und der Dienststellenleitung ein mitbestimmungsrechtlicher Streit besteht, der auch im Hinblick auf künftig mögliche Konflikte klärungsbedürftig bleibt (VG Bremen, B. v. 1.6.2018, 7 K 458/17; B. v. 13.3.2017, 7 K 2405/15 m.w.N.).
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