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VG Bremen, 14.07.2008 - 5 K 124/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zur Abschleppberechtigung bei abgelaufenem Parkschein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82
Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens - …
Auszug aus VG Bremen, 14.07.2008 - 5 K 124/07
Die Missachtung der von dem Parkscheinautomaten ausgehenden Anordnung, nur mit gültigem Parkschein zu parken, beeinträchtigte dessen verkehrsregelnde Funktion, durch Anordnung zeitlich begrenzten Parkens knappen Parkraum möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, Az. 7 B 182/82).Erfahrungsgemäß veranlassen Personenkraftfahrzeuge, die längere Zeit verbotswidrig abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigem Verhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.).
- VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95
Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes …
Auszug aus VG Bremen, 14.07.2008 - 5 K 124/07
Auf eine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kommt es nicht an (vgl. Hess VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95). - OVG Bremen, 20.11.1984 - 1 BA 65/84
Auszug aus VG Bremen, 14.07.2008 - 5 K 124/07
Nach der Rechtsprechung des OVG Bremen (z.B. Urteile v. 12.03.85, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschluss v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84), der das Gericht folgt, kann die Polizei gemäß §§ 11, 15, 19 Abs. 3 des Bremischen Verwaltungsvollstreckungsgesetztes (BremVwVG) ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug grundsätzlich abschleppen lassen und die dadurch entstehenden Kosten gegen den Fahrer bzw. Halter des Fahrzeugs festsetzen. - VGH Bayern, 07.12.1998 - 24 ZS 98.2972
Auszug aus VG Bremen, 14.07.2008 - 5 K 124/07
Auch bei vorangegangener Auferlegung eines Verwarngeldes ist die Ersatzvornahme verhältnismäßig, da das Verwarngeld und der Kostenersatz für die Verwaltungsvollstreckung zwei unterschiedliche Rechtskreise betreffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 ZS 98.2972). - OVG Bremen, 17.12.1985 - 1 BA 71/85
Abschleppen; Kostenerstattung; Parkverbot; Halter; Fahrer
Auszug aus VG Bremen, 14.07.2008 - 5 K 124/07
Nach der Rechtsprechung des OVG Bremen (z.B. Urteile v. 12.03.85, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschluss v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84), der das Gericht folgt, kann die Polizei gemäß §§ 11, 15, 19 Abs. 3 des Bremischen Verwaltungsvollstreckungsgesetztes (BremVwVG) ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug grundsätzlich abschleppen lassen und die dadurch entstehenden Kosten gegen den Fahrer bzw. Halter des Fahrzeugs festsetzen.