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   VG Bremen, 15.03.2007 - 2 K 1962/06   

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https://dejure.org/2007,34317
VG Bremen, 15.03.2007 - 2 K 1962/06 (https://dejure.org/2007,34317)
VG Bremen, Entscheidung vom 15.03.2007 - 2 K 1962/06 (https://dejure.org/2007,34317)
VG Bremen, Entscheidung vom 15. März 2007 - 2 K 1962/06 (https://dejure.org/2007,34317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremHilfeG § 58 Abs 1; GG Art 70 Abs 1; GG Art 72 Abs 1; GG Art 74 Abs 1 Nr 12; SGB 5 § 13; SGB 5 § 133; SGB 5 § 2 Abs 2; SGB 5 § 60 Abs 1
    Kosten für Rettungseinsatz der Feuerwehr. Unmittelbare Haftung einer gesetzlichen Krankenkasse für Gebührenschulden ihrer Versicherten beim Rettungsdiensteinsatz - Direktabrechnung; Duldungsvollmacht; Feuerwehr; Gebührenschuldner; gesetzliche Haftung; Krankenkasse; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der

    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2007 - 2 K 1962/06
    Im Urteil vom 03.11.1999 (B 3 KR 4/99 R. in BSGE 85, 110) bejaht das Bundessozialgericht weiterhin das Sachleistungsprinzip im Bereich des Krankentransports durch Rettungsdienste.

    Gleichwohl meint hier das Bundessozialgericht, dass solche Vergütungsansprüche des Leistungserbringers gegen die Krankenkasse nur dann zu bejahen seien, wenn vertragliche Beziehungen zwischen dem Leistungserbringer und den Krankenkassen bestünden (BSG Urt. v. 03.11.1999 - 3 KR 4/99 R. a. a. O., S. 112, 113; ebenso wohl BSG Urteil vom 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R. in BSGE 88, 20, 26).

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 03.11.1999 (3 KR 4/99.R a. a. O.) ist in der sozialrechtlichen Literatur kritisiert worden, soweit sie einen Direktanspruch des Leistungserbringers gegen die Krankenkassen bei Fehlen vertraglicher Regelungen verneint hatte.

    Anzumerken ist schließlich noch, dass das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 03.11.1999 (B 3 KR 4/99.R a. a. O. S. 111, 112) entsprechend den Feststellungen der Vorinstanz davon ausgegangen war, dass die dort einschlägige kommunale Satzungsregelung keine Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme der Krankenkasse bot.

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2007 - 2 K 1962/06
    Sonst würde aus der - der Kasse auferlegten - Sachleistungsverpflichtung ein Kostenerstattungsverfahren, was aber für Rettungstransportleistungen nicht eingeführt ist (ebenso BSG, Urt. v. 29.11.1995 - 3 RK 32/94 in BSGE 77, 119, 128, 129, das die Sachleistungspflicht auch bei Krankentransportleistungen ausdrücklich bejaht).

    So hat das Bundessozialgericht im Urteil vom 29.11.1995 (3 RK 32/94 a. a. O.) ausdrücklich entschieden, dass die Krankenkasse gegenüber dem Krankentransportunternehmer zur Direktabrechnung verpflichtet sei und dieses mit der Sachleistungspflicht der Krankenkassen begründet.

  • OVG Bremen, 02.02.1988 - 1 N 1/87
    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2007 - 2 K 1962/06
    Das OVG Bremen hatte zur früheren Rechtslage in einer Normenkontrollentscheidung zu den seinerzeit geregelten Gebühren für den Rettungsdienst ausgeführt (OVG Bremen, Urt. v. 02.02.1988 - 1 N 1/87 in NVwZ-RR 1989, 157, 158):.

    Auch danach galt das Prinzip einer gesetzlichen Gebührenschuldnerschaft der Krankenkassen (OVG Bremen U. v. 02.02.1988 - 1 N 1/87 in NVwZ-RR 89, 157).".

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2005 - L 5 KR 122/04

    Kostenübernahme für eine Rettungstransportfahrt; Heranziehung des

    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2007 - 2 K 1962/06
    Auch hier ist allein auf den subjektiven Betrachterhorizont abzustellen (vgl. auch Urteil des LSG Schleswig-Holstein v. 15.02.2005 AZ: L 5 KR 122/04).".
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2007 - 2 K 1962/06
    Mit der ihr deswegen eingeräumten Auswahlfreiheit lässt sich eine regelmäßige Erwägungs- und Begründungspflicht nicht vereinbaren (BVerwG, Urteil vom 22.01.1993 - 8 C 57.91 in KStZ 1993, 93, 96).".
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt -

    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2007 - 2 K 1962/06
    Gleichwohl meint hier das Bundessozialgericht, dass solche Vergütungsansprüche des Leistungserbringers gegen die Krankenkasse nur dann zu bejahen seien, wenn vertragliche Beziehungen zwischen dem Leistungserbringer und den Krankenkassen bestünden (BSG Urt. v. 03.11.1999 - 3 KR 4/99 R. a. a. O., S. 112, 113; ebenso wohl BSG Urteil vom 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R. in BSGE 88, 20, 26).
  • VG Schleswig, 24.11.1997 - 4 A 288/97
    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2007 - 2 K 1962/06
    Insoweit kann es für den Rettungsdienst nicht auf eine ex-post, sondern nur auf eine ex-ante-Betrachtung ankommen (ebenso VG Schleswig, Urteil v. 24.11.1997 - 4 A 288/97).
  • VG Bremen, 26.09.2002 - 2 K 820/01
    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2007 - 2 K 1962/06
    Die Kammer hat in einem vergleichbaren Zusammenhang im Urteil vom 26.09.2002 (2 K 820/01) Folgendes ausgeführt:.
  • VG Bremen, 22.01.2009 - 2 K 214/07

    Kosten für die Verlegung von Leitungen und sonstigen Telekommunikationsanlagen -

    Ohnehin muss das Verwaltungsgericht im Rahmen der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs, dessen Bestehen ganz oder zum Teil von anderen Rechtsverhältnissen abhängig ist, solche Vorfragen inzident mitentscheiden, auch wenn sie an sich nicht in den Verwaltungsrechtsweg fallen (VG Bremen, Urteil vom 15.03.2007 - 2 K 1962/06).
  • VG Bremen, 24.04.2008 - 2 K 1055/07

    Keine Umsatzsteuerpflicht bei hoheitlichen Amtshandlungen

    Im Fall der Klärung sozialversicherungsrechtlicher Vorfragen im Verwaltungsgerichtsprozess hat die erkennende Kammer im Urteil vom 15.03.2007 (2 K 1962/06) entschieden:.
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