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   VG Bremen, 16.08.2006 - 6 V 1583/06   

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VG Bremen, 16.08.2006 - 6 V 1583/06 (https://dejure.org/2006,20954)
VG Bremen, Entscheidung vom 16.08.2006 - 6 V 1583/06 (https://dejure.org/2006,20954)
VG Bremen, Entscheidung vom 16. August 2006 - 6 V 1583/06 (https://dejure.org/2006,20954)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einführung von Studiengebühren; Finanzielle Privilegierung landesangehöriger Studierender; Gewährung unterschiedlich hoher Studienguthaben für Bremer Studenten; Differenzierung der Studiengebührenpflicht nach dem Wohnsitz; Kostenfreiheit des Studiums im Rahmen des Rechts ...

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bremen: Studiengebühren für Nicht-Bremer rechtswidrig - Wohnsitz als entscheidendes Merkmal für die Erhebung von Gebühren verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Bremen, 16.08.2006 - 6 V 1583/06
    Dem Bund fehlt für diesen Bereich das Gesetzgebungsrecht (vgl. BVerfG, Urteil v. 19.03.2003 - 2 BvL 9/98 - NVwZ 2003, 715 f. (zur Rückmeldegebühr Baden-Württemberg); BVerfG, Urteil v. 26.11.2005 - 2 BvF 1/03 - NJW 2005, 493; BVerwG, Urteil v. 25.07.2001 - 6 C 8.00 - NVwZ 2002, 206f. (zur "Langzeitstudiengebühr" Baden-Württemberg).

    Die Grenze für die Zulässigkeit einer Kostenerhebung ist allenfalls dort überschritten, wo eine Studiengebühr für bestimmte Hochschulnutzer eine unüberwindbare soziale Barriere errichtet (vgl. BVerwG, Urteil v. 25.07.2001 - 6 C 8.00 - NVwZ 2002, 206f.).

    Daher sind die für die Beurteilung von Berufsausübungsregelungen geltenden Maßstäbe anzuwenden, auch dann, wenn an die Missachtung der Gebührenpflicht Sanktionen geknüpft werden, die zu einem Ausschluss vom Studium führen (vgl. BVerwG, Urteil v. 25.07.2001 - 6 C 8.00 - NVwZ 2002, 206, 208).

    Dass damit ein legitimes Gemeinwohlanliegen verfolgt wird, steht außer Frage (ebenso: BVerwG, Urteil v. 25.07.2001 - 6 C 8.00 - NVwZ 2002, 206, 208).

  • BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96

    Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig

    Auszug aus VG Bremen, 16.08.2006 - 6 V 1583/06
    So ist insbesondere anerkannt, dass die Berücksichtigung z.B. lenkender Nebenzwecke oder sozialer Gesichtspunkte sowohl die Gebührenerhebung als solche wie auch die Modifizierung der Gebührenhöhe rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Beschluss v. 30.01.1997 - 8 NB 2.96 -, NJW 1998, 469, 470 - m.w.N.).

    Die gebührenrechtliche Privilegierung der Gemeindeeinwohner ist hier insbesondere dadurch gerechtfertigt, dass diese auch die Lasten der Einrichtung zu tragen haben (Ossenbühl, DVBl. 1973, 289, 295; im Ergebnis ebenso: BVerwG, Beschluss v. 30.01.1997 - 8 NB 2.96 -, NJW 1998, 496f.).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VG Bremen, 16.08.2006 - 6 V 1583/06
    Artikel 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgebot gewährleistet insoweit ein Recht des die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllenden Staatsbürgers auf Zulassung zum Hochschulstudium seiner Wahl, in das nach den zu Art. 12 Abs. 1 GG entwickelten allgemeinen Grundsätzen (dazu: BVerfG, Urteil v. 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 - NJW 1958, 1035; sog. "Stufentheorie") nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut und nur unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig ist (vgl. BVerfG Urteil v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 - NJW 1972, 1561, 1564).

    Nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts ist das Hochschulwesen der Bundesrepublik gerade dadurch geprägt, dass es sich als ein zusammenhängendes System darstellt, in dem einerseits nicht alle Studiengänge überall angeboten werden können und das andererseits eine Nutzung der Ausbildungskapazitäten über die Ländergrenzen hinweg erfordert (vgl.: BVerfG Urteil v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 - NJW 1972, 1561, 1569).

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

    Auszug aus VG Bremen, 16.08.2006 - 6 V 1583/06
    Hinzu kommt, dass sich über § 9 Abs. 1 FAG die Höhe der Ausgleichszuweisung maßgeblich nach der Einwohnerzahl des Landes zum 30. Juni des Ausgleichsjahres bemisst und im Rahmen der sog. "Einwohnerveredelung" nach § 9 Abs. 2 FAG bei der Bemessung des Veredlungsfaktors u.a. auch die Hochschulausgaben berücksichtigt werden und dabei dem Umstand Rechnung getragen wird, das die Hochschulen der Stadtstaaten auch der Umlandversorgung dienen (dazu: BVerfG, Urteil v. 27.05.1992 - 2 BvF 1/88 u.a. -, BVerfGE 86, 148, 242f.).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VG Bremen, 16.08.2006 - 6 V 1583/06
    Die Bindung des Gesetzgebers ist dabei umso enger, je mehr sich Merkmale personenbezogener Differenzierung den in Art. 3 Abs. 3 GG genannten annähern (BVerfG, Beschluss v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310, 318f. - m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03

    Studiengebühren

    Auszug aus VG Bremen, 16.08.2006 - 6 V 1583/06
    Dem Bund fehlt für diesen Bereich das Gesetzgebungsrecht (vgl. BVerfG, Urteil v. 19.03.2003 - 2 BvL 9/98 - NVwZ 2003, 715 f. (zur Rückmeldegebühr Baden-Württemberg); BVerfG, Urteil v. 26.11.2005 - 2 BvF 1/03 - NJW 2005, 493; BVerwG, Urteil v. 25.07.2001 - 6 C 8.00 - NVwZ 2002, 206f. (zur "Langzeitstudiengebühr" Baden-Württemberg).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Bremen, 16.08.2006 - 6 V 1583/06
    Artikel 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgebot gewährleistet insoweit ein Recht des die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllenden Staatsbürgers auf Zulassung zum Hochschulstudium seiner Wahl, in das nach den zu Art. 12 Abs. 1 GG entwickelten allgemeinen Grundsätzen (dazu: BVerfG, Urteil v. 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 - NJW 1958, 1035; sog. "Stufentheorie") nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut und nur unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig ist (vgl. BVerfG Urteil v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 - NJW 1972, 1561, 1564).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus VG Bremen, 16.08.2006 - 6 V 1583/06
    Dem Bund fehlt für diesen Bereich das Gesetzgebungsrecht (vgl. BVerfG, Urteil v. 19.03.2003 - 2 BvL 9/98 - NVwZ 2003, 715 f. (zur Rückmeldegebühr Baden-Württemberg); BVerfG, Urteil v. 26.11.2005 - 2 BvF 1/03 - NJW 2005, 493; BVerwG, Urteil v. 25.07.2001 - 6 C 8.00 - NVwZ 2002, 206f. (zur "Langzeitstudiengebühr" Baden-Württemberg).
  • VG Bremen, 17.09.2007 - 6 K 1577/06

    Gesetz zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche,

    Auszug aus VG Bremen, 16.08.2006 - 6 V 1583/06
    Mit Schriftsatz vom 29.06.2006 hat die Antragstellerin am 30.06.2006 vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben (6 K 1582/06), über die noch nicht entschieden ist.
  • VG Bremen, 17.09.2007 - 6 K 1577/06

    Vorlagebeschluss zur Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren auswärtiger

    Mit Beschlüssen vom 16.08.2006 (6 V 1583/06, 6 V 1586/06 und 6 V 1588/06) hat das vorlegende Gericht die aufschiebende Wirkung der Widersprüche und der Klagen der Antragsteller gegen die Kostenbescheide vom 16.05.2006 angeordnet.
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