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   VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19   

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VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19 (https://dejure.org/2020,7912)
VG Bremen, Entscheidung vom 17.01.2020 - 5 V 2094/19 (https://dejure.org/2020,7912)
VG Bremen, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 5 V 2094/19 (https://dejure.org/2020,7912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - behandelnder Psychiater hat Zweifel an Fahreignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Gutachtensanordnung ist deren Erlass (BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 - 3 C 20/15 -, juris Rn. 14; BayVGH, Beschl. v. 11.02.2019 - 11 CS 18.1808 -, juris Rn. 22).

    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Es wird bestätigt durch den Vergleich dieser Regelung mit § 13 FeV (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik) und § 14 FeV (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel), wo die Anforderung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens bindend vorgegeben ist ("ordnet an"; "ist anzuordnen", vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 -, LS 2, juris Rn. 35).

    Die Ermessenserwägungen sind - zumindest, wenn weitere Mittel zur Ausräumung der Eignungszweifel in Betracht kommen und sie zum Erlass einer Beibringensaufforderung führen - in der an den Betroffenen gerichteten Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens offenzulegen, damit dem Sinn und Zweck der in § 11 Abs. 6 FeV angeordneten Mitteilungspflichten Genüge getan ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 - 3 C 20/15 -, juris Rn. 36).

    Insbesondere angesichts des langen Zeitablaufs zwischen der Mitteilung des Sozialgerichts, dem ersten Anschreiben an die Antragstellerin und schließlich dem Erlass der Beibringungsaufforderung wäre eine Auseinandersetzung mit der Frage notwendig gewesen, ob die Mitteilung des Sozialgerichts nach wie vor die Anforderung eines Gutachtens rechtfertigte oder ob die Eignungszweifel auch durch andere geeignete Beweismittel hätten ausgeräumt werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 -, LS 2, juris Rn. 34 ff.).

  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

    Auszug aus VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19
    In Bezug auf Erkrankungen genügt es, wenn eine in der Überschrift eines Kapitels der Anlage 4 zur FeV genannte Erkrankung diagnostiziert wird (BayVGH, Beschl. v. 03.05.2017 - 11 CS 17.312 -, juris Rn. 16).

    kann etwa zur Beurteilung, ob noch Zweifel verbleiben, auch das Gesundheitsamt bzw. die Gesundheitsabteilung der Behörde eingeschaltet werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.05.2017 - 11 CS 17.312 -, juris Rn. 19 f.).

    Zwar kann sich die Notwendigkeit einer Begutachtung auch dann ergeben, wenn der Betroffene nicht hinreichend mitwirkt oder wenn aufgrund seiner Auskünfte und der vorgelegten ärztlichen Atteste noch Bedenken bestehen oder Zweifel an der Richtigkeit der vom Betroffenen gegebenen Auskünfte oder der von den behandelnden Ärzten ausgestellten Atteste bestehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.05.2017 - 11 CS 17.312 -, juris Rn. 20).

    Erweist sie sich aus anderen als den angegebenen Rechtsgründen als rechtmäßig, ohne dass diese anderen Rechtsgründe wesentliche Änderungen des Regelungsgehalts erfordern würden, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 8 C 29/87 -, juris Rn. 13; BayVGH, Beschl. v. 03.05.2017 - 11 CS 17.312 -, juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19
    (1) Das Gericht ist der Ansicht, dass es im Rahmen der Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens nach § 11 Abs. 2 FeV grundsätzlich der Betätigung eines Ermessens und auch der Darlegung der entsprechenden Erwägungen bedarf (siehe zu anderen Ansichten: BayVGH, Beschl. v. 28.01.2019 - 11 C 18.2530 -, juris Rn. 17 ff.).

    Insbesondere, wenn medizinische Fragen Eignungszweifel begründen, ist nicht per se ausgeschlossen, dass diese durch andere geeignete Beweismittel ausgeräumt werden können (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.01.2019 - 11 C 18.2530 -, juris Rn. 2; vgl. auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 11 FeV Rn. 24).

    Die Begründungspflicht gilt grundsätzlich auch, wenn vor dem Erlass der Beibringungsaufforderung andere Ermittlungen nicht unbedingt notwendig waren (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.01.2019 - 11 C 18.2530 -, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19
    Hinsichtlich des genauen Grades der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss, kommt es auf die besonderen Umstände jedes Einzelfalls an (BVerwG, Beschl. v. 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschl. v. 10.04.2019 - 11 CS 18.2334 -, juris Rn. 18 m.w.N.).

    Dies kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn sich die vom Gutachter zu klärende Frage mit hinreichender Deutlichkeit den Gründen entnehmen lässt, mit denen die Behörde ihre Eignungsbedenken dargelegt hat (BVerwG, Beschl. v. 05.02.2015 - 3 B 16.14 - juris Rn. 9; BayVGH, Beschl. v. 19.03.2019 - 11 CS 19.387 -, juris Rn. 17).

    Die Anordnung einer Beibringung eines ärztlichen Gutachtens muss verhältnismäßig sein (BVerwG, Beschl. v. 05.02.2015 - 3 B 16/14 -, juris Rn. 8; VG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 08.08.2019 - 2 L 78/19 -, juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3

    Auszug aus VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19
    Für die Klasse B bzw. BE war keine Erhöhung des Streitwertes vorzunehmen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.11.2011 - 2 S 243/11 -, juris Rn. 14 f., a.A.: BayVGH, Beschl. v. 30.01.2014 - 11 CS 13.2342 -, juris Rn. 21 f.).

    Das Gericht misst einer solchermaßen eigeschränkten Fahrerlaubnis dieser Klassen keinen eigenständigen Wert für die Antragstellerin zu, zumal diese zum Teil (für Fahrzeuge mit einer Motorleistung bis 15 kW) auch schon in der Klasse B umfasst sind (§ 6 Abs. 3a FeV; ebenso: BayVGH, Beschl. v. 30.01.2014 - 11 CS 13.2342 -, juris Rn. 21 f.).

  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 11 CS 18.2334

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Auszug aus VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19
    Ob die der Behörde vorliegenden Tatsachen ausreichen, ist nach den gesamten Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (BayVGH, Beschl. v. 10.04.2019 - 11 CS 18.2334 -, juris Rn. 18).

    Hinsichtlich des genauen Grades der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss, kommt es auf die besonderen Umstände jedes Einzelfalls an (BVerwG, Beschl. v. 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschl. v. 10.04.2019 - 11 CS 18.2334 -, juris Rn. 18 m.w.N.).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19
    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13.01 -, juris Rn. 26; BayVGH, Beschl. v. 03.09.2015 - 11 CS 15.1505 -, juris Rn. 13).

    Es genügt ein "Anfangsverdacht" (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13.01 -, juris Rn. 22; Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 -, juris Rn. 17), also - wie es in § 152 Abs. 2 StPO umschrieben wird - das Bestehen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte (BayVGH, Beschl. v. 30.01.2019 - 11 C 18.1532 -, juris Rn. 15).

  • VG Stuttgart, 27.07.2021 - A 5 K 2093/19

    Irak, Kurden, Frauen, alleinstehende Frauen, geschlechtsspezifische Verfolgung,

    Auszug aus VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19
    Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 24.09.2019 (Az.: 5 K 2093/19) wird wiederhergestellt.

    Am 24.09.2019 hat die Antragstellerin gegen die Verfügung vom 09.09.2019 Klage erhoben (Az.: 5 K 2093/19) und zugleich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht.

  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329

    Wahnhafte Störung mit paranoiden Überzeugungen

    Auszug aus VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19
    Diese bindende rechtliche Vorgabe, die ihrerseits Ausdruck des im Verfassungsrecht (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist, schließt es insbesondere aus, die Fragestellung so auszugestalten, dass die mit der Begutachtung betraute Person oder Stelle hierdurch ermächtigt wird, die Gesamtheit der in der Anlage 4 zur FeV erwähnten Krankheitsbilder zum Gegenstand der Untersuchung zu machen (BayVGH, Beschl. v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 -, juris Rn. 37).

    Denn die verdachtsbegründenden Umstände können so unspezifisch sein, dass eine hinreichend genaue Zuordnung in diesem Verfahrensstadium u. U. (noch) nicht möglich ist (BayVGH, Beschl. v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 -, juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Gutachtensanordnung ist deren Erlass (BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 - 3 C 20/15 -, juris Rn. 14; BayVGH, Beschl. v. 11.02.2019 - 11 CS 18.1808 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 1 B 46/01

    Entlassung eines Lebenszeitbeamten wegen Dienstunfähigkeit; Fehlendes

  • OVG Bremen, 30.11.2011 - 2 S 243/11
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 11 C 18.1532

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 CS 19.387

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer psychischen Erkrankung

  • VG Frankfurt/Oder, 08.08.2019 - 2 L 78/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichteignung; Berücksichtigung eines durch

  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936

    Anordung eines ärztlichen Gutachtens wegen Fahreignungszweifeln im Hinblick auf

  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CS 15.1505

    Nichtbeibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens; ausreichende Tatsachen

  • BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne

  • VG Bremen, 28.04.2020 - 5 V 25/20

    Diabetes - Beibringung Gutachten für Fahreignung

    Ob vertiefte Ausführungen zum Entschließungsermessen angezeigt sind, hängt insbesondere davon ab, ob andere Ermittlungsmaßnahmen realistischer Weise in Betracht kommen oder aber aus dem bisherigen Geschehen heraus bereits ersichtlich wird, dass diese aussichtslos oder ungeeignet sind (siehe dazu VG Bremen, Beschl. v. 17.01.2020 - 5 V 2094/19 -, juris Rn. 43 ff. m.w.N.).

    Für die Klassen B bzw. BE war keine Erhöhung des Streitwertes vorzunehmen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.11.2011 - 2 S 243/11 -, juris Rn. 14 f.; VG Bremen, Beschl. v. 17.01.2020 - 5 V 2094/19 -, juris Rn. 55; a.A.: BayVGH, Beschl. v. 30.01.2014 - 11 CS 13.2342 -, juris Rn. 21 f.).

    Das Gericht misst einer solchermaßen eingeschränkten Fahrerlaubnis dieser Klasse keinen eigenständigen Wert für den Antragsteller zu, zumal diese zum Teil (für Fahrzeuge mit einer Motorleistung bis 15 kW) auch schon in der Klasse B umfasst ist (§ 6 Abs. 3a FeV; VG Bremen, Beschl. v. 17.01.2020 - 5 V 2094/19 -, juris Rn. 55 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 11 CS 21.1527

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die sofortige Vollziehbarkeit

    Daran fehlt es regelmäßig, wenn Art und Weise der begehrten Rückabwicklung unproblematisch sind und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, die Behörde werde nicht die gebotenen Folgen aus der Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ziehen (vgl. OVG NRW, B.v. 29.05.2001 - 1 B 46/01 - juris Rn. 40 ff.; BayVGH, B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.2450 - DAR 2007, 223 = juris Rn. 24; VG Bremen, B.v. 17.1.2020 - 5 V 2094/19 - juris Rn. 52; Bostedt in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 80 VwGO Rn. 171; Funke-Kaiser in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 80 Rn. 121).
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