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   VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02   

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VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02 (https://dejure.org/2005,28943)
VG Bremen, Entscheidung vom 18.01.2005 - 6 K 1634/02 (https://dejure.org/2005,28943)
VG Bremen, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 6 K 1634/02 (https://dejure.org/2005,28943)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 02.07.1996 - 2 B 49.96

    Recht der Soldaten: Verfassungsmäßigkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02
    Dies habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 02.07.1996 - 2 B 49.96 verkannt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 02.07.1996 (2 B 49.96 = DVBl. 1996, 1152) die Verfassungsgemäßheit des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG auch für den Fall eines als Kriegsdienstverweigerer anerkannten Soldaten auf Zeit bestätigt.

    Damit wird der Freiheit der Gewissensentscheidung ausreichend Rechnung getragen." (BVerwG, Beschl. v. 02.07.1996 - 2 B 49.96 = DVBl. 1996, 1152).

    Ein solcher Vorteilsausgleich begegnet verfassungsrechtlich auch mit Blick auf Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG keinen Bedenken (BVerwG, Beschl. v. 02.07.1996, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.12.2004 - 5 LB 108/04; Jarass, in: Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 4 Rdnr. 56).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hinsichtlich der vorherigen Rechtslage angenommen, es verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass Kriegsdienstverweigerer hinsichtlich der Rückzahlung von Ausbildungskosten schlechter behandelt werden als Soldaten, die wegen strafrechtlicher Verfehlungen aus dem Dienst ausschieden (BVerwG, Beschl. v. 02.07.1996, a.a.O.).

    Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer mit dem Ziel, aus der Bundeswehr gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 7 SG entlassen zu werden, beruht auf der Initiative des Soldaten (vgl. § 2 Abs. 1 KDVG) und erfolgt in seinem Interesse (BVerwG, Beschl. v. 02.07.1996, a.a.O. m. weit. Nachw.).

    "Dementsprechend gebietet nach st. Rspr. die Härteklausel (nunmehr § 56 Abs. 4 Satz 3 SG) eine Begrenzung der Erstattungspflicht auf solche Kosten, die in Ausbildungseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr für die im zivilen Bereich verwertbaren Spezialkenntnisse und -fähigkeiten hätten aufgewendet werden müssen [...]." (BVerwG, Beschl. v. 02.07.1996 - 2 B 49.96 = DVBl. 1996, 1152; das hiermit die bisherige Rechtsprechung des BVerwG zutreffend wiedergegeben ist, bezweifelt OVG Lüneburg, Urt. v. 14.12.2004 - 5 LB 108/04).

    Sie kann in ihre Ermessenserwägungen nicht einstellen, welche Kosten, für die im zivilen Bereich verwertbaren Spezialkenntnisse und -fähigkeiten hätten aufgewendet werden müssen (BVerwG, Beschl. v. 02.07.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02
    Dies soll durch die Pflicht zur Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung bei Entlassung auf Antrag vor Ablauf der im Gesetz bestimmten Zeit und die dadurch mittelbar und faktisch bewirkte Einengung der Möglichkeit, jederzeit die Entlassung aus dem Berufssoldatenverhältnis zu beantragen, erreicht werden [...]." (BVerwG, Urt. v. 11.02.1977 - VI C 135.74 = BVerwGE 52, 84 ).

    Fachausbildungen sind dabei auch solche Ausbildungen, die nur teilweise für zivile Zwecke nutzbar gemacht werden können und die in Einrichtungen innerhalb der Bundeswehr vermittelt werden (BVerwG, Urt. v. 11.02.1977, a.a.O., S. 86).

    Hinsichtlich der bei der Beklagten bei der Ausbildung auf der Breguet 1150 Atlantic entstandenen Kosten bestehen zudem keine Anhaltspunkte, dass die Größenordnung der angesetzten Kosten fehlerhaft sein könnte (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 11.02.1977, a.a.O., S. 93).

    Es handelt sich um eine Koppelungsvorschrift, die im Tatbestand einen unbestimmten Rechtsbegriff enthält und auf der Rechtsfolgenseite Ermessen eröffnet (BVerwG, Urt. v. 11.02.1977, a.a.O., S. 93 f.).

    In seiner Entscheidung vom 11.02.1977 (a.a.O., S. 103) führte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts aus:.

    Wie ausgeführt, ist die Erstattung der darüber hinausgehenden Kosten nicht erforderlich, um dem mit dem Gesetz verfolgten Zweck, der Abwanderung im Bereich des fliegerischen Personals einen Riegel vorzuschieben, zu genügen." (BVerwG, Urt. v. 11.02.1977 - VI C 135.74 = BVerwGE 52, 84 ).

  • VGH Bayern, 13.03.1996 - 3 B 95.1092
    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02
    Zu diesem kollidierenden Verfassungsrecht gehört auch die Grundentscheidung des Grundgesetzes für die militärische Landesverteidigung (BVerfG, Beschl. v. 26.03.1970 - 1 BvR 83, 244 und 345/69 = BVerfGE 28, 243 ; BayVGH, Beschl. v. 13.03.1996 - 3 B 95.1092 = BayVGHE 49, 105 ; krit. Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl., 2004, Art. 4 Rdnr. 61).

    Eine Ausgestaltung des Gesetzes, die den Kriegsdienstverweigerer von der Ausübung seines Grundrechtes abschreckt, ist aber nicht zulässig (BVerfG, Urt. v. 24.04.1985 - 2 BvF 2, 3, 4/83 und 2/84 = BVerfGE 69, 1 ; Beschl. v. 11.07.1988 -2 BvL 11/88 = 80, 354 ; BayVGH, Beschl. v. 13.03.1996, a.a.O., a.a.O., S. 110; Jarass, in: Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 12a Rdnr. 7).

    Selbst bei Unterlassen der in einer Verwaltungsvorschrift vorgesehenen Belehrung würde sich an der gesetzlich geregelten Pflicht zur Kostenerstattung nichts ändern (BayVGH, Beschl. v. 13.03.1996, a.a.O., S. 106 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.12.2004 - 5 LB 109/04, S. 15).

    Die Beklagte konnte nicht prüfen, ob Höhe der Rückforderung unter Verstoß gegen Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG ein Ausmaß erreicht hatte, das geeignet war von der Ausübung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung abzuschrecken (BVerfG, Urt. v. 24.04.1985 - 2 BvF 2, 3, 4/83 und 2/84 = BVerfGE 69, 1 ; Beschl. v. 11.07.1988 -2 BvL 11/88 = 80, 354 ; BayVGH, Beschl. v. 13.03.1996, a.a.O., a.a.O., S. 110; Jarass, in: Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 12a Rdnr. 7).

  • BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02
    Die Rückzahlungsverpflichtung richtet sich nicht als Sanktion gegen die Gewissensentscheidung, sondern soll einen Vorteilsausgleich herbeiführen, weil der Soldat auf Kosten des Dienstherrn Spezialkenntnisse und -fähigkeiten erworbenen hat, die im weiteren Berufsleben einen erheblichen Vorteil darstellen, während der Dienstherr die Kosten der Ausbildung z. Z. vergeblich aufgewandt hat (vgl. BVerfGE 39, 128, 141 f.).

    Bei sachgerechter Anwendung des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG ist die Erstattungspflicht nämlich der sozialen und wirtschaftlichen Lage des entlassenen Kriegsdienstverweigerers anzupassen (vgl. BVerfGE 39, 128, 143).

    Ähnlich bereits BVerfG, Beschl. v. 22.01.1975 - 2 BvL 51/71 u. a. = BVerfGE 39, 128 : "Wenn der Berufssoldat später von dem Recht, die Entlassung zu begehren, Gebrauch macht, stellen für ihn die auf Kosten des Dienstherrn erworbenen Spezialkenntnisse und -fähigkeiten im weiteren Berufsleben einen erheblichen Vorteil dar, während der Dienstherr die Kosten der Ausbildung zum Teil vergeblich aufgewandt hat.

  • BVerfG, 11.07.1989 - 2 BvL 11/88

    Totalverweigerung II

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02
    Eine Ausgestaltung des Gesetzes, die den Kriegsdienstverweigerer von der Ausübung seines Grundrechtes abschreckt, ist aber nicht zulässig (BVerfG, Urt. v. 24.04.1985 - 2 BvF 2, 3, 4/83 und 2/84 = BVerfGE 69, 1 ; Beschl. v. 11.07.1988 -2 BvL 11/88 = 80, 354 ; BayVGH, Beschl. v. 13.03.1996, a.a.O., a.a.O., S. 110; Jarass, in: Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 12a Rdnr. 7).

    Die Beklagte konnte nicht prüfen, ob Höhe der Rückforderung unter Verstoß gegen Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG ein Ausmaß erreicht hatte, das geeignet war von der Ausübung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung abzuschrecken (BVerfG, Urt. v. 24.04.1985 - 2 BvF 2, 3, 4/83 und 2/84 = BVerfGE 69, 1 ; Beschl. v. 11.07.1988 -2 BvL 11/88 = 80, 354 ; BayVGH, Beschl. v. 13.03.1996, a.a.O., a.a.O., S. 110; Jarass, in: Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 12a Rdnr. 7).

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02
    Eine Ausgestaltung des Gesetzes, die den Kriegsdienstverweigerer von der Ausübung seines Grundrechtes abschreckt, ist aber nicht zulässig (BVerfG, Urt. v. 24.04.1985 - 2 BvF 2, 3, 4/83 und 2/84 = BVerfGE 69, 1 ; Beschl. v. 11.07.1988 -2 BvL 11/88 = 80, 354 ; BayVGH, Beschl. v. 13.03.1996, a.a.O., a.a.O., S. 110; Jarass, in: Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 12a Rdnr. 7).

    Die Beklagte konnte nicht prüfen, ob Höhe der Rückforderung unter Verstoß gegen Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG ein Ausmaß erreicht hatte, das geeignet war von der Ausübung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung abzuschrecken (BVerfG, Urt. v. 24.04.1985 - 2 BvF 2, 3, 4/83 und 2/84 = BVerfGE 69, 1 ; Beschl. v. 11.07.1988 -2 BvL 11/88 = 80, 354 ; BayVGH, Beschl. v. 13.03.1996, a.a.O., a.a.O., S. 110; Jarass, in: Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 12a Rdnr. 7).

  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 3.81

    Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Berufssoldaten -

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02
    Der Vorteilsausgleich für die bei der Bundeswehr erworbenen Kenntnisse, die auch im zivilen Leben genutzt werden konnten, war lediglich Nebenfolge der Regelung (BVerwG, Urt. v. 21.04.1982 - 6 C 3.81 = BVerwGE 65, 203 ).

    Die Möglichkeit, jederzeit seine Entlassung zu verlangen, besteht für einen Berufssoldaten, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, erst nach einer sich an das Studium oder die Fachausbildung anschließenden Dienstzeit, die der dreifachen Dauer des Studiums oder der Fachausbildung entspricht (zur Verfassungsgemäßheit der Vorschrift s. BVerwG, Urt. v. 21.04.1982, a.a.O., S. 205 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1996 - 12 A 2476/94

    Erstattungspflicht; Sanitätsoffizieranwärter; Ausbildungsgeld; Doppelstudium;

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02
    Sollte der Kläger diese Frage wirtschaftlich anders beurteilen, stände es ihm frei, der Beklagten eine vollständige, kreditfinanzierte Zahlung anzubieten (ebenso VGH Kassel, Urt. v. 22.04.1998 - 1 E 794/93 (2); OVG Münster, Urt. v. 16.08.1996 - 12 A 2476/94; OVG Koblenz.
  • BVerwG, 29.03.1979 - 2 C 16.77

    Konkretisierung der Sorgepflicht des Dienstherrn durch eine Härteklausel -

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02
    Dieser Rechtsprechung hat sich der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen (BVerwG, Urt. v. 29.03.1979 - 2 C 16.77 = Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 11.92

    Beamtenrecht - Ausbildungskosten

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02
    Die gesetzlichen Regelungen über die Erstattungen von Ausbildungskosten oder Anwärterbezügen - wie § 56 Abs. 4 Satz 1 SG - sind besonders begründete, vom Gesetzgeber abschließend geregelte Ausnahmen von der grundsätzlichen finanziellen Lastenverteilung zwischen Dienstherrn und Beamten (BVerwG, Urt. v. 26.11.1992 - 2 C 11.92 = BVerwGE 91, 200 ; vgl. auch die verfassungsrechtlichen Bedenken bei Vogelgesang, in: Fürst [Hrsg.], a.a.O., § 49 SG Rndr. 9 f.).
  • BVerwG, 23.03.1977 - VI C 8.74

    Rückforderung allgemeiner Ausbildungskosten - Beamter - Vorzeitiges Ausscheiden -

  • BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74

    Beamtenpension

  • OVG Bremen, 22.07.1980 - 2 BA 73/79
  • VGH Bayern, 20.02.1998 - 3 B 95.3012
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

  • VGH Hessen, 28.11.2008 - 1 UZ 2203/07

    Erstattung von Studienkosten bei Entlassung aus der Bundeswehr wegen Anerkennung

    Die grundsätzliche Bedeutung der Sache ergibt sich auch nicht im Hinblick auf die Frage, ob die Beklagte zur Erhebung von Stundungszinsen in Höhe von 4 % angesichts der dem Kläger gewährten Ratenzahlung berechtigt war; denn in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass die Beklagte im Rahmen des ihr gemäß § 56 Abs. 4 Satz 3 SG eröffneten Ermessens auch zur Erhebung von Stundungszinsen als Ausgleich für den Zinsverlust der aufgeschobenen Tilgung der Hauptforderung berechtigt ist (OVG Hamburg, Urteil vom 18. Juli 1997 - Bf I 23/95 - juris; Hess. VGH, Urteil vom 22. April 1998 - 2 UE 3/95 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. September 1999 - 12 A 1828/98 - juris; Urteil vom 16. August 1996 - 12 A 2476/94 - RiA 97, 145, 147; VG Bremen, Urteil vom 18. Januar 2005 - 6 K 1634/02 - juris; VG Ansbach, Urteil vom 21. März 2007 - AN 15 K 05.01007 - juris; a. A. soweit ersichtlich und mit wenig überzeugender Begründung nur VG Hannover, Urteil vom 25. März 2004 - 2 A 3429/02 - juris).
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