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   VG Bremen, 24.06.2011 - 2 K 1859/10   

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VG Bremen, 24.06.2011 - 2 K 1859/10 (https://dejure.org/2011,24533)
VG Bremen, Entscheidung vom 24.06.2011 - 2 K 1859/10 (https://dejure.org/2011,24533)
VG Bremen, Entscheidung vom 24. Juni 2011 - 2 K 1859/10 (https://dejure.org/2011,24533)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Bremen, 09.02.2006 - 2 K 1015/05

    Öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht von Angehörigen

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2011 - 2 K 1859/10
    Dazu ist die rasche Bestattung geboten, die gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 LeichenG durch die zuständige Behörde - bei Nichthandeln der pflichtigen Personen - spätestens zehn Tage nach Einlieferung der Leiche zu veranlassen ist (VG Bremen, Urteil vom 09.02.2006 - 2 K 1015/05).

    Da alle Pflichtigen Kostenschuldner sind und sie gemäß § 13 Abs. 4 BremGebBeitrG als Gesamtschuldner haften, konnte die Beklagte im Prinzip jeden ihr bekannten Pflichtigen ganz oder anteilig zu den Kosten heranziehen (VG Bremen, Urteil vom 09.02.2006 - 2 K 1015/05).

  • OVG Bremen, 04.09.1992 - 1 B 60/91

    Säumniszuschläge; Billigkeitsentscheidung ; Sachliche Gründe

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2011 - 2 K 1859/10
    Das Ermessen für eine Billigkeitsmaßnahme aus sachlichen Gründen ist nach § 25 Abs. 1 BremGebBeitrG eröffnet, wenn die Kostenerhebung für einen bestimmten Sachverhalt nach den besonderen Umständen des Einzelfalles mit Sinn und Zweck der Kostennorm unvereinbar ist und den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 15.02.1983 - 1 BA 45/82; OVG Bremen, Beschluss vom 04.09.1992 - 1 B 60/91; VG Bremen, Urteil vom 23.06.2005 - 2 K 482/03).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 8 LA 158/02

    Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten; Bestehen einer Bestattungspflicht

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2011 - 2 K 1859/10
    ist, schon kraft Gewohnheitsrechts (OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.12.2002 - 8 LA 158/02 in NdsVBl 2003, 109).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2011 - 2 K 1859/10
    Mit der ihr deswegen eingeräumten Auswahlfreiheit lässt sich eine regelmäßige Erwägungs- und Begründungspflicht nicht vereinbaren (BVerwG, Urteil vom 22.01.1993 - 8 C 57.91 in KStZ 1993, 93, 96).
  • VG Bremen, 23.06.2005 - 2 K 482/03

    Heranziehung von Hinterliegergrundstücken zu Verbesserungsbeiträgen

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2011 - 2 K 1859/10
    Das Ermessen für eine Billigkeitsmaßnahme aus sachlichen Gründen ist nach § 25 Abs. 1 BremGebBeitrG eröffnet, wenn die Kostenerhebung für einen bestimmten Sachverhalt nach den besonderen Umständen des Einzelfalles mit Sinn und Zweck der Kostennorm unvereinbar ist und den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 15.02.1983 - 1 BA 45/82; OVG Bremen, Beschluss vom 04.09.1992 - 1 B 60/91; VG Bremen, Urteil vom 23.06.2005 - 2 K 482/03).
  • OVG Bremen, 15.02.1983 - 1 BA 45/82

    Heranziehung zu einem Kanalbaubeitrag; Berücksichtigung sachlicher

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2011 - 2 K 1859/10
    Das Ermessen für eine Billigkeitsmaßnahme aus sachlichen Gründen ist nach § 25 Abs. 1 BremGebBeitrG eröffnet, wenn die Kostenerhebung für einen bestimmten Sachverhalt nach den besonderen Umständen des Einzelfalles mit Sinn und Zweck der Kostennorm unvereinbar ist und den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 15.02.1983 - 1 BA 45/82; OVG Bremen, Beschluss vom 04.09.1992 - 1 B 60/91; VG Bremen, Urteil vom 23.06.2005 - 2 K 482/03).
  • VG Chemnitz, 16.06.2010 - 2 K 1015/06
    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2011 - 2 K 1859/10
    Das betrifft Fälle, in denen der Verstorbene sich gegenüber einem Angehörigen strafbar gemacht hat bzw. Umstände vorliegen, die im Verhältnis zum Angehörigen ebenso schwer wiegen wie eine Straftat, und die vor diesem Hintergrund die Sorge für eine Bestattung des Verstorbenen als unzumutbar für den betroffenen Angehörigen erscheinen ließe (VG Bremen, Urteil vom 09.02.2006 - 2 K 1015/06).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 1 S 1366/96

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2011 - 2 K 1859/10
    Die privatrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über das Erbrecht lassen öffentlich-rechtliche Pflichten hinsichtlich der Bestattung unberührt (BVerwG, Beschluss vom 19.08.1994 - 1 B 149/94 in NVwZ-RR 1995, 283; VGH Mannheim, Urteil vom 05.12.1996 - 1 S 1366/96 in NJW 1997, 3113).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2010 - 19 A 1666/08

    Rangfolge der Bestattungspflichtigen nach einer Bestattung im Wege der

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2011 - 2 K 1859/10
    Im Hinblick auf das Bestattungsrecht in Nordrhein-Westfalen, das eine solche Rangfolgeregelung ohne die Möglichkeit einer Heranziehung anderer als des vorrangig verpflichteten Angehörigen vorsieht, hat das OVG Münster ausdrücklich bemerkt, dass es Sache des nordrheinwestfälischen Gesetzgebers sei, im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit solche Regelungen zu treffen, die auch die Inanspruchnahme nachrangig verpflichteter Angehöriger eröffnen (OVG Münster, Beschluss vom 20.04.2010 - 19 A 1666/08 in NW VBl 2010, 430).
  • BVerwG, 14.10.2010 - 7 B 56.10

    Heranziehung zu Bestattungskosten

    Auszug aus VG Bremen, 24.06.2011 - 2 K 1859/10
    Die zivilrechtlichen Vorschriften enthalten insbesondere keine rechtliche Vorgabe für den Kreis der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflichtigen (BVerwG, Beschluss vom 14.10.2010 - 7 B 56/10 in ZEV 2011, 91).
  • BVerwG, 19.08.1994 - 1 B 149.94

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, "ob eine landesrechtliche

  • VG Bremen, 25.03.2011 - 2 K 621/09

    Ärzteversorgung

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05

    Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und

  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06

    Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 1 S 681/04

    Bestattungs- und Kostentragungspflicht für volljährige - auch nichteheliche -

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 113/03

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Heranziehung zu Beiträgen zum

  • OVG Bremen, 21.10.2014 - 1 A 253/12

    Haftung mehrerer Bestattungspflichtiger für die Kosten einer behördlich

    das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. Juni 2011 ergangene Urteil der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen - Az.: 2 K 1859/10 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • VG Bremen, 21.12.2012 - 2 K 731/11

    Nachveranlagung von Kanalbenutzungsgebühren - Abwasseranlage; Billigkeitsgründe;

    Zur Auswahl eines Gesamtschuldners hat das erkennende Gericht im Urteil vom 24.06.2011 (2 K 1859/10) ausgeführt: "Die Ausübung des Ermessens bei der Auswahl unter mehreren Gesamtschuldnern verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des VG Bremen in der Regel auch keine besondere schriftliche Darlegung (VG Bremen, Urteil vom 29.01.1993 - 2 A 18/92; Urteil vom 09.02.2006 - 2 K 1485/05).
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