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   VG Bremen, 25.06.2010 - 2 V 185/10   

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https://dejure.org/2010,19131
VG Bremen, 25.06.2010 - 2 V 185/10 (https://dejure.org/2010,19131)
VG Bremen, Entscheidung vom 25.06.2010 - 2 V 185/10 (https://dejure.org/2010,19131)
VG Bremen, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - 2 V 185/10 (https://dejure.org/2010,19131)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus VG Bremen, 25.06.2010 - 2 V 185/10
    bei ungleichen Sachverhalten ist der Gesetzgeber allerdings nur verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (BVerfG, Beschluss vom 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89 u. a. in BVerfGE 98, 365, 385).

    Bei typisierenden Regelungen müssen dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG, Beschluss vom 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89 u. a., a. a. O. unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des BVerfG).

  • BFH, 02.02.2005 - II R 36/03

    Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren weiterhin zulässig

    Auszug aus VG Bremen, 25.06.2010 - 2 V 185/10
    Für die Grundsteuer hat der BFH (Urteil vom 02.02.2005 - II R 36/03, in BFHE 209, 138) entschieden, dass auch bei nicht auszuschließenden Unregelmäßigkeiten bei der Feststellung der Einheitswerte wegen des lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts keine Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung vorliege.
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus VG Bremen, 25.06.2010 - 2 V 185/10
    Die Merkmale der Innovationsbereichsabgabe entsprechen auch nicht in jeder Beziehung Beiträgen im Sinne des § 17 BremGebBeitrG oder Sonderabgaben nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (hierzu grundlegend BVerfG, Urteil vom 10.12.1980 - 2 BvF 3/77 -, in BVerfGE 55, 274).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 C 10.08

    Kommunale Selbstverwaltung; Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises;

    Auszug aus VG Bremen, 25.06.2010 - 2 V 185/10
    Die umstrittene "Weihnachtsmarktentscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.05.2009 - 8 C 10/08 in NVwZ 2009, 1305) ist nicht einschlägig.
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus VG Bremen, 25.06.2010 - 2 V 185/10
    Soweit das Bundesverfassungsgericht den Einheitswert als Bemessungsgrundlage für Grundvermögen im Hinblick auf die Vermögenssteuer (BVerfG, Beschluss vom 22.06.1995 - 2 BvL 37/91 in BVerfGE 93, 121) und die Erbschaftssteuer (BVerfG, Beschluss vom 22.06.1995 - 2 BvR 552/91 in BVerfGE 93, 165) problematisiert hatte, lag dem eine unterschiedliche und damit verzerrende Bewertung von Grundvermögen einerseits und anderen Vermögensarten andererseits zugrunde.
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus VG Bremen, 25.06.2010 - 2 V 185/10
    Unter besonderen Voraussetzungen sind neben Steuern, Gebühren und Beiträgen sowie Sonderabgaben auch andere Abgaben verfassungsrechtlich möglich (BVerfG, Beschluss vom 31.05.1990 - 2 BvL 12/88 u. a. -, in BVerfGE 82, 159, 181).
  • VG Hamburg, 17.09.2008 - 13 K 3305/06

    Beantragung der Aufhebung von Festsetzungsbescheid des Landesabgabenamtes und des

    Auszug aus VG Bremen, 25.06.2010 - 2 V 185/10
    Die Gründe für die Erhebung und die Verwendung des Abgabenaufkommens unterscheiden sich aber grundlegend von der Grundsteuer, sodass die strittige Abgabe nicht mit der Grundsteuer gleich gesetzt werden kann (ebenso VG Hamburg, Urteil vom 17.09.2008 - 13 K 3305/06).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus VG Bremen, 25.06.2010 - 2 V 185/10
    Soweit das Bundesverfassungsgericht den Einheitswert als Bemessungsgrundlage für Grundvermögen im Hinblick auf die Vermögenssteuer (BVerfG, Beschluss vom 22.06.1995 - 2 BvL 37/91 in BVerfGE 93, 121) und die Erbschaftssteuer (BVerfG, Beschluss vom 22.06.1995 - 2 BvR 552/91 in BVerfGE 93, 165) problematisiert hatte, lag dem eine unterschiedliche und damit verzerrende Bewertung von Grundvermögen einerseits und anderen Vermögensarten andererseits zugrunde.
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